Urgent interpellation on PKK activities in Switzerland

20023693Federal Administrative Practice (VPB)Dec 13, 1993Other

Extracted by Omnilex

Omnilex summary

In this urgent interpellation, Büttiker asked the Federal Council about the PKK's activities in Switzerland, the risk of an influx after foreign bans, the possibility of a Swiss ban, international coordination, and the state security law. The Federal Council answered that the PKK posed a serious internal-security threat, but that a ban was not justified for the time being. Instead, it announced intensified surveillance and police measures, including entry bans for identified cadres and seizure of violent propaganda. It also said that no common European strategy existed and that the draft state security law would be submitted to Parliament before the March session.

Omnilex headnote

Internal security; PKK activities and organizational bans; the Federal Council may, in assessing a violent extremist organization, opt for intensified surveillance and police measures where the current threat situation does not justify the exceptional measure of a ban. Organizational prohibitions remain ultima ratio and, according to the Federal Council's position, are to be reserved for direct constitutional reliance absent a specific statutory basis; consid. on the relation between liberal tolerance, security protection, and enforcement difficulties. Where foreign bans exist, this does not by itself establish a duty of Swiss solidarity or a common European strategy.

Full text

E 13 décembre 1993

994

Dringliche Interpellation Büttiker

Neunte Sitzung - Neuvième séance

Montag, 13. Dezember 1993, Nachmittag Lundi 13 décembre 1993, après-midi

17.15 h

Vorsitz - Présidence: Herr Jagmetti

Präsident: Ich muss Ihnen mitteilen, dass unser Mitbürger, der am Donnerstag auf der Besuchertribüne einen Herzinfarkt erlitten hat, leider gestorben ist. Wir nehmen herzlich Anteil an der Trauer der Familie und haben unser Beileid schriftlich so- wie durch ein Blumengebinde zum Ausdruck gebracht.

Ich kann Ihnen weiter mitteilen, dass uns Herr Bundesrat Dela- muraz in einem Brief mitgeteilt hat, die Verhandlungen im Rah- men der Uruguay-Runde des Gatt könnten nach heutiger Be- urteilung voraussichtlich am 15. Dezember abgeschlossen werden. Um über dieses bedeutungsvolle Vertragswerk um- fassend zu orientieren, wird er bis nächsten Donnerstag einen ersten Zwischenbericht verfassen.

Bevor wir auf die Traktanden eingehen, möchte ich unserem Kollegen Plattner zum Geburtstag gratulieren, den er letzten Freitag begehen durfte. Wir nehmen die Gelegenheit wahr, ihm unsere Glückwünsche auszusprechen. (Beifall)

93.3556

Dringliche Interpellation Büttiker Rolle der PKK in der Schweiz Interpellation urgente Büttiker Rôle du PKK en Suisse

Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1993

Die PKK wurde in Deutschland verboten. In Frankreich steht ein PKK-Verbot unmittelbar bevor. In der Schweiz hat der Bun- desrat aber noch keinen Entscheid gefällt.

Das wirft Fragen auf:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Aktivitäten der PKK in der Schweiz?

  2. Rechnet der Bundesrat nach dem Verbot der PKK in Deutschland mit einem wachsenden Zustrom von PKK-Leuten in der Schweiz?

  3. Warum hat der Bundesrat bis heute auf ein PKK-Verbot ver- zichtet? Sind andere Massnahmen geplant?

  4. Warum ist die Schweiz in bezug auf ein PKK-Verbot mit sei- nen Nachbarländern nicht solidarisch? Warum gibt es keine Koordination in Westeuropa im Vorgehen gegen die PKK?

  5. Wäre im Zusammenhang mit der PKK und im Hinblick auf das «Jahr der Sicherheit» 1994 nicht sofort mit dem Staats- schutzgesetz vorwärtszumachen?

