Federal response on radioactive waste return and flood prevention

20016032Federal Administrative Practice (VPB)Dec 18, 1987

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Omnilex summary

The Social Democratic Group interpellated the Federal Council on two subjects: the possible return to Switzerland of radioactive waste from reprocessing and the handling of the 1987 flood disasters. The Federal Council answered in writing that radioactive waste imports would only be authorized once suitable Swiss interim storage existed, and that no additional treaty commitment with France was being pursued. On the floods, it stated that existing federal research and coordination mechanisms were sufficient, that a separate expert commission was unnecessary, and that no urgent special measures were warranted before the ongoing studies were completed. The National Council did not pursue the discussion further after the response.

Omnilex headnote

Federal Council responses to interpellations; scope of governmental duty to act and investigative measures in environmental and waste-management matters. Where safety review depends on compliance with technical standards, authorizations may be withheld until the required infrastructure is actually available. In complex factual constellations involving natural hazards, the Federal Council may rely on ongoing studies and existing institutional frameworks; the establishment of a separate expert commission or the adoption of urgent extraordinary measures is not mandatory absent a demonstrated need beyond the pending investigations.

Full text

18 décembre 1987

N

1892

Interpellation du groupe socialiste

ges Verfahren, viele unterschiedliche Abfälle neben den verglasten Abfällen, Schwierigkeiten für die Erteilung der amerikanischen Bewilligungen für das Plutonium usw.)? 2. Wie kommt der Bundesrat dazu, auf Fragen der Rück- nahme radioaktiver Abfälle in die Schweiz einzutreten, solange es bei uns weder Zwischenlager gibt, noch die Machbarkeit einer Endlagerung glaubwürdig nachgewiesen ist?

  1. Inwiefern ist die Schweiz überhaupt zur Erteilung von solchen Bewilligungen, respektive zur Rücknahme von Abfällen verpflichtet? Welche Konsequenzen hätte die Ver- weigerung einer Einfuhrbewilligung? Welche technischen Alternativen bestehen?

  2. Eine allfällig eingegangene verbindliche Rücknahmever- pflichtung des Bundes gegenüber Frankreich ist durch das Parlament zu genehmigen, damit sie rechtsgültig ist. Liegt eine solche Genehmigung vor, oder ist ein Genehmigungs- verfahren noch vorgesehen?

  3. Wann und wie wird das im Tätigkeitsbericht erwähnte Bewilligungsverfahren gemäss Artikel 4 Atomgesetz stattfin- den (öffentliche Gesuchsauflage, Einsprache- und Be- schwerdeverfahren)?

Texte de l'interpellation du 23 septembre 1987

Dans le 9e rapport d'activité du groupe de travail de la Confédération pour l'élimination des déchets radioactifs, il est question d'autoriser le renvoi en Suisse de tels déchets. A ce sujet, je pose les questions suivantes au Conseil fé- déral:

  1. Est-il exact, ainsi que l'indiquent des informations récentes, que le retraitement ne présente pas toutes garan- ties de sécurité et n'offre aucun intérêt économique ou politique (procédé coûteux et compliqué, grande variété de déchets autres que les déchets vitrifiés, difficultés pour l'octroi des autorisations américaines pour le plutonium, etc.)?

  2. Comment se fait-il que le Conseil fédéral entre en matière sur des questions concernant le retour en Suisse de déchets radioactifs tant qu'il n'existe pas chez nous de possibilités d'entreposage provisoire et que la faisabilité d'un entrepôt définitif n'est pas prouvée à l'évidence ?

  3. Dans quelle mesure la Suisse est-elle tenue d'octroyer de telles autorisations ou d'accepter le retour de déchets ? Quelles seraient les conséquences si l'autorisation d'impor- tation était refusée ? Quelles autres possibilités existe-t-il sur le plan technique?

  4. Au cas où la Suisse se serait engagée formellement envers la France à reprendre ses déchets, il faudrait l'accord du Parlement afin que cet engagement soit juriquement valable. Une telle autorisation a-t-elle été donnée ou une procédure est-elle prévue à cet effet ?

