LG Kempten Kammer f�r Handelssachen, 2023-04-20, 1 HK O 149/22

1 HK O 149/22Cantonal CourtApr 20, 2023

Regest

Eine irref�hrende Werbung ist gegeben, wenn einem Produkt in der Werbung eine gesundheitsf�rdernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber nicht gegeben ist oder diese fachlich umstritten ist; es sei denn, in der Werbung wird auf die Gegenmeinung hingewiesen (ebenso BGH GRUR-RS 2020, 39105 Rn. 17 - Sinupret).� (Rn. 40) (redaktioneller Leitsatz)

Full text

LG Kempten Kammer f�r Handelssachen — 2023-04-20 — 1 HK O 149/22 — Endurteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 1 HK O 149/22

Dokumenttyp: Endurteil

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteil, es bei Meidung eines vom Gericht f�r jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur H�he von 250.000 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu vollstrecken am Gesch�ftsf�hrer der Beklagten, zu unterlassen,

im gesch�ftlichen Verkehr gegen�ber Verbrauchern f�r das Produkt „L. � Erdungsauflage“ mit den nachfolgenden Aussagen zu werben und/oder werben zu lassen:

1.1 „Sie verringert den Cortisolspiegel“

und

1.2 „Sie f�rdert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren“

und

1.3 „Sie … wirkt auf jeden Fall auch entz�ndungslindernd“,

wenn dies geschieht, wie in dem unter der URL

https://www.... abrufbaren Werbevideo (ab Minute 2.07).

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl�ger 260,00 € nebst Zinsen hieraus in H�he von 5 Prozentpunkten �ber dem Basiszinssatz seit 02.05.2022 zu zahlen.

  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist f�r den Kl�ger vorl�ufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in H�he von 20.000,00 €, bez�glich des Tenors zu Ziffer 2. und der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Tatbestand

1 Der Kl�ger begehrt von der Beklagten die Unterlassung unlauterer Werbung, sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

2 Der Kl�ger ist eine qualifizierte Einrichtung. Die Beklagte bietet Schlafsysteme, bestehend aus verschiedenen Komponenten, wie Rost, Matratze, Auflage, Zudecke und Kissen, wie auch die streitgegenst�ndliche L. � Erdungsauflage, an.

3 Die Erdungsauflage besteht aus einem Baumwoll-Silbergewebe in Kombination mit Bio-Magneten. Der Silbergarn-Anteil betr�gt 50 %. Sie kommt unter der S. Schafschurwollauflage zur Anwendung und wird mittels eines stromlosen Steckers �ber eine Steckdose geerdet.

4 In der Schulmedizin ist eine positive Wirkung von Erdung bzw. Grounding nicht anerkannt.

5 Auf Ihrer Website warb die Beklagte unter Bezugnahme auf das unter https://www.... abrufbaren Y.-Video mit dem Titel „B. B1. berichtet �ber das S. Schlafsystem“ f�r die von ihr angebotenen L. Erdungsauflage wie folgt:

„Und zum anderen hat diese Erdungsauflage – die L. – noch ganz viele verschiedene therapeutischen Effekte, w�hrend der Nacht: Sie verringert cen Cortisolspiegel, senkt dadurch den Stress, sie f�rdert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren und wirkt auf jeden Fall auch entz�ndungslindernd“.

6 Auf die Anlage K3, ab Minute 2.07, wird erg�nzend Bezug genommen.

7 Seitens der Beklagten wurden folgende Studien vorgelegt:

  • „The Biologic Effects of Grounding the Human Body During Sleep as Measured by Cortisol Levels und Subjective Reportig of Sleep, Pain and Stress“ von 2014, Anlage B1 nebst �bersetzung Anlage B4

  • „One-Hour Contact with the Earth’s Surface (Grounding) improves Inflammation and Blood Flow – A Randomized, Double-Blind, Pilot Study“ von 2015, Anlage B2 nebst �bersetzung Anlage B5, ver�ffentlicht im August 2015 in der Zeitung „...“, herausgegeben durch Scientific Research Publishing

  • „Earthing (Grounding) the Human Bcdy Rueuces Blood Viscosity – a Major Factor in Cardiovascular Disease“, ver�ffentlicht im „...“, als Anlage B7

  • Studie „Effectiveness of Grounded Sleeping on Reccvery after intensive eccentric muscle Loading“ der Universit�t S1. mit Spitzensportlern von 2018. ver�ffentlicht 2019, ais Anlage B3 nebst �bersetzung Anlage B6

8 Wegen den Einzelheiten der Studien wird auf die vorgenannten Anlagen Bezug genommen.

9 Mit Schreiber vor 26.10.2021 mahnte der Kl�gerin die Beklagte ab. Diese lehnte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl�rung ab.

10 F�r die Abmahnung macht der Kl�ger mit der Klage Abmahnkosten von pauschal 260 € geltend.

11 Der Kl�ger bestreitet eine medizinische Wirkung der L. Erdungsauflage, insbesondere die beworbenen therapeutischen bzw. gesundheitlichen Wirkungen. Bestriten wird weiter die Wirkung von Grounding wie auch die Existenz von Studien.

