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1 C 419/20•AG Pfaffenhofen, 2021-06-07, 1 C 419/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-07
Aktenzeichen: 1 C 419/20
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d. Ilm von 23.04.2021 wird im Tenor hinsichtlich der Ziffer 2.) wie folgt berichtigt:
Die Nettokaltmiete wird ab 01.12.2020 auf 777,48 € festgesetzt.
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Die Klagepartei war angehört worden, hatte sich aber bis heute nicht geäußert. Unter Ziffer III. Seite 11 des Endurteils war ausdrücklich die Nettokaltmiete mit 777,48 € angegeben worden.
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