Dissolution of company for serious organizational defect

HE140271Commercial CourtOct 31, 2014Granted

Summary

The Zurich Commercial Court found that A._____ GmbH suffered from a serious organizational defect because it had no management and no valid domicile. After an unsuccessful deadline to cure the defect, the court ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules. The Bankruptcy Office Bassersdorf was assigned to execute the decision. The defendant was ordered to pay court fees of CHF 2,200 and an expense compensation of CHF 300 to the Zurich Commercial Register Office.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR in conjunction with Art. 819 OR; judicial measures for a serious organizational defect: if a company lacks the legally required organs or a valid domicile and fails to remedy the defect within the set time limit, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy law. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the successful party may be awarded compensation for out-of-pocket expenses under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO. The measure is mandatory once the defect persists after the deadline (consid. 1-3).

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140271-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Susanna Schneider

Urteil vom 31. Oktober 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Zustellung an die B._____ AG und durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Kloten und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Bassersdorf. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 31. Oktober 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Susanna Schneider

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcy liquidationcourt costsexpense compensationregistered domicilecorporate management