12 Zumindest seinen die behaupteten Wirkungen fachlich umstritten. Die Werbung mit fachlich umstrittenen Meinungen sei unzul�ssig. Zumindest fehle bei der Werbung ein Hinweis hierauf.

13 Die Studie „The Biologic Effects of Grounding the Human Body During Sleep as Measured by Cortisol Levels und Subjective Reportig of Sleep. Pain and Stress“ betreffe weder eine Erdungsauflage, insbesondere nicht speziell das streitgegenst�ndliche Produkt, noch die beworbene gesundheitliche Wirkung. Die Studie st�tze sich nicht auf hinreichend gesicherte Erkenntnisse und lasse keinen hinreichenden R�ckschluss auf die beworbene Wirkung zu.

14 Die Studie „One-Hour Contact with the Earth’s Surface (Grounding) improves Inflammation and Blood Flow – A Randomized, Double-Blind. Pilot Study“ sei als Nachweis einer F�rderung der Durchblutung der kleinen Kapillaren unzureichend. Die Studie betreffe nicht das steitgegenst�ndliche Produkt, sondern nur die allgemeine Wirkungsweise von Grounding. Zudem lasse die Studie nicht der R�ckschluss auf die beworbene Wirkung zu.

15 Die Studie „Effectiveness of Grounded Sleeping on Recovery after intensive eccentric muscle Loading“ betreffe weder die streitgegenst�ndliche Erdungsauflage, noch sei das bei der Studie verwendete Produkt mit dieser vergleichbar. Ferner sei die Studie als Nachweis f�r die beworbene entz�ndungshemmende Wirkung nicht geeignet.

16 Der Kl�ger ist der Ansicht, dass es sich bei dem Produkt um ein Medizinprodukt handelt und die Werbeaussagen nach � 3, 3a LWG i.V.m. Art. 7a VO EU 2017/745 (Verbot Medizinprodukten nicht vorhandenen Funktionen/Eigenschaften zuzuschreiben) unzul�ssig sei. Der Unterlassungsanspruch ergebe sich zudem aus �� 3, 5 I S. 2 Nr. 1 UWG a.F. (Verbot mit gesundheitlichen Angaben zu werben, ohne belastbare wissenschaftliche Grundlage).

17 Mit der am 02.05.2022 zugestellten Klage beantragt der Kl�ger,

  1. Der Beklagten zu untersagen, im gesch�ftlichen Verkehr gegen�ber Verbrauchern f�r das Produkt „L. � Erdungsauflage“ mit den nachfolgenden Aussagen zu werben und/oder werben zu lassen:

1.1 „Sie verringert der Cortisolspiegel“

und

1.2 „Sie f�rdert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren“

und

1.3 „Sie … wirkt auf jeden Fall auch entz�ndungslindernd“,

wenn dies geschieht, wie in dem unter der URL

https://www.... abrufbaren Werbevideo (ab Minute 2.07, Anlage K3).

  1. Der Beklagten f�r jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 genannte Unterlassungspflicht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu vollstrecken am Gesch�ftsf�hrer der Beklagten, anzudrohen.

  2. Die Beklagte zu verurteilen, an den Kl�ger 260,00 € nebst Zinsen hieraus ir H�he von 5 Prozentpunkten �ber dem Basiszinssatz seit Rechtsh�ngigkeit zu zahlen.

18 Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

19 Die Beklagte tr�gt vor, dass die L. Erdungsauflage die beworbenen gesundheitsf�rdernden Eigenschaften habe, welche auch wissenschaftlich belegt und fachlich nicht umstritten seien. Gegenteilige fachliche Studien w�rden nicht existieren.

20 Auch wenn kein direkter Kontakt des K�rpers zu dem elektronisch leitf�higen Teil der L. Erdungsauflage bestehe, liege eine Erdung, so eine indirekte Erdung vor. Hierdurch komme es zu einem Ladungsaustausch und zum Zustrom freier Elektronen.

21 Angesichts des hohen Silbergarn-Anteils habe die L. Erdungsauflage eine bessere Wirkung als die in den Studien verwendeten Erdungsauflagen mit nur 5 % Silberanteil oder aus Carbonfasern. Ferner werde die elektrische Leitf�higkeit dadurch verbessert, dass der Schl�fer im Schlaf Fl�ssigkeit verliere.

22 In Bezug auf die Aussage, die Erdurgsauflage verringere den Cortisolspiegel beruft sich die Beklagte auf die Studie „The Biologic Effects of Grounding the Human Body During Sleep as Measured by Cortisol Levels und Subjecjve Reportig of Sleep. Pain and Stress“. Diese belege, dass die Verwendung der L. Erdungsauflage eine Senkung des n�chtlichen Cortisolspiegels bewirke.

23 Es sei nicht zwingend erforderlich, dass es sich um eine randomisierte Studie handle. Eine nach allgemeinen Regeln und Grunds�tzen durchgef�hrte und ausgewertete wissenschaftliche Studie sei ausreichend. Die Studie sei fachlich nicht umstritten. Auch existierten keine gegenteiligen Studien.