  5. Quand et comment la procédure d'autorisation mention- née dans le rapport d'activité doit-elle avoir lieu selon l'arti- cle 4 de la loi sur l'énergie atomique (publication de la requête, procédure d'opposition et de recours)?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Braunschweig, Brügger, Bundi, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Rei- mann, Renschler, Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (29)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 1. Die erwähnten Probleme bei der Entsorgung mit Wieder- aufarbeitung des abgebrannten Kernbrennstoffs sind allge- mein bekannt. Diese betreffen in erster Linie die Kernkraft- werk-Betreiber. Die Behörden haben bei der Genehmigung von Entsorgungsschritten ausschliesslich zu prüfen, ob die

Sicherheitsnormen eingehalten werden können. Die heute im Inland und Ausland vorliegenden technischen Studien zeigen, dass sicherheitsmässig keine entscheidenden Unter- schiede zwischen den verschiedenen Varianten zur Entsor- gung von abgebranntem Kernbrennstoff bestehen. Die USA erteilen Bewilligungen zur Verwendung von Plutonium nach wie vor nur mit Verzögerungen.

  1. Die Kernkraftwerk-Betreiber wurden darauf hingewiesen, dass eine Einfuhr der aus der Wiederaufarbeitung stammen- den radioaktiven Abfälle nur bewilligt werden kann, wenn entsprechende Zwischenlagerkapazitäten in der Schweiz zur Verfügung stehen.

  2. Wie am 18. Juni 1979 in einer Antwort auf eine Einfache Anfrage Grobet ausgeführt wurde, sicherte der Bundesrat der französischen Regierung zu, er werde von sich aus nichts gegen eine Rücklieferung unternehmen. Entgegen den Ausführungen in der erwähnten Antwort wird die fran- zösische Regierung voraussichtlich kein Begehren stellen, dass die Zusicherung staatsvertraglich bestätigt werden solle.

Die Verweigerung einer Einfuhrbewilligung wäre sicher mit finanziellen Nachteilen für die schweizerischen Kernkraft- werke verbunden, welche in Frankreich Brennelemente auf- arbeiten lassen. Diese müssten die Kosten für die Rück- nahme unaufgearbeiteter Brennelemente in die Schweiz oder, falls möglich, für eine Lagerung dieser Brennele- mente, respektive der daraus aufbereiteten Abfälle, im Aus- land tragen.

  1. Wie bereits erwähnt, scheint die französische Regierung auf einen Staatsvertrag betreffend eine Rücknahme von Abfällen in die Schweiz verzichten zu wollen. Der Bundesrat hat keinen Grund, von sich aus auf einen Vertrag zu drängen.

  2. Eine Einfuhrbewilligung wird erst erteilt werden können, wenn in der Schweiz die erforderlichen Zwischenlagerkapa- zitäten vorhanden sind. Dies dürfte aus heutiger Sicht in der ersten Hälfte der neunziger Jahre der Fall sein. Das Bewilli- gungsverfahren wird sich nach den dannzumal geltenden atom- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen richten.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit

Dagegen

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.

87.545

Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Unwetterkatastrophen. Analyse und Vorbeugemassnahmen

Interpellation du groupe socialiste Intempéries de l'été 1987. Diagnostic et mesures à prendre

Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1987 Die Unwetterereignisse des Sommers 1987 waren von aus- serordentlicher Heftigkeit, die Schäden im Alpenraum von bisher kaum gekanntem Ausmass. Angesichts der katastro- phalen Auswirkungen drängt sich eine rasche Untersu- chung der Ursachen auf, insbesondere in bezug auf menschliche Eingriffe in die Natur und auf die umweltrele- vanten Faktoren.

  1. Dezember 1987

N

1893

Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion

  1. Ist der Bundesrat bereit, eine unabhängige Expertenkom- mission einzusetzen, welche die Hochwasserereignisse ana- lysiert, die Ursachen objektiv erforscht und in einem Bericht Szenarien für geeignete Vorbeuge- und Abwehrdispositive vorschlägt?

