Motion on expenditure brake transmitted as postulate

20021054Federal Administrative Practice (VPB)Mar 20, 1992Partially Granted

Summary

Spoerry requested urgent preparation of legal bases for an institutional expenditure brake. The Federal Council asked that the motion be converted into a postulate. The National Council did not simply adopt the motion as filed, but transmitted it as a postulate.

Regest

Parliamentary motion; conversion into a postulate. Where the Federal Council declares itself prepared to take up the subject but not in the binding form requested, the chamber may modify the intervention and transmit it as a postulate instead of adopting it as a motion.

Full text

N 20 mars 1992

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Motion Spoerry

Texte de la motion du 2 octobre 1991

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement le plus vite possible un nouveau projet de régime financier en respectant les lignes directrices citées plus bas et en tenant compte des résultats des analyses des votations fédérales (par exemple sondage VOX).

  1. Le projet n'aura pas d'incidences sur le budget; tout compte fait, il n'entraînera donc ni augmentation ni diminution des recettes.

  2. Il comprendra un impôt sur le chiffre d'affaires inspiré du système de la taxe sur la valeur ajoutée, les taux étant fixés conformément au point 1.

  3. Des allégements seront prévus en matière d'impôt fédéral direct; ils ne devront pas modifier la répartition des charges au détriment des revenus moyens ou modestes.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Blocher, Bonny, Columberg, Cotti, Coutau, David, Dünki, Eggly, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Hess Peter, Kuhn, Kühne, Loeb François, Nebiker, Spälti, Steinegger, Stucky, Widmer, Wiederkehr, Wyss Paul, Zbinden Hans, Züger, Zwy- gart

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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992

Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volks- abstimmung vom 2. Juni musste zwingend und in kurzer Zeit eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des Bun- des zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb erneuert werden.

Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet. Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung.

Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt am Kriterium der Haushaltsneutralität aus und ist damit für den Bund weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Be- fristung der beiden Haupteinnahmenquellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden.

Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- gerfristig eine moderne, möglichst wettbewerbs- und aussen- handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Beschluss in Kraft. Der Höchstsatz soll unverändert in der Ver- fassung verankert bleiben.

Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- gesehen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

91.3385

Motion Spoerry Einführung der Ausgabenbremse Base légales visant à freiner les dépenses institutionnelles

Wortlaut der Motion vom 27. November 1991

Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die Einführung der institutionel- len Ausgabenbremse rasch zu ermöglichen. Die Vorlage ist dem Souverän entweder mit der neuen Finanzordnung oder zusammen mit dem Sanierungsprogramm für den Bundes- haushalt zu unterbreiten. Sie hat vorzuschreiben, dass Geset- zeserlasse und Kreditbeschlüsse, welche zu höheren als vom Bundesrat beantragten Ausgaben führen, für ihre Gutheis- sung in beiden Kammern das qualifizierte Mehr erfordern.

Texte de la motion du 27 novembre 1991

Le Conseil fédéral est chargé d'instituer sans délai des bases légales visant à freiner les dépenses. Le projet devra être sou- mis au peuple soit avec le nouveau régime financier soit dans le cadre du programme d'assainissement des finances de la Confédération. Il prévoira que les textes législatifs et les arrê- tés portant ouverture de crédit qui pourront conduire à des dé- penses plus importantes que celles prévues par le Conseil fé- déral devront être approuvés par les deux chambres à la majo- rité qualifiée.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Finanzlage des Bundeshaushaltes hat sich dramatisch verschlechtert, und die Finanzpläne zeigen eine katastrophale Entwicklung auf. Diese Tatsache ist unter anderem auch eine Folge der sehr grosszügigen Ausgabenpolitik, welche das Parlament sich in den vergangenen Jahren geleistet hat. Allein während der letzten Legislatur hat das Parlament so häufig die Kreditanträge des Bundesrates überschritten, dass der Bun- deshaushalt durch diese Aufstockungen im Jahre 1991 ge- samthaft mit rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich belastet worden ist

Dieses sorglose Finanzgebaren des Parlamentes ist offen- sichtlich keine neue Erscheinung. Schon verschiedentlich hat man Anläufe unternommen, diese Tendenz zur Aufstockung von bundesrätlichen Anträgen in Schranken halten zu kön- nen. Eine Möglichkeit dazu bietet die sogenannte institutio- nelle Ausgabenbremse. Darunter versteht man ein Verfahren, wonach die Beträge, um welche die bundesrätlichen Kreditan- träge erhöht werden sollen, zu ihrer Genehmigung in den Rä- ten ein qualifiziertes Mehr erfordern. Während der Antrag des Bundesrates in einem normalen Abstimmungsverfahren be- handelt wird und mit dem einfachen Mehr der anwesenden Parlamentarier genehmigt ist, erfordert die Bewilligung der zu- sätzlich beantragten Aufstockung ein qualifiziertes Mehr. Das bedeutet, dass unabhängig von Absenzen im Rat die Mehrheit aller Ratsmitglieder die Erhöhung gutheissen muss.