24 Die Studie belege gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse betreffend eine Verringerung des Cortisolspiegels. Soweit sich die Studie auf eine leitf�hige Matratzenauflage unter einem Lacken, verbunden mit Erdungskabel und Erdungsstab beziehe, sei dies mit der L. Erdungsauflage vergleichbar. Die Erdung bewirte einen Spannungsabfall und einen R�ckgang des n�chtlichen Cortisolspiegels.

25 Bei der Studie „One-Hour Contact with the Earth’s Surface (Grounding) improves Inflammation and Blood Flow – A Randomized, Double-Blind, Pilot Study“ handle es sich um eine randomisierte placebo-kontrollierte Studie, die eine Verbesserung der Durchblutung bei einem einst�ndigen Kontakt mit der Erdoberfl�che bzw. einer Erdungsmatte belege. Die L. Erdungsauflage sei damit vergleichbar.

26 Gleiches belege die Studie Earthing (Grounding) the Human Body Reduces Blood Viscosity- a Major Factor in Cardiovascular Disease.

27 Die Studie „Effectiveness of Grounded Sleeping on Recovery after intensive eccentric muscle Loading“ sei ebenfalls randomisiert und placebc-kontrolliert. Soweit sie sich auf ein leitf�hices Bettlaken mit 100 % Baumwolle mit leitf�higer Silberfasern, die in den Stoff eingewoben sind, beziehe, welches mit einem geerdeten Kabel verbunden sei, w�re dies mit dem gegenst�ndlichen Produkt der Beklagten vergleichbar. Die Studie belege die beworbene, entz�ndungshemmende Wirkung der L. Erdungsauflage.

28 Die Beklagte hat Beweis angeboten durch Einholung von Sachverst�ndigengutachten daf�r, dass ihr streitgegenst�ndliches Produkt mit den vorgelegten Studien vergleichbar sei, das Produkt Erdungswirkung, wie auch die beworbenen Wirkungen habe.

29 Zur Erg�nzung des Tatbestandes wird Bezug genommen auf die gewechselten Schrifts�tze der Parteien nebst Anlagen sowie die Protokolle der m�ndlicher Verhandlung vom 24.11.2022 (Bl. 107 ff. d.A.) und vom 13.04.2023 (Bl. 150 ff. d.A.).

Gründe

I.

30 Die Klage ist zul�ssig und begr�ndet.

31 Der Kl�ger hat gegen die Beklagte Unterlassungsanspr�che, wie in Ziffer 1 des Tenors aufgef�hrt, gem�� �� 8 I 1, III Nr. 3, 5 I 2 Nr. 1 UWG a.F., 5 I, II Nr. 1 UWG, sowie Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten in H�he von 230 €. � 13 III UWG, nebst Zinsen.

32 1. Die Anspruchsberechtigung des Kl�gers folgt aus seiner Stellung als qualifizierte Einrichtung i.S.d. �� 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG.

33 2. Bei den im Tenor unter Ziffer 1 genannten Aussagen, die L. Erdungsauflage senke den Cortisolspiegel, fordere die Durchblutung in den kleinen Kapillaren und wirke auf jeden Fall entz�ndungshemmend, handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, welche irref�hrend und damit unlauter sind. � 5 I, II Nr. 1 UWG bzw. � 5 I Nr. 1 UWG a.F.

34 Nach � 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG a.F. bzw. � 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG aktuelle Fassung ist eine gesch�ftliche Handlung irref�hrend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur T�uschung geeignete Angaben �ber wesentliche Merkmale der Ware wie etwa deren Vorteile enth�lt. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

35 2.1. Die im Tenor aufgef�hrten Werbeaussagen sind zweifelsfrei und auch unstreitig gesundheitsbezogene Angaben. Ein Bezug, mithin eine Beeinflussung der Gesundheit wird durch die Aussagen hergestellt, da ein positiver Einfluss auf die Gesundheit beschrieben wird. Die Werbeaussagen nehmen auf konkrete gesundheitliche Wirkungen wie den Cortisolspiegel, Entz�ndungen und die Durchblutung Bezug.

2.1.1. „Sie verringert den Cortisolspiegel“

36 Bei der Aussage wird unmittelbar eine gesundheitliche Wirkung, so eine Beeinflussung des Cortisclspiegels, abgestellt.

2.1.2. „Sie f�rdert die Durchblutung in den kleinen Kapillaren“

37 Mit der Werbung wird eine Verbesserung der Durchblutung beworben, somit wird unmittelbar eine gesundheitsf�rdernde Wirkung beschrieben

2.1.3. „Sie … wirkt auf jeden Fall auch entz�ndungslindernd“

38 Mit der Werbung wird unmittelbar die Linderung von Beschwerden, so Entz�ndungen, beworben, mithin besteht zweifelsfrei ein Gesundheitsbezug.

39 2.2. Die vorgenannten Aussagen sind irref�hrend und unlauter.

40 2.2.1. Eine irref�hrende Werbung ist gegeben, wenn einem Produkt in der Werbung eine gesundheitsf�rdernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber nicht gegeben ist oder diese fachlich umstritten ist; es sei denn, in der Werbung wird auf die Gegenmeinung hingewiesen (BGH, Urteil vom 05.11.2020, GRUR 2021, 513 Rn. 17).

