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23 Ns412 Js 158569/21•LG München I 23. kleine Strafkammer, 2022-09-27, 23 Ns412 Js 158569/21
23 Ns412 Js 158569/21Cantonal CourtSep 27, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-27
Aktenzeichen: 23 Ns412 Js 158569/21
Dokumenttyp: Beschluss
Das Verfahren wird hinsichtlich der Angeklagten xxx mit Zustimmung der Verteidigung, des Angeklagten xxx und der Staatsanwaltschaft gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Der Angeklagte xxx hat seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen.
1 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 464, 467 Abs. 1. und 4 StPO.
Beglaubigte Abschrift, Auszug
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