Texte de l'interpellation du 30 novembre 1993

Il y a peu, l'Allemagne a interdit le PKK et la France est sur le point de le faire. Chez nous, le Conseil fédéral n'a pas encore pris de décision. Cette attitude soulève les questions sui- vantes:

  1. Que pense le Conseil fédéral des activités du PKK en Suisse?

  2. Après l'interdiction prononcée par l'Allemagne, le Conseil fédéral s'attend-il à un afflux de membres du PKK en Suisse?

  3. Pourquoi le Conseil fédéral s'est-il jusqu'ici abstenu d'inter- dire le PKK? Prévoit-il d'autres mesures?

  4. Pourquoi la Suisse n'est-elle pas solidaire avec ses voisins, s'agissant d'interdire le PKK? Pourquoi n'y a-t-il pas de coordi-

nation entre les pays d'Europe occidentale dans l'action enga- gée contre le PKK?

  1. Compte tenu des activités du PKK et dans l'optique de l'«an- née de la sécurité» que sera 1994, ne faudrait-il pas faire avan- cer sans délai l'élaboration de la loi sur la sécurité de l'Etat?

Büttiker: Meine Anliegen sind nicht etwa gegen die berechtig- ten Interessen des kurdischen Volkes gerichtet.

  1. Ich habe Verständnis für die berechtigten Klagen der leidge- prüften kurdischen Bevölkerung in Südostanatolien. Auf die menschenrechtlichen, kulturellen und sogar nationalen Be- strebungen der kurdischen Minderheiten nicht nur in der Tür- kei, sondern auch im Iran und den anderen Staaten der Re- gion muss auch in Zukunft Rücksicht genommen werden, aber für die dortige, beklagenswerte Situation ist gerade auch die PKK mitverantwortlich.

  2. PKK-Verbot auch in der Schweiz? Es ist unbestritten, dass die PKK, die 1978 in der Türkei gegründet wurde, seit 1984 in ganz Westeuropa eine Terrorkampagne in Gang setzte und daher auch in der Schweiz immer wieder Anschläge organi- sierte. Der Bundesrat hat bereits 1992 im Extremismusbericht seine Sorge über die PKK-Gewalttätigkeit geäussert, so im Hinblick auf das Eintreiben von Spenden- und Schutzgeldern. 1985 wurden in Lausanne ein Mann erschossen und zwei wei- tere Personen verwundet. Am 4. November dieses Jahres kam es sogar zu einer neuen, europaweiten Anschlagserie. Die PKK ist eine unerfreuliche Realität. Dieser Ausländer- extremismus muss in der Schweiz in die Schranken gewiesen werden.

  3. Jede Form von Gewaltanwendung, auch diejenige zur Durchsetzung von berechtigten politischen Forderungen, ist strikte abzulehnen und sofort zu verhindern. Auf die Terror- und Gewaltaktionen der PKK gibt es in einem Rechtsstaat nur eine konsequente Antwort: das Verbot. Wir brauchen ein glaubwürdiges Signal gegen den politischen Terrorismus. Mit einem Verbot geht es heute darum, auch in der Schweiz ein deutliches Signal gegen jede Form von Extremismus seitens ausländischer Extremisten zu setzen. Es braucht eine klare Antwort des Staates auf Terror und Gewalteskalationen. Wir dürfen es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zulas- sen, dass Konflikte, die ihren Ursprung im Ausland haben, hier mit Gewalt ausgetragen werden und dass politisch Anders- denkende terrorisiert werden. Es geht nicht zuletzt auch darum, alle türkischen und kurdischen Bürgerinnen und Bür- ger, die in der Schweiz mit der PKK nichts zu tun haben wollen und rechtstreu sowie in Frieden bei uns leben möchten, vor den PKK-Extremisten zu schützen.