Der Schweizer Souverän hat bereits zweimal über die Ausga- benbremse befunden. Zweimal hat er ihr zugestimmt. Bleibt die Frage, warum denn dieses Verfahren nicht praktiziert wird. Die erste Vorlage zu einer Ausgabenbremse datiert aus dem Jahre 1974. Obwohl separat vorgelegt, war ihr Inkrafttreten an die gleichzeitige Genehmigung einer Steuervorlage gekop- pelt, welche vor dem Souverän keine Gnade fand. Damit blieb auch die Ausgabenbremse auf der Strecke. Weil die Zustim- mung zu diesem Instrument jedoch deutlich ausgefallen war - Gutheissung durch 22 Stände und durch 67 Prozent der Stimmenden -, unterbreitete das Parlament dem Souverän die gleiche Vorlage ein Jahr später erneut. Die Zustimmung fiel noch klarer aus. Weil aber jene Vorlage befristet war, lief

  1. März 1992

N

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Motion (Houmard-)Bonny

ihre Geltungsdauer Ende 1979 wieder aus. Das Problem der oft mangelhaften Ausgabendisziplin des Parlamentes jedoch blieb bestehen.

Dies veranlasste die Finanzkommission beider Räte im Jahre 1983, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, die insti- tutionelle Ausgabenbremse erneut einzuführen. Leider wurde dieser Auftrag vom Bundesrat nicht speditiv an die Hand ge- nommen. Erst im Januar 1987 wurde ein entsprechender Vor- schlag in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vernehmlas- sung zeitigte - vielleicht wegen der in der Zwischenzeit ange- brochenen fetten Jahre - nicht mehr die gleich geschlossene Unterstützung, wie sie der Souverän in den siebziger Jahren manifestiert hatte. Zwar betonten alle Vernehmlassungsant- worten die Notwendigkeit einer haushälterischen Ausgaben- politik, fanden aber gleichzeitig das eine oder andere Haar in der Suppe. So wurde beispielsweise angeführt, die Ausgaben- bremse sei ein Instrument für schlechte Zeiten und daher im Moment nicht opportun.

Bedauerlicherweise hat der Bundesrat diese etwas kritische Vernehmlassung zum Anlass genommen, vom ganzen Pro- jekt einer Ausgabenbremse Abstand zu nehmen, und das Par- lament ist ihm dabei - wenn auch eher knapp und gegen den Widerstand der Finanzkommissionen - gefolgt

In der Zwischenzeit hat das Parlament aber klar demonstriert, dass die Ausgabenbremse vor allem in guten Zeiten ge- braucht würde und zur Verfügung stehen sollte. Politisch lässt sie sich aber offensichtlich leichter unter Sparzwang verwirkli- chen. Deshalb müssen die rechtlichen Grundlagen jetzt un- verzüglich neu aufgelegt werden.

Die Ausgabenbremse zwingt das Parlament, Prioritäten zu set- zen. Sie verunmöglicht ihm nicht, andere Schwerpunkte zu setzen, als dies der Bundesrat vorschlägt, aber sie verlangt vom Parlament, diese Prioritäten vermehrt auf die langfristigen finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes abzustim- men.

Aus diesen Gründen ist die institutionelle Ausgabenbremse dem Souverän raschmöglichst zu unterbreiten. Zusammen mit der neuen Finanzordnung oder dem unumgänglich not- wendigen Sanierungsprogramm für den Bundeshaushalt kann dies bald geschehen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 12 février 1992

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Präsident: Der Vorstoss wird von Frau Leemann bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

91.3367

Motion (Houmard-) Bonny Höhere Technische Lehranstalten. Bundesbeiträge Subventionnement des Ecoles techniques supérieures

Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1991

Der Bundesrat wird ersucht, unverzüglich Massnahmen zur Aenderung der Modalitäten für die Berechnung der Bundes- beiträge an die Höheren Technischen Lehranstalten zu treffen, damit den tatsächlichen Kosten dieser Institutionen, die sich in voller Entwicklung befinden, besser Rechnung getragen wer- den kann.

