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3 U 4/24 e•OLG Bamberg 3. Zivilsenat, 2024-04-08, 3 U 4/24 e
3 U 4/24 eSupreme Court / Civil Chamber IIIApr 8, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 3 U 4/24 e
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird f�r das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung beruht auf � 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zur�ckgenommen worden.
Informationspflichten eines Fitnessstudios �ber den Gesamtpreis ihres Leistungsangebotes
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