  2. Was sieht der Bundesrat für Entschädigungen des Bun- des an die Betroffenen vor?

  3. Ist der Bundesrat bereit, angesichts einer sich abzeich- nenden beträchtlichen Schwächung des Oeko-Systems im Berggebiet dringliche Sofortmassnahmen (z. B. auf dem Umweltschutz- oder Raumplanungssektor) zu erlassen?

Texte de l'interpellation du 21 septembre 1987

Les intempéries de l'été 1987 ont été d'une violence excep- tionnelle et ont provoqué dans les Alpes des dégâts d'une ampleur jamais atteinte auparavant. Vu les conséquences catastrophiques de ces événements, il importe de connaître rapidement leurs causes et d'établir notamment s'ils sont dus aux interventions de l'homme dans l'ordre naturel ou à des facteurs déterminant l'équilibre écologique.

  1. Le Conseil fédéral est-il prêt à nommer une commission d'experts indépendants chargée d'étudier avec objectivité les causes des inondations qui se sont produites et de présenter dans un rapport des scénarios sur les mesures préventives à arrêter et sur les installations à mettre en place ?

  2. Quels dédommagements entend-il verser aux sinistrés? 3. Est-il prêt, étant donné que l'écosystème alpestre risque, semble-t-il, de se détériorer de façon imminente, de prendre des mesures d'urgence (par exemple en matière de protec- tion de l'environnement et d'aménagement du territoire), afin de parer à ce danger?

Sprecher - Porte-parole: Bundi

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

  1. Die Unwetterkatastrophen dieses Jahres haben im Alpen- raum Auswirkungen gehabt, wie man sie seit Menschenge- denken kaum erlebt hat. Sie haben denn auch weite Teile der Bevölkerung sensibilisiert und alarmiert.

Grosse Anerkennung verdienen die spontanen Einsätze von Zivilschutz und Armee, von örtlichen, regionalen und kanto- nalen Organisationen der Feuerwehr und Sanität, von Grup- pen von Freiwilligen und privaten Helfern, ebenso die vielen Hilfsaktionen mit Geldspenden. Ueberall ist heute die Wie- derinstandstellung in vollem Gang, und teilweise sind Schä- den bereits behoben. Die gesamtschweizerische Solidarität erwies sich als vorbildlich.

  1. Es ist wichtig, dass sofort Projekte für möglichst stärkere und zweckdienlichere Verbauungen, Schutzdämme und Wehrbauten erstellt und realisiert werden. Als kurzfristige Massnahmen sind sie notwendig zum Schutz von Bevölke- rung, Kulturen und Verkehrswegen. - Nun gibt es Regionen im Alpenraum, wo sich die bisherigen Verbauungen bewährt haben; es gibt andere Talschaften, wo die Anlagen über- spült oder gar zerstört wurden. Die Rezepte für bauliche Massnahmen dürften denn auch nicht überall die gleichen sein.

  2. Was die mittel- und längerfristige Entwicklung im Alpen- raum betrifft, fragt es sich jedoch, ob der Prozess von heute weitergehen soll und darf. Die Vermutung setzt sich immer mehr durch, dass durch die Vorkehrungen, die wir in den letzten 30 Jahren in Form von masslosen Eingriffen in die Natur getroffen haben und durch die ständige Zunahme

schädlicher Immissionen unser Oekosystem stark geschwächt worden ist. Allmählich setzt sich die allgemeine Erkenntnis durch, dass kanalisierte und begradigte Bäche, versiegelte und verdichtete Böden, dürre und verlichtete Wälder sowie übermässig asphaltierte und betonierte Sied- lungs- und Verkehrsflächen die Ueberschwemmungen begünstigen, weil sie das Regenwasser schneller ab- und überlaufen lassen.

Der zivilisatorische Fortschritt scheint in unseren Gebirgs- gegenden an Grenzen angelangt zu sein, deren Nichtbeach- tung zu irreparablen Schäden und Nachteilen führen kann.

