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01 M 6340/21•AG Augsburg, 2021-12-23, 01 M 6340/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-23
Aktenzeichen: 01 M 6340/21
Dokumenttyp: Beschluss
Der Befangenheitsantrag des Schuldners vom 29.11.2021 (Bl. 108) gegen den Urkundsbeamten wird als unzulässig verworfen.
1 Der mit Schreiben vom 29.11.2021 (Bl. 108) gestellte Befangenheitsantrag ist unzulässig, da nicht schlüssig dargelegt wird, gegen welche konkreten Verhaltensweisen sich der Schuldner wendet. Die Begründung erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen, die nicht geeignet sind, die Unparteilichkeit des betroffenen Urkundsbeamten in Frage zu stellen.
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