  4. Was bringt ein PKK-Verbot? In einem liberalen Rechtsstaat ist bei Verboten gegen politische Gruppierungen äusserste Zurückhaltung zu üben. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die Beurteilung einer Gewaltorganisation wie der PKK wird in der Schweiz aber immer eine Gratwanderung zwischen libera- ler Toleranz und der Garantie des Staates für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gemäss Artikel 2 der Bundesverfas- sung sein. Auch die Wirksamkeit von Verboten ist bestritten, und die Kontrolle von solchen Gruppierungen wird anschlies- send eher schwieriger. Weil nun aber die PKK mit ihren verbre- cherischen Gewaltmethoden bereits weitgehend im Unter- grund operiert, kann von einem Ausweichen der PKK aus der öffentlichen Kontrolle nicht mehr gesprochen werden. Diese sonst übliche Argumentation ist im Falle der PKK deshalb nicht stichhaltig. Hingegen darf doch davon ausgegangen werden, dass die Verbotsmassnahme und ihre konsequente, polizeiliche Durchsetzung jede weitere Aktivität der Extremi- sten wohl erheblich behindern.

  5. Wo bleibt die europäische Solidarität? Wenn nicht alle Län- der bei einer solchen Verbotsaktion solidarisch mitmachen, ist mit einem «PKK-Aktivistentourismus» zu rechnen. Deutsch- land hat ein PKK-Verbot ausgesprochen, und in Frankreich hat vier Tage später die französische Regierung zwei kurdische Organisationen verboten, die der PKK als Tarnorganisationen gedient haben sollen. Deshalb muss unser Land jetzt handeln, wenn es nicht zur «PKK-Herberge» werden will. Viele Leute fra- gen sich auch, wo in bezug auf das PKK-Verbot die vielge- rühmte europäische Zusammenarbeit geblieben ist. Ohne ein

Dringliche Interpellation Büttiker

995

  1. Dezember 1993 S

PKK-Verbot besteht die echte Gefahr, dass die Schweiz zu ei- ner PKK-Operationsbasis für ganz Europa wird.

  1. Mit dem Staatsschutzgesetz ist vorwärtszumachen. Das Jahr 1994 soll in der Schweiz zum Jahr der inneren Sicherheit ausgerufen werden. Gerade eine Gruppierung wie die PKK be- weist, dass der Staat Instrumente braucht, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren. Deshalb ist es nun höchste Zeit, mit dem angekündigten neuen Staatsschutzgesetz vor- wärtszumachen, denn ohne Staatsschutzgesetz bliebe dem Bundesrat als Rechtsgrundlage für ein PKK-Verbot nur das so- genannte Polizeiverordnungsrecht gemäss Artikel 102 Zif- fern 8, 9 und 10 der Bundesverfassung betreffend die Wah- rung der inneren und äusseren Sicherheit der Eidgenossen- schaft. Hier ist zuzugeben, dass ohne Staatsschutzgesetz ein PKK-Verbot zurzeit nur eine äusserst fragwürdige Rechts- grundlage hätte.

Weniger Verständnis habe ich hingegen für die Einwände, ein PKK-Verbot könne Vollzugsprobleme mit sich bringen. Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, eine Organisation, die Schutz- und Spendengelder erpresst sowie Uebergriffe auf türkische Einrichtungen verübt, könne nicht von Vereinen ab- gegrenzt werden, deren einziger Zweck die Pflege der Gesel- ligkeit und der kurdischen Kultur ist Das nahe Ausland muss ja auch beweisen, dass ein PKK-Verbot vollzogen werden kann.

Ich habe nichts gegen die berechtigten Interessen des kurdi- schen Volkes. Ich habe aber etwas gegen die Gewaltmetho- den der PKK in unserem Land. Ich fordere den Bundesrat auf, mit dem Staatsschutzgesetz vorwärtszumachen, damit Orga- nisationen wie die PKK auch in der Schweiz verboten werden können. Denken wir auch im Zusammenhang mit der PKK daran: Je fester man eine Nessel anfasst, desto weniger brennt sie.