Seit längerer Zeit anerkennen wir den Grundsatz des quali- tativen Wachstums, in Tat und Wahrheit «entwickeln» wir stets quantitativ weiter.

  1. In den konkreten und speziellen Fällen wird häufig argu- mentiert, die Schäden seien die alleinige Folge der ausseror- dentlichen Regenfälle gewesen. Oertliche Behörden und einzelne Fachleute gingen gar soweit und bestritten, dass menschliche Eingriffe und Verhaltensweisen eine Rolle gespielt hätten. So sagte ein Urner Regierungsvertreter, in Uri könne der kranke Wald nicht für die Ueberschwemmung verantwortlich gemacht werden. Andere Leute heben die positive Bedeutung der Wasserkraftspeicherbecken hervor und verlangen eine grosszügigere Gestaltung der Kunstbau- ten oder die Flussbauten in den Gebirgstälern «grösser zu dimensionieren».

  2. Liegen die Dinge so einfach? Manche Bürger unseres Landes und namhafte Fachleute machen auf die tiefgründi- gen Ursachen aufmerksam. Sie machen die von den Men- schen in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen Oberflä- chenveränderungen mit- wenn nicht gar hauptverantwort- bar. Sie verlangen denn auch von daher grundsätzlichere Massnahmen oder Haltungsänderungen, wie: es sei die Ver- betonierung des Bodens mit Strassen, Parkplätzen und anderen Bauten zu stoppen, in der Landwirtschaft naturge- rechter zu produzieren, den Wald von vergifteter Luft und saurem Regen zu verschonen und der Natur besser ange- passte Schutz- und Wehrbauten zu erstellen. - Drei Dinge tragen dazu bei, so Prof. Jäckli aus Zürich, dass grosse Erosionen und Ueberflutungen im Alpenraum eintreten: die Veränderung des Klimas, die Verstellung der Erdkruste und das Eingreifen der Menschen. Der Mensch werde zwar im verstärkten Masse mit baulichen Massnahmen die Erosion einzudämmen versuchen, doch gleichzeitig weiterfahren, jene Gebiete, welche «unsere Vorväter mieden, weil geolo- gisch stark gefährdet, noch dichter als bisher zu belegen» mit Zweit- und Drittwohnungen, Gewerbe- und Industriebau- ten, Verkehrswegen und -leitungen aller Art. Dadurch wür- den zwar die Ueberschwemmungen im zeitlichen Ablauf immer seltener eintreten, die Schäden aber mehr Menschen betreffen und grössere materielle Verluste bewirken («Welt- woche» Nr. 37, 1987).

  3. Nachdem die Umweltbedrohung im Zusammenhang mit den diesjährigen Unwetterereignissen ernsthafte Formen annimmt - die Ansichten über die Ursachen aber teilweise kontrovers auseinandergehen -, scheint es uns unabding- bar, eine Expertenkommission mit der Abklärung der tiefe- ren Ursachen zu betrauen - übrigens tat das der Bund auch schon bei den schweren Hochwasserkatastrophen des Jah- res 1868 - und Bericht und Anträge erstatten zu lassen. Insbesondere sollte ein solches Gremium unabhängiger Fachleute die Fragen der menschlichen Eingriffe in die Natur studieren und die Auswirkungen des laufenden Trends im wirtschaftlichen Ablauf prüfen. Die Erkenntnisse dieser Kommission hätten alsdann in konkreten Empfehlun- gen und Vorschlägen auszumünden und auch Szenarien für vorbeugende Massnahmen und Abwehrdispositive aufzu- zeigen.