41 Bei gesundheitsbezogener Werbung sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irref�hrenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren f�r das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bev�lkerung verbunden sein k�nnen (BGH GRUR 2013, 649).

42 Deshalb – im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bev�lkerung – gilt f�r Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung, dass die Werbung nur zul�ssig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht; danach ist es irref�hrend. wenn eine Werbeaussage auf Studien gest�tzt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH GRUR 2015, 1244 Rn. 16).

43 St�tzt sich der Werbende bewusst auf eine fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erw�hnen, hat er damit auch die Verantwortung f�r die objektive Richtigkeit seiner Angabe �bernommen. Er muss sie dann auch im Streitfall beweisen. Das gilt in besonderem Ma�e bei Werbeangaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Hier sind Angaben nur zuzulassen. wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 (155) – Tampax; BGH GRUR 2013, 649 Rn. 16 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). Der Werbende muss, wenn er in einem solchen Fall in Anspruch genommen wird, darlegen k�nnen, dass er �ber entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse verf�gt (K�hler/Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, UWG � 5 Rn. 1.248).

44 Der Nachweis, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, obliegt zwar grunds�tzlich dem Kl�ger als Unterlassungsgl�ubiger. Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt allerdings dann in Betracht, wenn der Kl�ger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich st�tzt, seine Aussage nicht rechtfertigen (BGH GRUR 2013, 649, Rn. 32, OLG M�nchen, Urteil vom 07.07.2022, Az. 6 U 6410/21).

45 Welche Anforderungen an den Nachweis einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis zu stellen sind, h�ngt von den im Wesentlichen tatrichterlich zu w�rdigenden Umst�nden des Einzelfalls ab. Dabei sind Studienergebnisse, die in der Werbung oder im Prozess als Beleg eine: gesundheitsbezogenen Aussage angef�hrt werden, grunds�tzlich nur dann hinreichend aussagekr�ftig, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grunds�tzen wissenschaftlicher Forschung durchgef�hrt und ausgewertet wurden. Daf�r ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer ad�quaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Ver�ffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (GRUR 2013, 649 Rn. 19).

46 2.2.2. Der Kl�ger hat unwidersprochen dargelegt, dass die ausgelobten Wirkungen von Grounding in der Schulmedizin nicht anerkannt sind. Dem ist die Beklagte nicht substantiiert entgegen getreten.

47 Der Umstand, dass die Schulmedizin die Wirkungen nicht anerkennt, ist als Nachweis, dass diese zumindest fachlich umstritten sind, v�llig ausreichend.

48 2.2.3. Die von Beklagtenseite vorgelegten Studien (Anlagen B 1 bis B 7) sind nicht geeignet, eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung der streitgegenst�ndlichen Werbeaussagen und somit die beworbenen gesundheitsbezogenen Wirkungen der L. Erdungsmatte nachzuweisen.

2.2.3.1. Verringerung des Cortisolspiegels

49 Die Studie „The Biologic Effects of Grounding the Human Body During Sleep as Measured by Cortiol Levels und Subjective Reportig of Sleep, Pain and Stress“, �bersetzt „Die biologischen Wirkungen der Erdung auf des menschlichen K�rpers w�hrend des Schafs, gemessen anhand von Cortisolspiegel und Berichten von Probanden zu Schlaf, Schmerz und Stress“ (Anlage B1 nebst �bersetzung Anlage B4) ist kein hinreichender Beleg.

50 Die Studie st�tzt sich auf Tests von 12 Probanden mit Beschwerden von Schlafst�rungen, Schmerzen und Stress, die w�hrend des Schlafes 8 Wochen lang in ihren eigenen Betten mit einer leitf�higen Matratzenauflage geerdet wurden. Die Matratzenauflage wurde unter den Laken mittels Erdungskabel mit einem Erdungsstab verbunden. Zur Ermittlung der Cortisolwerte wurden bei Studienbeginn und nach 6 Wochen durch die Probanden selbst�ndig Messungen mittels Speicheltests durchgef�hrt. Zur Bestimmung des zirkadianen Cortisolprofils wurden in Abst�nden von 4 Stunden �ber einen Zeitraum von 24 Stunden die Spiegel gemessen.

51 Damit handelt es sich nicht um eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstufe.

52 Auch wurde die Studie nicht nach der anerkannten Regeln und Grunds�tzen wissenschaftlicher Forschung durchgef�hrt und ausgewertet. An der Studie nahmen nur 12 Probanden teil, so dass es bereits an einer hinreichend breiten Grundlage fehlt. Auch haben diese sich die jeweiligen Speichelproben selbst entnommen, so dass die Testsituation v�llig offen ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Faktoren auf die Ergebnisse Auswirkungen gehabt haben, zumal der Versuch bei den Probenden zuhause, mithin nicht in einer �berwachten und kontrollierbaren Umgebung durchgef�hrt wurden.

