Dissolution of GmbH for serious organizational defect

HE160506Commercial CourtJan 30, 2017Granted

Summary

The Zurich Commercial Court dealt with a claim by the cantonal commercial register office against a GmbH with a serious organizational defect. The company had no management and no valid domicile. A deadline to remedy the defect expired unused. The court therefore ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules, instructed the bankruptcy office Schlieren to execute the order, and charged the defendant with court costs and an expense allowance for the plaintiff.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR, Art. 819 OR; judicial response to a serious organizational defect of a GmbH: where mandatory organizational requirements are absent and the company does not cure the defect within the court-set period, dissolution and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. The sanction is subsidiary to the failure to remedy the defect and follows the warned statutory consequence (consid. 1-2). Costs are imposed on the unsuccessful company under Art. 106 ZPO, and an appropriate expense allowance may be awarded to the plaintiff under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 3).

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE160506-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Adrian Joss

Urteil vom 30. Januar 2017

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR i n Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Schlieren wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Birmensdorf und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Schlieren. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retourni eren, wenn zufolge ei ner Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 30. Januar 2017

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Adrian Joss

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationGmbHcommercial registerbankruptcy liquidationcourt costsexpense allowance