VGH München, 2021-08-09, 20 N 21.786

20 N 21.786Administrative CourtAug 9, 2021

Full text

VGH München — 2021-08-09 — 20 N 21.786 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-09

Aktenzeichen: 20 N 21.786

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Gründe

1 Das Normenkontrollverfahren ist aufgrund der von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen beendet; dies ist analog § 92 Abs. 3 VwGO durch deklaratorischen Beschluss des Gerichts festzustellen. Zugleich ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.

2 Billigem Ermessen entspricht es hier, die angefallenen Verfahrenskosten dem Antragsteller aufzuerlegen, weil er zum weit überwiegenden Teil in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 29.3.2021 - 20 NE 21.784).

3 Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG.

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