Bundesrat Koller: Zu Frage 1: Wie der Interpellant selber aus- geführt hat, haben wir im Bericht zum Extremismus in der Schweiz vom 16. März 1992 bereits ausführlich auf die Gefah- ren hingewiesen, die von der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) ausgehen. Ich verweise auf unsere Ausführungen auf Sei- te 45ff. des Extremismusberichtes. Die Gefahr besteht vor al- lem darin, dass gemäss den Worten des Führers der PKK, Ab- dullah Oecalan, der bewaffnete revolutionäre Volkskrieg auch in Europa und damit auch in der Schweiz weiterzuführen ist. Bekanntlich scheuen kurdische Extremisten zur Verfolgung ih- rer Ziele auch in Europa nicht vor Gewalttätigkeiten zurück und erpressen, wie wir heute aufgrund einiger Gerichtsurteile nachweislich wissen, Gelder von Landsleuten. Den Bemer- kungen in unserem Extremismusbericht ist eigentlich nichts beizufügen. Die damaligen Feststellungen sind auch heute noch gültig.

Mit ihren beiden europaweit durchgeführten Anschlagserien vom 24. Juni und 4. November 1993, welche die Schweiz massgeblich mitbetroffen haben, hat diese Organisation ihre Gefährlichkeit erneut unter Beweis gestellt. Der Bundesrat be- trachtet die PKK und ihre Tarnorganisationen daher im gegen- wärtigen Zeitpunkt als eine erhebliche Gefahr für die innere Si- cherheit unseres Landes.

Zu Frage 2: Nachdem in Deutschland und in Frankreich Ver- bote ausgesprochen wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die PKK Teile ihrer Führungsstrukturen vermehrt in andere europäische Länder, auch in die Schweiz, verlagern wird. Derzeit ist allerdings noch keine endgültige Beurteilung möglich. Angesichts dieser Gefahren hat der Bundesrat aber am vergangenen 6. Dezember zusätzliche Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und zur Gefahrenabwehr ge- genüber der PKK beschlossen.

Zu Frage 3: Der Bundesrat hat sich anlässlich seiner Sitzun- gen vom 29. November und 6. Dezember dieses Jahres ein- gehend mit der PKK befasst. Er hat die Frage eines Verbotes diskutiert, ist aber zum Schluss gekommen, dass die gegen- wärtige Bedrohungslage eine solch schwerwiegende und für die Schweiz unübliche Massnahme nicht rechtfertigt. Der Bun- desrat hat bekanntlich seit Ende des Zweiten Weltkrieges kei- nerlei staatsgefährdende Organisationen mehr verboten. Der Bundesrat hält aber auch ausdrücklich fest, dass er es nicht

zulassen will, dass Ausländer - namentlich Türken und Kur- den - ihre internen Auseinandersetzungen auf unserem Ge- biet gewaltsam austragen. Er hat deshalb eine ganze Reihe zusätzlicher Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit beschlossen. Er hat die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen angewiesen, vermehrte Einreisesperren gegen identifizierte PKK-Kader zu erlassen. Er hat sodann beschlos- sen, die Informationslage durch internationale und inner- schweizerische Kontakte wesentlich zu verbessern. So fand letzte Woche in der Bundesrepublik Deutschland eine interna- tionale Tagung zu diesem Zwecke statt. Heute hat der Chef der Bundespolizei die in den Kantonen zuständigen Polizeior- gane zu einer Sitzung in Bern versammelt. Wir haben weiter angeordnet, dass vermehrt Personenkontrollen durchgeführt werden sollen, damit auch das bereits im Sommer erlassene Waffentragverbot für Türken besser durchgesetzt werden kann. Ferner haben wir verfügt, dass Propagandamaterial, das eindeutig zu Gewalt aufruft, beschlagnahmt werden soll. Wir haben ferner einige weitere Massnahmen beschlossen, die aus Gründen der Geheimhaltung hier aber nicht bekannt- gegeben werden können.

