ArbG Nürnberg Kammer 6, 2022-11-08, 6 Ca 1833/22

6 Ca 1833/22Labour CourtNov 8, 2022

Regest

Welche wirtschaftliche Bedeutung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den betroffenen Arbeitnehmer hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ohne konkrete Anhaltspunkte verbleibt als Anhaltspunkt nur die in §§ 74 ff. HGB enthaltene gesetzliche Regelung zur Karenzentschädigung. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

Full text

ArbG Nürnberg Kammer 6 — 2022-11-08 — 6 Ca 1833/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 6 Ca 1833/22

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Beschluss vom 06.10.2022 wird dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 51.000,- € festgesetzt wird.

Gründe

1 Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten vom wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstands auszugehen. Welche wirtschaftliche Bedeutung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den betroffenen Arbeitnehmer hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Fehlen – wie hier – konkrete Anhaltspunkte für den Gegenstandswert, verbleibt als Anhaltspunkt für die wirtschaftliche Bewertung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nur die in §§ 74 ff. HGB enthaltene gesetzliche Regelung zur Karenzentschädigung (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 31.05.2012 – 6 Ta 86/12).

Leitsatz

Welche wirtschaftliche Bedeutung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den betroffenen Arbeitnehmer hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ohne konkrete Anhaltspunkte verbleibt als Anhaltspunkt nur die in §§ 74 ff. HGB enthaltene gesetzliche Regelung zur Karenzentschädigung. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Streitwertbemessung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.