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3 U 322/19•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2020-12-23, 3 U 322/19
3 U 322/19Supreme Court / Civil Chamber IIIDec 23, 2020
Bei einem Transport mit einem Planenauflieger nach Oberitalien liegt auch ohne Kenntnis von Gegenstand und Wert des beförderten Gutes eine leichtfertige Missachtung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Absenders vor, wenn der Fahrer über das Wochenende keinen bewachten Parkplatz anfährt, sondern stattdessen den beladenen Sattelzug auf öffentlicher Straße vor der beleuchteten und besetzten Pforte der Empfängerfirma in einem Gewerbegebiet abstellt, selbst wenn der Fahrer im Führerhaus übernachtet.(Rn.78) (Rn.80)
Entscheidungsdatum: 2020-12-23
Aktenzeichen: 3 U 322/19
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2020:1223.3U322.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 249 Abs 1 BGB, § 250 S 2 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 284 BGB, Art 1 CMR ... mehr
Bei einem Transport mit einem Planenauflieger nach Oberitalien liegt auch ohne Kenntnis von Gegenstand und Wert des beförderten Gutes eine leichtfertige Missachtung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Absenders vor, wenn der Fahrer über das Wochenende keinen bewachten Parkplatz anfährt, sondern stattdessen den beladenen Sattelzug auf öffentlicher Straße vor der beleuchteten und besetzten Pforte der Empfängerfirma in einem Gewerbegebiet abstellt, selbst wenn der Fahrer im Führerhaus übernachtet.(Rn.78) (Rn.80)
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