53 Soweit gr��ere Ver�nderungen im Cortisolspiegel auftraten (in den Entnahmezeitr�umen 00.00 Uhr und 08.00 Uhr) senkte sich dieser um Mitternacht bei 8 von 12 Probanden, wobei von den 8 Probanden 7 weiblich waren.

54 Damit st�tzt sich die streitige Aussage auf lediglich eine Vergleichsmessung nach 6 Wochen bei 8 Probanden. wobei der Einfluss anderer Faktoren nicht auszuschlie�en ist. Dies entspricht nicht den anerkannten Regeln und Grunds�tzen wissenschaftlicher Forschung.

55 Des Weiteren misst die Studie selbst der Erdung nicht die behauptete Wirkung zu. So wird nur die Schlussfolgerung gezogen, dass die Ergebnisse darauf hindeuten, das eine Erdung (…) w�hrend des Schlafes die n�chtlichen Cortisolspiegel senkt. Blo�e Hinweise ersetzen keinen Nachweis.

56 Mangels Entscheidungsrelevanz dahingestellt bleiben kann, ob die Studie auf die streitgegenst�ndliche Erdungsmatte der Beklagten �bertragbar ist.

2.2.3.2. F�rderung der Durchblutung in den kleinen Kapillaren

(1)

57 Die Studie „Earthing (Grounding) the Human Body Rueuces Blood Viscosity – a Major Factor in Cardiovascular Disease“ (Anlage B7) ist kein geeigneter Nachweis einer Durchblutungsf�rderung durch das Produkt.

58 Der Berufung auf die Studie steht bereits entgegen, dass sie nicht vollst�ndig in der Gerichtssprache vorgelegt wurde.

59 Ausgangspunkt der Studie ist, dass 10 Probanden an einer Erdungssitzung teilnahmen bei denen die Blutviskosit�t mittels Messung der elektrophoretischen Mobilit�t des Zetapotenzials gemessen wurde. W�hrend der 2-st�ndigen Erdungssitzung wurden die Probanden mittels 4 leitf�higen Pflastern �ber ein Erdungskabel durch eine im Boden steckende Edelstahlstange geerdet. Zudem wurden bei ihnen vor, w�hrend und nach der Erdung Blutproben entnommen.

60 Hierbei handelt es sich nicht um eine rancomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstufe und die Studie wurde auch nicht nach den anerkannten Regeln und Grunds�tzen wissenschaftlicher Forschung durchgef�hrt und ausgewertet. An der Studie nahmen lediglich 10 Probanden teil. Eine generalisierende Aussage kann deshalb nicht getroffen werden. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gemessenen Ergebnisse auf andere Faktoren als die Erdung zur�ckzuf�hren sind.

61 Zudem ist nicht belegt, dass das Ergebnis der Studie auf die L. Erdungsmatte �bertragbar ist. W�hrend de: Nutzer der Erdungsmatte keinen direkten Kontakt zu dieser hat, beruht die Studie auf einer Testsituation mit direktem Kontakt und einer anderen Art cer Verbindung mit dem Erdboden.

(2)

62 Die „One-Hour Contact with the Earth’s Surface (Grcunding) improves Inflammation and Blood Flow – A Randomized. Double-Blind, Pilot Study“ bzw. „Der einst�ndige Kontakt mit der Erdoberfl�che (Erdung) lindert Entz�ndungen und verbessert die Durchblutung – eine randomisierte. doppelblinde Pilotstudie“ (Anlage B2 bzw. B5) belegt eine durchblutungsf�rdernde Wirkung der L. Erdungsmatte ebenfalls nicht.

63 Die Pilotstudie st�tzt sich auf Ergebnisse vor 40 Testpersonen mittleren Alters, die nach einem doppelblinden Verfahren einer Gruppe mit echter und einer Gruppe mit scheinbarer Erdung zugewiesen wurden. Sie wurden gebeten in einem Liegestuhl Platz zu nehmen, der mit Auflage. Kissen und Patches f�r die Erdung ausgestattet war. Die Earthing-Systeme wurde mittels Erdungskabel, das an einer Netzsteckdose eingesteckt war, entweder geerdet oder nur scheingeerdet. Mit Hilfe einer Infrarot-Kamera wurden Ver�nderung des Blutflusses und der Temperatur gemessen.

64 Der Studie kann jedoch nicht der auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse gest�tzte Nachweis entnommen werden, dass die Erdung oder gar das gegenst�ndliche Produkt der Beklagter eine durchblutungsf�rdernde Wirkung hat.

65 Bei der Studie handelt es sich um eine Pilotstudie. Eine Pilotstudie ist eine kurzzeitige und/oder preisg�nstige Studie, die die Tauglichkeit einer These, die Marktreife eines Produktes oder die Zustimmung der �ffentlichkeit zu einem bestimmten Thema durch die Anwendung und Erprobung im Kleinen, anhand der Meinung, Wertung und dem Geschmack einer kleinen �berschaubaren Gruppe repr�sentativ oder ad hoc (= judgement sample) ausgew�hlter Personen belegen soll. Nach der Auswertung der Ergebnisse zeigt sich, ob die Pilotstudie die vorausgehende Annahme deutlich best�tigt hat (d.h. das eigentliche Projekt kann in Angriff genommen werden), ob sie sie widerlegt hat (d.h. das eigentliche Projekt wird nicht durchgef�hrt), oder ob aufgrund widerspr�chlicher oder aussageschwacher Ergebnisse eine erneute, eventuell erweiterte Studie vonn�ten ist (d.h. eine genauere zweite Pilotstudie ist erforderlich) (vgl. wikipedia).