Sollte sich die Lage weiter verschärfen und sollte es nament- lich mit den ergriffenen Massnahmen nicht möglich sein, zu verhindern, dass die PKK ihre Führungsstrukturen vermehrt in die Schweiz verlagert und ihren Kampf von der Schweiz aus weiterführt, würde der Bundesrat selbstverständlich eine neue Lagebeurteilung vornehmen. Wir sind aber überzeugt - ge- rade auch aufgrund der Erfahrungen in Deutschland, wo sich gezeigt hat, dass die Implementation, also die Durchsetzung des Verbotes, auf erhebliche Schwierigkeiten gestossen ist -, dass der Bundesrat mit seinen Massnahmen, die vor allem auf eine intensivere Ueberwachung hinauslaufen, richtig gehan- delt hat. In Deutschland kam es in mehreren Bundesländern zu Besetzungen, die nicht sofort beendet werden konnten, und vor allem mussten auch jene Lokalitäten, die nicht eindeu- tig von der PKK und ihren Tarnorganisationen benützt werden, den Angehörigen des kurdischen Volkes wieder überlassen werden.

Zu Frage 4: Was die internationale Koordination anbetrifft, habe ich mich am Ratstreffen der Justiz- und Innenminister der EU über die Haltung der übrigen europäischen Staaten hin- sichtlich der PKK informieren können. Der Rat hat im Rahmen seiner Terrorismusaussprache das von der Bundesrepublik Deutschland erlassene Verbot zur Kenntnis genommen, aber weder Entscheide gefällt noch gemeinsame Strategien festge- legt.

Ausser Deutschland und Frankreich haben bisher keine ande- ren Staaten der Europäischen Union oder der Efta ein Verbot ausgesprochen, im Gegenteil: Die meisten von der PKK-Pro- blematik mitbetroffenen europäischen Staaten haben sich vielmehr wie die Schweiz für eine Strategie der intensiveren Ueberwachung der PKK entschieden. Man kann also in keiner Weise davon sprechen, dass die zusätzlichen Massnahmen gegenüber der PKK Ausdruck einer mangelnden Solidarität mit den anderen europäischen Staaten wären.

Zu Frage 5: Der Gesetzgebung im Bereiche des Staatsschut- zes kommt aus der Sicht des Bundesrates vor allem aus staatspolitischen Gründen eine hohe Priorität zu. Wir sehen al- lerdings nicht vor, dass wir irgendwelche Verbotsbestimmun- gen in das Staatsschutzgesetz aufnehmen, weil wir überzeugt sind, dass Verbote von Organisationen nach unserer schwei- zerischen Tradition zu Recht Ultima ratio bleiben und dann im Sinne von Polizeinotrecht direkt auf die Verfassung abgestützt werden können.

Das Staatsschutzgesetz, das in der Vernehmlassung bekannt- lich sowohl generell als auch in vielen einzelnen Punkten zu Kontroversen geführt hat, hat leider in der Schlussphase we- gen Problemen des Datenschutzes nochmals eine Verzöge- rung erfahren. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament aber vor der Märzsession des nächsten Jahres zugeleitet werden.

Zusammenfassend: Unsere Massnahmen gegenüber der PKK richten sich - offenbar in Uebereinstimmung mit dem In- terpellanten - nicht gegen das kurdische Volk. Hingegen kön- nen wir in keiner Weise dulden, dass Türken und Kurden ihre internen Auseinandersetzungen gewaltsam in unserem Land

Accord généraux d'emprunt. Participation de la Suisse

996

E

13 décembre 1993

austragen. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass wir mit den Massnahmen, die wir schon im Sommer dieses Jahres getroffen, und mit den zusätzlichen Vorkehren, die wir jetzt An- fang Dezember eingeleitet haben, die notwendigen Massnah- men zur Wahrung der inneren Sicherheit getroffen haben - Neuentwicklungen und Neubeurteilungen der Lage natürlich immer vorbehalten.

