LG Bamberg 2. Zivilkammer, 2021-11-02, 24 O 68/21

24 O 68/21Cantonal Court / Civil Chamber IINov 2, 2021

Full text

LG Bamberg 2. Zivilkammer — 2021-11-02 — 24 O 68/21 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 24 O 68/21

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 2. Zivilkammer – vom 28.09.2021 wird im streitigen Tatbestand (Seite 4 des Urteils) wie folgt berichtigt:

„Sie trägt vor, das Fahrzeug halte den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß gemäß der Euro-fünf-Norm im sogenannten neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ein und entspreche der EU-Typgenehmigung.“

Gründe

1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

2 Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das gegenständliche Fahrzeug der Euro 5 Norm unterliegt.

3 Das Urteil war entsprechend zu korrigieren.

titelzeile

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