66 Pilotstudien dienen dazu Daten als Planungsgrundlage f�r eine folgende geplante Studie zu generieren und ersetzen solche Studien nicht.

67 Dies gilt auch f�r vorgenannte Studie. Diese weist ausdr�cklich darauf hin, dass weitere Studien mit gr��eren Vergleichsgruppen und nachfolgenden Probanden �ber einen l�ngeren Zeitraum (Langzeitstudie) angezeigt sind.

68 Dies macht deutlich, dass gerade noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse betreffend die untersuchten Wirkungen vorliegen, sondern solche erst noch gewonnen werden sollen bzw. m�ssen.

69 Die Studie kommt zu der Schlussfolgerung, dass er bereits ein einst�ndiger Kontakt mit der Erdoberfl�che eine signifikante Erh�hung der Blutflussregulation hin zu Kopf und Rumpf zu beg�nstigen scheint, was die Erneuerung von Hautgewebe anregen, f�r mehr Gesundheit und Vitalit�t sorgen und das Gesichtsbild verbessern kann. Die Thermographiebilder zeigten eine deutliche verbessere Motilit�t von Fl�ssigkeiten im Abdomen sowie eine bessere Durchblutung im Gesicht und �berall im Rumpf, was wiederum zu einer besseren Gesundheit f�hren kann. Weitere Studien unter Verwendung gr��erer Vergleichsgruppen und mit l�ngeren nach Beobachtungszeiten sind angezeigt, um die Wirkung der Erde als Schutzschild der Haut und der allgemeinen Gesundheit des Wohlbefindens zu best�tigen.

70 Hinsichtlich m�glicher Mechanismen wurde darauf verwiesen, dass die vorgestellten Ergebnisse der Studie zeigen, dass bereits ein einst�ndiger Kontakt mit der Erde die Kontrolle der K�rperfl�ssigkeiten und des peripheren Blutflusses durch das autonome Nervensystem zu f�rdern scheint was die Durchblutung in Rumpf und Gesicht, die Erneuerung von Gewebe im Gesicht, die Gesundheit und Vitalit�t der Haut verbessern und das Gesichtsbild optimieren kann. Alle geerdeten Probanden wiesen Ver�nderungen der abdominalen Muster auf, die bei Kontrollpersonen nicht beobachtet wurden. Eine signifikante Zunahme der Gef��luidit�t, der auf Verdauungsfl�ssigkeiten und der R�ckenmarksfl�ssigkeit mit verbesserter vegetativer Kontrolle h�ngt mit der Motilit�t der Darmschleimhaut zusammen. Klinische Beobachtungen haben im Laufe der Jahre wiederholt gezeigt, dass diese Ver�nderungen des Musters nicht ohne eine externe Intervention erfclgen. Die vorliegenden Ergebnisse deuten also darauf hin, dass ein Kontakt mit der Erde f�r eine effizientere Regulation von Abdomen als auch Gesicht durch das autonome Nervensystem sorgt. Es ist auch m�glich, dass die, durch die Erdung hervorgerufene, geringere Viskosit�t und Aggregation von Erythrozyten in einer verbesserten Durchblutung im Gesicht und Abdomen resultiert.

71 Dem ist zu entnehmen, dass die Ergebnisse der Pilotstudie f�r eine durchblutungsf�rdernde Wirkung der K�rpererwartung sprechen, jedoch keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sondern weitere Studien veranlasst sind. Nicht anders kann es verstanden werden, wenn in der Schlussfolgerung davon gesprochen wird, dass eine Erdung eine signifikante Erh�hung der Blutflussregulation zu beg�nstigen scheint.

72 Als bereits hinreichend wissenschaftlich abgesicherter Nachweis ist dies unzureichend.

73 Erg�nzend ist auszuf�hren, dass sich die Pilotstudie nicht auf die L. Erdungsmatte bezieht und auch eine Vergleichbarkeit nicht belegt war.

2.2.3.3. Entz�ndungslindernde Wirkung

74 Die Studie „Effectiveness of Grounded Sleepirg on Recovery after intensive eccentric muscle Loading“ bzw. „Wirksamkeit des geerdeten Schlafs auf die Erholung nach intensiver exzentrischer Muskelbelastung“ (Anlage B3 nebst �bersetzung Anlage 36) belegt keine entz�ndungslindemde Wirkung der L. Erdungsmatte.

