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72 O 1219/21•LG Regensburg, 2021-10-14, 72 O 1219/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-14
Aktenzeichen: 72 O 1219/21
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts Regensburg – 7. Zivilkammer – vom 09.09.2021 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Auf Seite 2 des Urteils muss es anstelle:
„Das Fahrzeug verfügt über einen von der Beklagten entwickelten Motor vom Typ … und ist unter der Fahrzeugklasse EURO 5 eingestuft.“
heißen:
„Das Fahrzeug verfügt über einen von der Beklagten entwickelten Motor vom Typ … und ist unter der Fahrzeugklasse EURO 6 eingestuft.“
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
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