Dissolution for serious organizational defect

HE180069Commercial CourtApr 11, 2018Granted

Summary

The Handelsregisteramt of the Canton of Zurich sued A._____ AG for an organizational defect. The court found that the company had neither a Swiss-domiciled authorized representative nor a valid registered office and that the defect was not cured within the set deadline. It therefore ordered the company dissolved and liquidated under bankruptcy rules, appointed the bankruptcy office of Riesbach-Zürich to execute the liquidation, and imposed court costs of CHF 2,200 on the defendant. The defendant was also ordered to pay CHF 300 in compensation to the plaintiff.

Regest

Art. 731b OR; organizational defect of a company; if a company lacks both a Swiss-domiciled authorized representative and a valid registered office and does not cure the defect within the set deadline, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. The intervention is mandatory once the defect persists after a warning period; costs follow the losing party under Art. 106 ZPO, and the successful applicant may receive an expense compensation under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE180069-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Silvan Sdzuy

Urteil vom 11. April 2018

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, ohne Domizil, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR), − kein (gültiges) Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert übersteigt CHF 30'000.00. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Riesbach-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Zürich 8 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Riesbach-Zürich. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert übersteigt CHF 30'000.00.

Zürich, 11. April 2018

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Silvan Sdzuy

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcyregistered officeSwiss representativecourt costsexpense compensation