75 Die Studie diente der Untersuchung der Wirksamkeit von geerdetem Schlaf auf die Dauer bis zur Erholung in Bezug auf Muskelkater und sportliche Leistung nach intensiver exzentrischer Muskelbelastung. Hierzu wurden 22 gesunde Probanden per Zufallsverfahren einer experimentellen Gruppe und einer Kontrollgruppe zugewiesen. Es sollte die Auswirkung einer 10-t�gigen Erholung nach einer einzelnen Intervention mit intensivem Abw�rtslauf auf dem Laufband in dreifach verblindeter Weise bewertet werden. Hierzu wurden bei Studienbeginn und an den Tagen 1, 2, 3, 5, 7 und 10 die Wahrnehmung von Muskelkater. Kreatinkinase im Blutspiegel, maximale freiwillige isometrische Kontraktion f�r beide Beine, sowie Leistungsabgabe beim Gegenbewegungssprung und Tief-Hoch-Sprung durchgef�hrt. Die Kreatinkinase bzw. das CK-Enzym ist eine der am h�ufigsten gemeldeten objektiven der DOMS-Indizien, dass mit Muskelsch�den assoziiert ist Dar�ber hinaus wurde als Pilotstudie bei 4 Teilnehmern (je Gruppe 2) zur detaillierten Analyse der Blutwerte und der Entz�ndungsmarker aus dem Blutserum Blut entnommen.

76 W�hrend der 10 Tage schlief die experimentelle Gruppe geerdet mit einem leitenden Bettlaken, das an eine geerdete Wandsteckdose angeschlossen war, w�hrend die Kontrollgruppe auf einem identischen Bettlaken erscheinen geerdet schlief. Die Teilnehmer wurden angewiesen, zu Hause auf ihrem Laken geerdet zu schlafen, und dabei f�r sc viel Hautkontakt mit dem Laken wie m�glich zu entsorgen. Au�erdem wurden sie immer wieder daran erinnert, dass sie nach M�glichkeit nackt oder h�chstens in Unterw�sche schlafen sollten. Die Verwendung eines nicht geerdeten Kissens war freigestellt.

77 Laut Studie zeigten die detaillierten Blutproben, dass der geerdete Schlaf den Erholungsprozess moduliert, indem er eine konstante Blutkonzentration aufrecht erh�lt, dargestellt anhand der Anzahl der Erythrozyten und der H�moglobin-/H�matokritwerte und muskelsch�digende Entz�ndungsmarker wie IP-10, MIP-1a und sP-Selektion reduziert. Geehrter Schlaf f�hrte laut Studie nachweislich zu einer schnelleren Genesung und/oder weniger ausgepr�gten Markern von Muskelsch�den und Entz�ndungen.

78 Basierend auf den untersuchten immunologischen Parametern scheinen die modulatorischen Effekte von geerdetem Schlaf die durch EIMD ausgel�sten Entz�ndungsreaktionen abzuschw�chen. Basierend auf der Ergebnissen der Pilotstudie ist mehr Forschung notwendig, um die Mechanismen hinter m�glichen Auswirkungen von geerdetem Schlaf auf zellul�rer und molekularer Ebene zu kl�ren.

79 Entgegen dem Res�mee dei Studie, wonach geerdete Schlaf nachweislich zu einer schnelleren Erholung und/oder weniger ausgepr�gten Markern f�r Muskelsch�den und Entz�ndungen f�hrt, er ringt diese einen entsprechenden, hinreichend fundiert abgesicherten Nachweis nicht.

80 Wie eben ausgef�hrt, ist eigene Pilotstudie bereits keine hinreichende wissenschaftliche Basis, um die Werbeaussage zu st�tzen. Letztlich konnte eine Abrahme der Entz�ndungsmarker bei 2 Probanden festgestellt werden. Hierauf kann keine verallgemeinerungsf�hige Aussage gest�tzt werden. Zu Recht wird deshalb in der Studie darauf hingewiesen, dass eine weitere Forschung notwendig ist.

81 Der R�ckschluss auf eine entz�ndungshemmende Wirkung kann auch nicht aus dem bei der experimentellen Gruppe festgestellten geringeren Anstieg der CK-Werte gezogen werden. Zwar weiser freigesetzte CK-Enzyme auf DOMS (Muskelsch�den) hin, welche jedoch auf mechanischen Sch�den an Sarkomeren, Entz�ndungen, St�rungen des Sarkolemms oder/und Sch�den durch reaktive Sauerstoffspezies beruhen k�nnen. Soweit ein geringerer Anstieg des CK-Wertes f�r geringer ausgepr�gte Muskelsch�den spricht, so kann nicht der R�ckschluss gezogen werden, dass hierf�r eine entz�ndungsreduzierencle Wirkung der Erdung urs�chlich ist. Ob und gegebenenfalls inwieweit der Faktor Entz�ndungen sich auf die Muskelsch�den bzw. den CK-Wert auswirkt ist offen. Hierzu bedarf es einer n�heren Untersuchung auf Entz�ndungsmarker. Wie oben ausgef�hrt fehlt es je doch insoweit an aussagekr�ftigen Ergebnissen.

82 Erg�nzend ist auszuf�hren, dass sich de Studie nicht auf die L. Erdungsmatte bezieht und auch eine Vergleichbarkeit nicht belegt war, zumal bei der L. Erdungsmatte kein Hautkontakt gegeben ist.

83 2.2.3.4. Es ist nicht veranlasst denn Beweisangebot der Beklagten nachzukommen und Gutachten zum Nachweis der von Beklagtenseite beworbenen Wirkungen des streitgegenst�ndlichen Produkts zu erholen.

