Dissolution for serious organizational deficiencies

HE140023Commercial CourtApr 15, 2014Granted

Summary

The Zurich Commercial Court, sitting as single judge, found that A._____ AG had a serious organizational defect because it had no lawful board and no valid domicile. A deadline to cure the defect expired unused. The court therefore ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules, appointed the bankruptcy office Wülflingen-Winterthur to carry out the liquidation, and imposed court costs of CHF 2,200 on the defendant. It also ordered the defendant to pay the plaintiff CHF 300 as inconvenience compensation.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a company; if a company lacks a lawful board and a valid domicile and fails to cure the defect within the set deadline, the court shall dissolve it and order liquidation according to bankruptcy rules. The measure is mandatory once the defect persists after due warning. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the prevailing public authority may be awarded compensation for its efforts under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Full text

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140023-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Mirjam Münger

Urteil vom 15. April 2014

in Sachen

Kanton Zürich, Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR), − kein gültiges Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Seuzach und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Wülflingen-Winterthur. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 15. April 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Mirjam Münger

Keywords

organizational defectdissolutionliquidationbankruptcy liquidationregistered officeboardcourt costsinconvenience compensation