Buttiker: Ich möchte Herrn Bundesrat Koller für die Antwort danken. Ich teile die Beurteilung des Bundesrates über die Gefährlichkeit der PKK

Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die eingeleiteten Mass- nahmen, vermisse allerdings etwas die europäische Solidari- tät Hier hätte man etwas mehr erwarten können.

Ich bin dankbar, dass es anscheinend mit dem Staatsschutz- gesetz vorwärtsgeht. Was das Verbot anbetrifft: Es ist kontra- produktiv - heute, aber auch morgen -, das Verbot auf die Zu- kunft zu verschieben. Ich hätte hier eigentlich eine etwas kon- sequentere Haltung erwartet

Ich bin von der Antwort deshalb teilweise befriedigt.

93.052

Zivile Baubotschaft 1993 Constructions civiles 1993

Differenzen - Divergences

Siehe Seite 755 hiervor - Voir page 755 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 2. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 2 décembre 1993

Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 1 al. 2, art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Bisig, Berichterstatter: Ich übernehme den Part von Herrn Uhl- mann und kann mich kurz fassen. Die Kommission für öffentli- che Bauten (KöB) Ihres Rates empfiehlt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Das heisst konkret, dass in Artikel 1 der Gesamtbetrag des Verpflichtungskredites um 10 Millionen Franken gekürzt wird und sinngemäss die Buch- staben a und b von Absatz 2 gestrichen werden.

Bei den 10 Millionen Franken als Sammelkredit für teuerungs- bedingte Mehrkosten vertreten der Bundesrat und die KöB die Meinung, dass ein Handlungsspielraum gewährt werden soll, wenn es darum geht, teuerungsbedingte Mehrkosten, die so oder so anfallen und bewilligt werden müssen, in einem admi- nistrativ einfachen Verfahren abzuwickeln. Das ist bis heute nicht möglich gewesen, weil dem Bundesrat dafür der Kredit gefehlt hat. Wir haben dem in einer ersten Lesung zugestimmt. Der Nationalrat lehnt dies ab, in der irrigen Meinung, damit 10 Millionen Franken gespart zu haben. Selbstverständlich hat er das nicht getan. Es passiert das gleiche wie bis anhin: Diese teuerungsbedingten Mehrkosten werden einfach im Rahmen von Nachtragskrediten wieder auftauchen. Ein klei- ner Vorteil ist mit der Streichung der Kredite allerdings verbun- den: Man muss sich jedesmal vertieft Rechenschaft darüber geben, ob die teuerungsbedingten Mehrkosten tatsächlich sachlich begründet sind oder ob es verdeckte Mehrauslagen sind.

Im Sinn einer Vereinfachung haben wir in der KöB beschlos- sen, Ihnen zu beantragen, dem Nationalrat zu folgen und die- sem Streichungsantrag zuzustimmen.

Angenommen - Adopté

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

93.076

Allgemeine Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds. Teilnahme der Schweiz Accords généraux d'emprunt du Fonds monétaire international. Participation de la Suisse

Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. September 1993 (BBI III 625) Message et projet d'arrêté du 15 septembre 1993 (FF III 585)

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 6 décembre 1993

Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den Allge- meinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Wäh- rungsfonds (IWF) um weitere fünf Jahre. Der Verlängerungs- beschluss war in der Zehnergruppe und im IWF unumstritten. Die Schweizerische Nationalbank soll sich mit einer unverän- derten Kreditzusage von 1020 Millionen Sonderziehungsrech- ten (2135 Millionen Franken) an den AKV beteiligen.

  1. Entstehung der AKV

Die AKV wurden 1962 in einer Zeit erhöhter Währungsinstabili- tät vom IWF mit den zehn wichtigsten Industrieländern zwecks Schaffung zusätzlicher Mittel zur Ueberbrückung ihrer Zah- lungsbilanzschwierigkeiten für vorerst vier Jahre abgeschlos- sen. Dabei ging es um die Schaffung eines eigentlichen «Si- cherheitsnetzes». Die Vereinbarungen wurden in der Folge viermal (1966, 1970, 1975, 1980) ohne inhaltliche Aenderun- gen verlängert. 1964 assoziierte sich die Schweiz mit den AKV; im Frühjahr 1984 wurde sie Vollmitglied bei den AKV und damit auch in der Zehnergruppe.

