Dissolution of company for organizational defect

HE170060Commercial CourtMay 9, 2017Granted

Summary

The Zurich Commercial Court, sitting as single judge, held that A._____ GmbH suffered from a serious organizational defect because it had no management. The court had previously set a deadline to cure the defect, but the company took no action. It therefore ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. The defendant was also ordered to pay the court fee of CHF 2,200 and an expense allowance of CHF 300 to the Handelsregisteramt des Kantons Zürich.

Regest

Art. 731b OR, Art. 819 OR; organizational defect of a GmbH and consequences of failure to remedy it. If a company lacks the mandatory corporate organization, in particular management, and does not cure the defect within the period set by the court, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. The measure is mandatory once the defect persists after formal notice and deadline; the court may also allocate costs against the unsuccessful company and award a reasonable indemnity for necessary efforts to the authority that brought the application (consid. 1-3).

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE170060-O U/gr

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Rafael Rutgers

Urteil vom 9. Mai 2017

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mi ndestens C HF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Altstetten-Züri ch wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzli ch durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Züri ch 9 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Altstetten-Züri c h. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 9. Mai 2017

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Rafael Rutgers

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationmanagementbankruptcy liquidationcourt costsexpense allowance