Texte de la motion du 4 octobre 1991

Le Conseil fédéral est prié de prendre sans plus tarder les me- sures visant à changer les modalités pour le calcul de la sub- vention fédérale des Ecoles techniques supérieures, en tenant mieux compte des dépenses effectives de ces institutions en pleine évolution.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Bonny, Brügger Cyrill, Büttiker, Carobbio, Cevey, Cincera, Couchepin, David, Friderici Charles, Giger, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Jung, Philipona, Reimann Maximilian, Scheidegger, Schwab, Segmüller (20)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Seit mehreren Jahren stellt der Bundesrat fest, dass in der hö- heren Berufsbildung in der Schweiz Mängel bestehen. Zur Ab- hilfe fördert er mit speziellen Massnahmen geeignete Projekte zur Fortbildung, namentlich im Bereich der Informatik und der Ingenieurwissenschaften (1986) sowie im Bereich der Weiter- bildung und der neuen Technologien der Fertigung (CIM, 1989).

Diese Massnahmen wurden gut aufgenommen. Sie erlauben, wichtige Projekte zu unterstützen, die über die üblichen Ka- näle die nötigen Mittel nicht erhielten. Diese Impulspro- gramme sind andererseits definitionsgemäss zeitlich limitiert. Jedoch kann der empfindliche Mangel an qualifizierten Inge- nieuren, unter dem unsere Wirtschaft leidet, nicht von Fall zu Fall einzeln beseitigt werden. Wenn der sekundäre Bereich überleben will, müssen unbedingt auf den Arbeitsplätzen neue Arbeitstechniken und -instrumente eingeführt werden. Der Ingenieur muss fähig sein, eine Arbeitswelt zu bewältigen, die sowohl in bezug auf die technische Spezialisierung als auch auf seine ökonomische und ökologische Verantwortung immer komplexer wird.

Die zukünftige Wirtschaft wird mit Sicherheit durch neue, bes- ser angepasste Technologien geprägt sein, deren Verfahren stärker auf die Umwelt und den sparsamen Umgang mit Ener- gie Rücksicht nehmen. Zu deren Entwicklung wird eine sehr grosse Anzahl Ingenieure nötig sein, die breite Grundlagen- kenntnisse haben, die den Problemen auf den Grund gehen können, sich der modernsten Arbeitshilfsmittel bedienen kön- nen, die Chefqualitäten haben und dynamisch denken kön- nen.

Die Ausbildungsstätten für diese Ingenieure, also die HTL, sind somit aufgerufen, die Ausbildungsbedingungen zu ver- bessern und gleichzeitig eine grössere Anzahl von Studien- plätzen anzubieten. Unsere europäischen Nachbarn sind sich dieser Probleme ebenfalls bewusst. Als Beispiel möchte ich den bayerischen Staatssekretär Dr. Wiesheu zitieren, der in bezug auf die Fachhochschulen kürzlich ausführte: «Der tech- nische Fortschritt vollzieht sich immer rascher, Forschung und Entwicklung spielen sich heute weniger zeitlich nacheinander ab, sie sind vielmehr miteinander verzahnt, und wir müssen darauf hinweisen, dass sie zeitlich nebeneinander verlaufen. Es geht deshalb darum, Ergebnisse von Forschung und Ent- wicklung möglichst rasch in die Wirtschaft, vor allem in die mit- telständische Wirtschaft, hineinzutragen und umgekehrt von dort Innovationen für die Lehre der Hochschulen zu gewinnen. Die wachsende Nachfrage nach Studienplätzen an Fachhoch- schulen verlangt einen raschen Ausbau der vorhandenen Ka- pazitäten. Wir wollen in Bayern mit den uns zur Verfügung ste- henden 10 000 neuen Studienplätzen vorrangig Engpassfä- cher bedienen. .... Diese wenigen Aspekte aus der Entwick- lung der Fachhochschulen in den letzten 20 Jahren mögen zeigen, dass diese Fachhochschulen inzwischen einen aner- kannten Platz im Hochschulbereich eingenommen haben, dass sie sich als eigenständiger Hochschultyp - andersartig, aber gleichwertig lautet die programmatische Formel - und als echte Alternative im tertiären Bereich entwickelt haben.»

Ich füge an, dass die Zahl der Studierenden an den deutschen Fachhochschulen von 89 500 im Jahr 1970 auf 357 300 im Jahr 1989 angewachsen ist.

Schlussfolgerung: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung die veralteten Strukturen der HTL hervorgehoben und insbesondere festge-

52-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Spoerry Einführung der Ausgabenbremse Motion Spoerry Base légales visant à freiner les dépenses institutionnelles

In

Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1992

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3385

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

20.03.1992 - 08:00

Date

Data

Seite

622-623

Page

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Ref. No

20 021 054

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