84 Die Inef�hrung ist hier darin zu sehen, dass die Werbeaussagen jeder ausreichenden Grundlage entbehren, w�hrend der Verkehr annimmt, niemand werde ohne qualifizierte Grundlage derartige Behauptungen aufstellen. Der Beklagten kann der angebotene Sachverst�ndigenbeweis insoweit nicht helfen, denn damit w�rde der Kern des Vorwurfs nicht getroffen werden, den Verkehr durch eine Behauptung, f�r deren Richtigkeit es keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt, irregef�hrt zu haben.

85 Ma�geblich sind die im Zeitpunkt der Werbung vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse ma�geblich: eine F�hrung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch durch die Einholung eines Sachverst�ndigengutachtens zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnis kommt nicht in Betracht (OLG Celle Hinweisbeschluss v. 20.1.2015 – 13 U 108/14, BeckRS 2015, 5812 Rn. 24, 25).

86 Der vom Werbenden in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft muss bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein. Es ist nicht ausreichend, wenn der Werbende sich erst im Laufe des Prozesses auf die Einholung eines Sachverst�ndigengutachtens beruft. Ein erst nachtr�glich eingeholtes Gutachten k�nnte n�mlich den Vorwurf nicht entkr�ften, mit einer im Zeitpunkt der Werbung nicht belegten Aussage geworben zu haben (BGH. Urteil vom 05.11.2020, Az. 1 ZR 204/19, GRUR 2021, 513 Rn. 34; OLG M�nchen. Urteil v. 07.07.2022, Az. 6 U 6410/21).

87 Sinn und Zweck dieser Rechtsprechung ist der Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Dies erfordert es die Werbung mit gesundheitlichen Wirkungen nur zuzulassen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Werbung entsprechende Nachweise vorhanden sind. Andernfalls w�ren die Verbraucher der Gefahr ausgesetzt, dass Produkte mit gesundheitlichen Wirkungen beworben werden, die diesen nicht zukommen.

88 2.3. Da s�mtliche Werbeaussagen dem angesprochenen Verkehr mithin eine Wirkung suggerieren, die durch nichts belegt ist. sind diese irref�hrend und zudem geeignet, den umworbenen Kunden zum Erwerb der Produkte der Beklagten zu motivieren, wovon er bei Kenntnis der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit Abstand nehmen w�rde.

89 3. Die bereits erfolgten Verst��e gegen � 5 UWG begr�ndet die tats�chliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr.

90 4. Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten ercbt sich aus � 13 III UWG. Der Zinsanspruch folgt aus �� 286 Abs. 1 S. 2, 288 Abs. 1 BGB.

91 F�r eine erste Abmahnung ohne anwaltliche Vertretung ist einem Verband zur Bek�mpfung von Wettbewerbsverst��en gem. � 13 Abs. 3 UWG ein Erstattungsanspruch wegen der entstandenen Eigenkosten zuzubilligen. Der vorliegend geltend gemachte Betrag in H�he von 260 EUR ist angemessen. � 287 ZPO.

II.

92 Die Kostenentscheidung beruht auf � 91 Abs. 1 ZPO.

93 Die Entscheidung �ber die vorl�ufige Vollstreckbarkeit folgt aus �� 709 i.V.m. 108 I 1 ZPO.

Leitsatz

Eine irref�hrende Werbung ist gegeben, wenn einem Produkt in der Werbung eine gesundheitsf�rdernde Wirkung als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber nicht gegeben ist oder diese fachlich umstritten ist; es sei denn, in der Werbung wird auf die Gegenmeinung hingewiesen (ebenso BGH GRUR-RS 2020, 39105 Rn. 17 - Sinupret).� (Rn. 40) (redaktioneller Leitsatz)

Leitsatz

Bei gesundheitsbezogener Werbung sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irref�hrenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren f�r das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bev�lkerung verbunden sein k�nnen (ebenso BGH BeckRS 2013, 7178 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). (Rn. 41) (redaktioneller Leitsatz)

Leitsatz

Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bev�lkerung gilt f�r Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung, dass die Werbung nur zul�ssig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht; danach ist es irref�hrend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gest�tzt wird, die diese Aussage nicht tragen (ebenso BGH BeckRS 2015, 18254 Rn. 16 - �quipotenzangabe in Fachinformation). (Rn. 42) (redaktioneller Leitsatz)

Leitsatz

Der vom Werbenden in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft muss bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein. Es ist nicht ausreichend, wenn der Werbende sich erst im Laufe des Prozesses auf die Einholung eines Sachverst�ndigengutachtens beruft. Ein erst nachtr�glich eingeholtes Gutachten k�nnte n�mlich den Vorwurf nicht entkr�ften, mit einer im Zeitpunkt der Werbung nicht belegten Aussage geworben zu haben (ebenso BGH GRUR-RS 2020, 39105 Rn. 34 - Sinupret). (Rn. 86) (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Irref�hrende Werbung f�r ein Schlafsystem mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne wissenschaftlichen Nachweis

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