OLG München 3. Zivilsenat, 2022-11-14, 3 W 1315/22

3 W 1315/22Supreme Court / Civil Chamber IIINov 14, 2022

Regest

Hat das Gericht im Urteil vergessen, über die Kosten der Nebenintervention zu entscheiden, ist eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO zulässig. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

Full text

OLG München 3. Zivilsenat — 2022-11-14 — 3 W 1315/22 — Ergänzungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-14

Aktenzeichen: 3 W 1315/22

Dokumenttyp: Ergänzungsbeschluss

Tenor

Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 3. Zivilsenat - vom 29.09.2022 wird im Tenor Ziffer 2 wie folgt ergänzt:

„Die Kosten der Nebenintervention im Beschwerdeverfahren tragen ebenfalls die Kläger als Gesamtschuldner.“

Gründe

1 Der Beschluss des Senats vom 29.09.2022 war gemäß § 321 ZPO zu ergänzen, da der ursprüngliche Beschluss eine Kostenregelung gemäß § 101 ZPO betreffend die Kosten der Nebenintervention nicht enthält (vgl. MüKoZPO/Schulz, ZPO, § 101 Rn. 9).

Leitsatz

Hat das Gericht im Urteil vergessen, über die Kosten der Nebenintervention zu entscheiden, ist eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO zulässig. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Urteilsergänzung bei unterlassener Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.