ArbG München 21. Kammer, 2023-11-30, 21 Ca 105/23

21 Ca 105/23Labour Court / Chamber 21Nov 30, 2023

Regest

Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine arbeitsrechtliche Streitigkeit durch gerichtlichen Vergleich dergestalt beenden, dass die streitige Versetzung des Arbeitnehmers aus einer bestimmten betrieblichen Position nicht stattgefunden hat. (redaktioneller Leitsatz)

Full text

ArbG München 21. Kammer — 2023-11-30 — 21 Ca 105/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-30

Aktenzeichen: 21 Ca 105/23

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.

Beklagte erklärt, dass während des Entgeltfortzahlungszeitraumes die Schichtleiterzulage in Höhe von 450,00 € brutto monatlich fortgezahlt wurden.

Der Kläger stellt dies unstreitig.

Die Parteien schließen folgenden

Vergleich:

Die Parteien sind sich einig, dass von Seiten der Beklagten keine Versetzung des Klägers aus der Position als Schichtleiter vorgenommen wurde.

Vorgelesen und genehmigt.

Der Klägervertreter beantragt Festsetzung des Gegenstandswertes.

Die Vorsitzende teilt den vorgesehenen Gegenstandswert mit. Einwände werden nicht erhoben.

Die Vorsitzende verkündet folgenden

Beschluss:

Der Gegenstandswert wird auf 5.250,00 € für das Verfahren und den Vergleich festgesetzt.

Sitzungsende: 09:28 Uhr

Leitsatz

Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine arbeitsrechtliche Streitigkeit durch gerichtlichen Vergleich dergestalt beenden, dass die streitige Versetzung des Arbeitnehmers aus einer bestimmten betrieblichen Position nicht stattgefunden hat. (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Vergleichsinhalt zur Beendigung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit

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