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S 24 R 207/21•SG Nürnberg, 2021-08-24, S 24 R 207/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: S 24 R 207/21
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beweisanordnung vom 04.08.2021 wird dahingehend abgeändert, dass das Gutachten nunmehr von Dr. med. A., A-Straße, A-Stadt, nach Aktenlage erstellt wird.
1 Der Kläger hat mit Schreiben vom 19.08.2021 dargelegt, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen kann. Das Gutachten ist nach Aktenlage zu erstellen. Auf das Schreiben vom 19.08.2021 wird Bezug genommen.
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