No equivalent substitute premises where rent and deposit are significantly higher

MB120028-L/UDistrict Court of ZurichJan 31, 2013Dismissed

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Omnilex summary

The Zurich tenancy court held that the landlord’s proposed replacement property was not equivalent to the tenant’s existing premises. The annual rent would have been about CHF 25,000 higher, the deposit much larger, and additional advance rent and conversion costs would have arisen. Because the substitute object was not equivalent, the landlord could not rely on Art. 272a para. 2 OR as a ground to exclude an extension of the tenancy.

Omnilex headnote

Art. 272a Abs. 2 OR; Gleichwertigkeit des Ersatzobjekts bei Erstreckung des Mietverhältnisses. An die Gleichwertigkeit eines angebotenen Ersatzobjekts sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ersatzobjekt ist nicht gleichwertig, wenn es dem Mieter im Vergleich zur bisherigen Mietsache erhebliche Mehrbelastungen aufbürdet, namentlich durch deutlich höheren Mietzins, wesentlich erhöhte Kaution, zusätzliche Vorauszahlungen, grössere Fläche und weitere erhebliche Umstellungskosten. Massgebend ist eine Gesamtwürdigung der wirtschaftlichen und praktischen Belastung; bereits eine spürbare Mehrkostenlast kann die Gleichwertigkeit verneinen (consid. 2.2).

Full text

ZMP 2013 Nr. 5 Die Gleichwertigkeit des Ersatzobjekts ist nicht gegeben, wenn der jährliche Mietz ins Fr. 150'000.– anstatt Fr. 125'000.– betragen würde. Im vorliegenden Fall war im Zusammenhang mit einer Erstreckung zu prüfen, ob ein angebotenes Ersatzobjekt gleichwertig gewesen wäre oder nicht. Das Mietge- richt setzte sich mit der Höhe des Mietzinses auseinander und kam zum Schluss, dass ein höherer Mietzins von rund Fr. 25'000.– (sowie eine deutlich höhere Kau- tion) dazu führen, dass kein gleichwertiges Ersatzobjekt mehr vorliegt. Aus dem Urteil des Mietgerichts vom 31. Januar 2013: "2.2.1. Zu prüfen ist, ob die Liegenschaft H ein gleichwertiges Ersatzobjekt ist. An die Gleichwertigkeit des Ersatzobjekts sind hohe Anforderungen zu stellen; na- mentli ch i st auch zu berücksichtigen, wenn am Ersatzobjekt für die gleiche Ge- schäftstätigkeit oder Benützung wesentliche bauliche Veränderungen vorgenom- men werden müssten, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind (Bruno Gi- ger, Die Erstreckung des Mietverhältnisses [Art. 272 - 272d OR], Zürich 1995, S. 70 f.). 2.2.2. Das Mietobjekt der Beklagten in der Liegenschaft G verfügt über rund 183 m 2 Verkaufsräume im Erdgeschoss à Fr. 600.– pro Quadratmeter p.a. sowie über rund 30 m 2 Archiv / Lager im 2. Unterschoss à Fr. 120.– pro Quadratmeter p.a., entsprechend einem jährlichen Nettomietzins von zurzeit Fr. 123'612.–. Zu- zügli ch Fr. 1'800.– Heiz-/Warmwasserkosten akonto ergibt dies einen Bruttomiet- zi ns von Fr. 125'412.– p.a. Das Mietobjekt H verfügt demgegenüber über eine Nutzfläche von 255 m 2 . Es be- steht aus einem Ladenlokal mit Büro und Schaufenster im Erdgeschoss, sowie einem Ladenlokal, Lager und WC im Untergeschoss. Der Mietzins beträgt Fr. 590.– pro Quadratmeter p.a. Dies entspricht Fr. 150'450.– p.a. für die gesamte Nutzfläche.

2.2.3. Der Mietzins des Ersatzobjekts wäre somit rund Fr. 25'000.– höher gewe- sen als der bisherige Mietzins, was als erheblich mehr zu bezeichnen ist. Zudem wären eine Kaution von Fr. 75'000.– sowie sechs Monatsmietzinse i m Voraus zu bezahlen gewesen, wohingegen die bisherige Kaution Fr. 20'000.– beträgt. Die Beklagte hätte somit beim Mietobjekt H erhebliche Mehrausgaben gehabt. Zudem ist dieses auch erheblich grösser als das jetzige Mietobjekt. Darüber hinaus war der Einbau von Lüftungen geplant, was weitere Kosten verursacht hätte. Mithin handelte es sich beim Mietobjekt H nicht um ein gleichwertiges Ersatzobjekt, so- dass offen gelassen werden kann, ob diese Räumlichkeiten überhaupt als Laden- lokal hätten genutzt werden dürfen und dafür noch eine Bewilli gung ei nzuholen gewesen wäre. 2.3. Fazi t Die Klägerin bot der Beklagten kein gleichwertiges Ersatzobjekt im Sinne von Art. 272a Abs. 2 OR an. Ei n Erstreckungsausschlussgrund liegt nicht vor."

Zürcher Mietrechtspraxis (ZMP): Entscheidungen des Mietgerichtes und der Schlichtungsbehör- de des Bezirkes Zürich. Ausgabe 2013, 23. Jahrgang.

Herausgegeben vom Mietgericht des Bezirkes Zürich, Postfach, 8026 Zürich © Mietgericht des Bezirkes Zürich, Redaktion: lic. iur. F. Saluz, Leitender Gerichtsschreiber

Keywords

tenancy extensionequivalent substitute premisesrent increasesecurity depositreplacement propertyeconomic burden

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the offered substitute premises were equivalent within the meaning of Art. 272a para. 2 OR.

Extracted holding

No. The higher annual rent, substantially higher deposit, advance rent requirement, larger surface area, and additional fit-out costs meant the substitute premises were not equivalent.

Extracted reasoning

An equivalent substitute requires high standards. A rent increase of about CHF 25,000 per year, together with a deposit rising from CHF 20,000 to CHF 75,000 and six months’ rent in advance, constituted significant additional expense. The larger size and planned ventilation works reinforced the lack of equivalence.

Key legal question

Whether there was a ground excluding the extension of the tenancy because equivalent substitute premises had been offered.

Extracted holding

No exclusion ground existed because the landlord had not offered an equivalent substitute property.

Extracted reasoning

Since the proposed premises were not equivalent, Art. 272a para. 2 OR was not satisfied.

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