Dissolution for serious organizational defect

HE140147Commercial CourtJul 7, 2014Granted

Summary

The Zurich Commercial Court found that the defendant company suffered from a serious organizational defect because it had neither a lawful auditor nor a registered waiver of limited audit. After the court-set cure period expired unused, the court ordered dissolution and liquidation under bankruptcy rules. The company was also ordered to bear the court fee of CHF 2,200 and to pay the plaintiff CHF 300 as expense compensation. The ruling was issued at first instance by a single judge.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect and judicial dissolution: where a company fails to maintain the mandatory corporate organization and does not remedy the defect within the court-fixed period, the court must order dissolution and liquidation under bankruptcy rules. The measure is triggered by an unresolved serious defect, such as the absence of a lawful auditor or a registered waiver of the audit requirement (consid. 1-2). Cost allocation follows the general rule of Art. 106 ZPO, and the successful party may obtain an expense indemnity under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 3).

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140147-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Mirjam Münger

Urteil vom 7. Juli 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine gesetzmässige Revisionsstelle (Art. 727 ff.OR), − keinen eingetragenen Verzicht auf die (eingeschränkte) Revision (Art. 727a Abs. 2 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Schlieren wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Birmensdorf und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Schlieren. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 7. Juli 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Mirjam Münger

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationauditorcorporate governancecostsexpense compensation