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Au 5 K 21.1149•VG Augsburg, 2021-06-07, Au 5 K 21.1149
Entscheidungsdatum: 2021-06-07
Aktenzeichen: Au 5 K 21.1149
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 15.000,00 festgesetzt.
1 Die Klage wurde mit Schriftsatz vom 02.06.2021 zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 54.1). Au 5 K 21.1149
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