  4. Der Bundesrat möge ferner erklären, wie die vorgesehene und angekündigte Bundeshilfe gegenüber den Geschädig- ten erfolgen soll, in welchem Ausmass dieselbe ungefähr gedacht ist und ob sie möglichst bald und unbürokratisch ausgerichtet werden kann. Ist die Bundeshilfe nur an Kan- tone und Gemeinden vorgesehen, oder können auch Private in deren Genuss gelangen? Beschränkt sich diese Hilfe auf Wiederherstellungsmassnahmen, oder soll sie auch Vorbeu- gungsmassnahmen zugute kommen? Ferner interessiert es in diesem Zusammenhang, ob bei dieser Vorlage auch Gel- der mit Bezug auf die Verbesserung der Umweltbedingun- gen, eventuell auch an Auflagen geknüpfte, ausgerichtet werden, d. h. ob bereits in diesem Rahmen die mittel- und langfristigen Perspektiven mitberücksichtigt werden?

  5. Schliesslich fragt es sich, ob der Bundesrat nicht gezielte Sofortmassnahmen ins Auge fassen will, um das bedrohte ökologische System im Berggebiet vor weiterer Schwä- chung zu schützen. Zu denken ist dabei z. B. an verkehrsein-

Votations finales

1894

N

18 décembre 1987

schränkende Massnahmen, um dem weiteren Waldsterben zu begegnen oder an einen Stop des Zweitwohnungsbaus, um unnötigen weitergehenden Ueberbauungen und Beto- nierungen der Kulturlandschaft entgegenzuwirken?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 1. Es erscheint dem Bundesrat als selbstverständlich, dass nach Schadenereignissen, und insbesondere nach so schwerwiegenden, wie sie letzten Sommer auftraten, deren Ursachen ergründet werden und nach Möglichkeiten gesucht wird, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermei- den. Im Zusammenhang mit den Ursachen von Hochwasser- ereignissen laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Arbeiten, namentlich im Rahmen des gemeinsamen Arbeits- programms des Bundesamts für Wasserwirtschaft und der Landeshydrologie und -geologie (Nationales Programm Hochwasser). Dabei wird u. a. auch der Einfluss von Wald auf das Abflussgeschehen bei Hochwasserereignissen untersucht. Nach den jüngsten Unwetterereignissen wurden bereits beabsichtigte weitere Untersuchungen auf ihre Bedeutung für die Ergründung der Ursachen überprüft und zusätzliche Untersuchungen ins Auge gefasst. Gleichzeitig wurden auch die Kontakte mit den interessierten Fachstel- len und Instituten verstärkt mit dem Ziel, die Forschungsbe- mühungen zu koordinieren und die Ursachen der Unwetter- ereignisse umfassend abzuklären. Unter diesen Umständen erscheint dem Bundesrat die Einsetzung einer zusätzlichen Expertenkommission nicht als sinnvoll. Er ist vielmehr der Auffassung, dass die notwendigen Untersuchungen weiter- hin im Rahmen der bestehenden Institutionen durchgeführt und ausgewertet werden sollen.

  1. In erster Linie sieht der Bundesrat vor, die bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung voll auszu- schöpfen. Er wird der Bundesversammlung Anträge stellen zur Erhöhung der dafür bestimmten Verpflichtungs- und Zahlungskredite. Er hat daneben ins Auge gefasst, im Rah- men einer Sondervorlage gewisse Erweiterungen und Ergänzungen der bestehenden Rechtsgrundlagen für Bun- desbeiträge zu beantragen. Wo und in welchem Umfang dies geschehen soll und kann, ohne unerwünschte Doppel- spurigkeiten oder andere Schwierigkeiten hervorzurufen, ist im Moment noch in Abklärung. Schliesslich ist auch zu prüfen, ob auch nach diesen Massnahmen und unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und Zuwen- dungen anderer Institutionen für die betroffenen Kantone unzumutbare Belastungen bleiben. Für diesen Fall nimmt der Bundesrat in Aussicht, in der Sondervorlage die Grund- lage für zusätzliche Beiträge an die Kantone vorzusehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass Schäden bei Privaten in erster Linie durch Versicherungen gedeckt werden und zudem die Mittel der verschiedenen Hilfsaktionen zur Verfü- gung stehen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Betroffenen und ihrer Kenntnisse der Lage sind vor allem die Gemeinden, allenfalls noch der Kanton in der Lage, Härtefälle zu erken- nen und nötige Unterstützung zu gewähren. Der Bund kann indirekt helfen, indem er die Kantone und Gemeinden von anderen finanziellen Verpflichtungen entlastet, und allenfalls über die schon erwähnten Zusatzbeiträge an die betroffenen Kantone bei unzumutbarer Belastung.

