AG München, 2023-05-22, 142 C 8851/22

142 C 8851/22Court of First InstanceMay 22, 2023

Full text

AG München — 2023-05-22 — 142 C 8851/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-22

Aktenzeichen: 142 C 8851/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Auf die Erinnerung der Klagepartei vom 01.04.2023 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.01.2023 wird dieser dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 301,50 € festgesetzt werden.

Gründe

1 Die form- und fristgerecht eingelegte Erinnerung ist begründet.

2 Die bewilligten Kosten für Kopien und Ausdrucke wurden zu niedrig angesetzt. Pro Kopie ist ein Wert von 0,50 Euro festsetzbar. gez.

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Begründete Erinnerung

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