projects
9 O 8292/21•LG Nürnberg-Fürth 9. Zivilkarnmer, 2023-03-15, 9 O 8292/21
9 O 8292/21Cantonal CourtMar 15, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 9 O 8292/21
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antragstellerpartei wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte wird ihr Rechtsanwalt … beigeordnet.
Das Anwesen … fällt nicht unter das Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII und ist daher (zur Finanzierung der Prozesskosten) zu verwerten.
Der Antragstellerpartei wird daher auferlegt, die von ihr zu tragenden Prozesskosten aus ihrem Vermögen zu zahlen. Diese Verpflichtung wird bis zum 16.12.2023 gestundet.
Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers vom 28.12.2021 i.V.m. dem Antrag vom 10.08.2022 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Prozesskostenhilfe, Schonvermögen, Verwertung, Prozesskosten, Stundung, Gewährung, Zurückweisung
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.