  2. Die Unwetter vom Sommer 1987 können als ausserordent- lich bezeichnet werden in dem Sinne, dass - zum Glück - nicht in kurzen Abständen mit derartigen Ereignissen gerechnet werden muss. Aussergewöhnliche Ereignisse hat es aber schon früher gegeben, und es wird sie auch in Zukunft geben. Aufgrund einer ersten Beurteilung müssen als Hauptursachen der Hochwasser des vergangenen Som- mers die Niederschläge angenommen werden. Menschliche Einflüsse spielten nach den vorliegenden Erkenntnissen nur eine untergeordnete Rolle. Näheres werden die in der Ant- wort zu Frage 1 erwähnten Untersuchungen zeigen. Dann wird auch ersichtlich sein, welche Massnahmen zu ergreifen sind.

Bei den Folgen der Unwetter andererseits ist zu erkennen, dass die immer intensivere Nutzung des Raums dazu geführt hat, dass das Ausmass der Schäden gegenüber vergleichbaren früheren Ereignissen zugenommen hat. Die Intensität der Raumnutzung lässt sich allerdings nicht von heute auf morgen ändern, auch nicht durch dringliche Massnahmen. Der Bundesrat erwartet, dass das Ausmass der Schäden dieses Sommers dazu führt, dass künftig die Eignung bestimmter Gebiete für bestimmte Nutzungen vor- sichtiger beurteilt wird. So könnten über eine zweckmässi- gere Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen (insbe- sondere Raumplanung) künftige Schäden verringert werden.

Vor dem Vorliegen der Ergebnisse der eingeleiteten Unter- suchungen besteht somit für den Bundesrat keine Notwen- digkeit, dringliche Sofortmassnahmen auf dem Umwelt- schutz- und Raumplanungssektor im Berggebiet zu er- lassen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

offensichtliche Mehrheit Minderheit

82.072

Internationales Privatrecht. Bundesgesetz Droit international privé. Loi

Siehe Seite 1064 hiervor - Voir page 1064 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 127 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.020

Strafgesetzbuch (Insidergeschäfte) Code pénal (Opérations d'initiés)

Siehe Seite 1765 hiervor - Voir page 1765 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1987

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen

136 Stimmen 1 Stimmen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Unwetterkatastrophen. Analyse und Vorbeugemassnahmen

Interpellation du groupe socialiste Intempéries de l'été 1987. Diagnostic et mesures à prendre

In

Dans

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

In

Jahr

1987

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.545

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00

Date

Data

Seite

1892-1894

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Pagina

Ref. No

20 016 032

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Keywords

radioactive wasteinterim storageimport authorizationflood preventionexpert commissionenvironmental protectionregional planning

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Key legal question

Whether the Federal Council would support return of radioactive waste and related import authorizations before sufficient interim storage exists.

Extracted holding

Import authorization can only be granted once adequate interim storage capacity exists in Switzerland; the Federal Council did not commit to additional treaty action.

Extracted reasoning

The authorities must verify only whether safety standards can be met. Technical studies showed no decisive safety differences among disposal options, but no authorization can issue without available interim storage capacity.

Key legal question

Whether an independent expert commission and urgent preventive measures should be created after the 1987 floods.

Extracted holding

No additional expert commission or urgent special measures were deemed necessary; existing programs and institutions should continue the investigations.

Extracted reasoning

Ongoing federal and joint research programs already examined flood causes, including forest influence and coordination with specialized institutes. The Federal Council considered further studies within existing structures sufficient and found no need for immediate emergency measures before results were available.

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