In den ersten zwanzig Jahren ihres Bestehens wurden die AKV neunmal wie folgt in Anspruch genommen: Grossbritannien 1964, 1965, 1967, 1969 und 1977; Frankreich 1968 und 1969; Italien 1977 und USA 1978. Die Schweiz erteilte unter den AKV insgesamt vier Kredite (1964, 1965 und 1976 an Grossbritan- nien, 1977 an Italien). Aus diesen Engagements erwuchsen ihr keine Verluste.

  1. Revision der AKV von 1983

Nachdem im gleichen Zeitraum die AKV kaum aufgestockt wurden, verloren sie als Sicherheitsnetz für das internationale Währungssystem zusehends an Bedeutung. Nachdem im Zu- sammenhang mit der Schuldenkrise Anfang der achtziger Jahre die Ziehungen auf den IWF Rekordbeträge erreichten und sich die normalen Fondsreserven zu erschöpfen began- nen, einigte man sich 1983 darauf, die AKV als Abwehrdisposi- tiv wie folgt substantiell zu verstärken: einmal über die Erhö- hung des Gesamtbetrages der AKV auf 17 Milliarden Sonder- ziehungsrechte (35,6 Milliarden Franken) und durch die Aus- weitung der Verwendungsmöglichkeiten auf Länder ausser- halb der Zehnergruppe unter genau festgelegten Be- dingungen.

  1. Entwicklung seit 1983

Seit der Revision von 1983 und der ohne Aenderung vollzoge- nen Verlängerung im Jahre 1988 wurden die AKV nicht mehr in

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Dringliche Interpellation Büttiker Rolle der PKK in der Schweiz Interpellation urgente Büttiker Rôle du PKK en Suisse

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1993

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

09

Séance Seduta

Geschäftsnummer 93.3556

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

13.12.1993 - 17:15

Date

Data

Seite

994-996

Page

Pagina

Ref. No

20 023 693

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Keywords

internal securityextremismterrorismsurveillanceorganizational banstate security lawEuropean coordination

Extracted by Omnilex

Key legal question

How does the Federal Council assess PKK activities and danger in Switzerland?

Extracted holding

It regarded the PKK and its front organizations as a significant threat to internal security.

Extracted reasoning

It referred to the 1992 extremism report and to the PKK's violent actions and Europe-wide attacks in June and November 1993.

Key legal question

Should the PKK be banned in Switzerland?

Extracted holding

The Federal Council decided not to impose a ban at that time.

Extracted reasoning

It considered the current threat situation insufficient to justify such an exceptional measure and preferred intensified monitoring and other security measures.

Key legal question

What additional measures would be taken against PKK-related risks?

Extracted holding

The Federal Council ordered intensified entry bans, improved information exchange, more police checks, seizure of propaganda inciting violence, and other confidential measures.

Extracted reasoning

It aimed to prevent violent conflicts from being carried out on Swiss territory and to strengthen internal security.

Key legal question

Was there European coordination or solidarity regarding a PKK ban?

Extracted holding

The Federal Council said there was no common EU/EFTA strategy and that most affected states had also chosen intensified monitoring rather than bans.

Extracted reasoning

It relied on information from an EU justice and interior ministers' meeting and on the absence of broader European prohibitions.

Key legal question

Should work on the state security law be accelerated?

Extracted holding

The Federal Council stated that the draft would be sent to Parliament before the March session of the following year, but that no organizational bans would be inserted into the law.

Extracted reasoning

It considered organizational bans to remain a last resort and to be based directly on the Constitution if necessary.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.