Postulate on military helicopter transport of horses rejected

20015787Federal Administrative Practice (VPB)Oct 9, 1987Dismissed

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Omnilex summary

National Council postulate 87.477 sought measures so that the army would no longer transport horses in slings by helicopter for training purposes. The Federal Council opposed the request, stating that such transports are only used exceptionally and remain necessary for rescue training in difficult terrain. The mover nevertheless agreed to the rejection proposal, and the postulate was rejected.

Omnilex headnote

Parliamentary postulates; rejection of a motion to prohibit military helicopter transport of horses. Where the competent Federal Council explains that the contested practice is used only exceptionally and remains operationally necessary, and the mover accepts the rejection proposal, the postulate is dismissed without further substantive determination.

Full text

Postulat Müller-Bachs

1464

N 9 octobre 1987

nahmen auf. Der Bundesrat hat eine Interpellation des Motionärs vom 3. Dezember 1986 dahingehend beantwortet, dass die parlamentarische Beratung des Luftreinhalte-Kon- zeptes abgewartet werden soll, bevor weitere Massnahmen ergriffen würden. Nachdem dies geschehen ist, erachten wir die Zeit für gekommen, eine wirksame Massnahme, wie beispielsweise bis zum 1. Januar 1990 alle benzinbetriebe- nen Personenwagen ohne Katalysator aus dem Verkehr zu ziehen bzw. umzurüsten, zu verwirklichen. Ausnahmen sind in bestimmten Härtefällen zuzulassen. Für Fahrzeuge, wel- che eine jährliche Höchstfahrleistung von 5000 km nicht übersteigen, kann die Frist allenfalls bis spätestens 1995 erstreckt werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 1987

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 Im Rahmen der Behandlung des Berichts «Luftreinhalte- Konzept» haben die eidgenössischen Räte eine Motion überwiesen, die verlangt, dass der Bundesrat so rasch wie möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorlegt und zu diesem Zweck weitere Luftreinhaltemassnahmen prüft (Motion der Kommission des Nationalrates vom 19. Februar 1987: Luftreinhaltung. Zusätzliche Massnahmen). Darin wer- den 11 Massnahmen exemplarisch aufgeführt, darunter u. a. auch die Ausmerzung von schadstoffintensiven Altfahr- zeugen.

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegen- zunehmen, wobei er ausdrücklich erklärt hat, er werde nebst den im Vorstoss enthaltenen Beispielen auch weitere Mass- nahmen einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Die hierfür notwendigen Arbeiten sind unverzüglich an die Hand genommen worden, und zurzeit werden in der Bun- desverwaltung sämtliche in Betracht fallenden Massnahmen hinsichtlich Realisierbarkeit und Auswirkungen geprüft. Nach Abschluss dieser Abklärungen wird der Bundesrat gestützt darauf den eidgenössischen Räten ein zusätzliches Massnahmenpaket vorlegen.

Das im vorliegenden Postulat enthaltene Anliegen, nämlich die beschleunigte Umstellung auf die Katalysatortechnik, wird somit im Rahmen der Erfüllung des von den eidgenös sischen Räten erteilten Prüfungsauftrages berücksichtigt. In diesem Sinne ist der Bundesrat in der Lage, das Postulat entgegenzunehmen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

87.525

Postulat Braunschweig Gemeinsame Ausübung elterlicher Gewalt nicht verheirateter Eltern Parents non mariés. Exercice en commun de l'autorité parentale

Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, im Anschluss an das Postu- lat Mascarin 83.346 (Art. 297 ZGB), das am 24. Juni 1983 überwiesen worden ist, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, damit nichtverheiratete Eltern gemeinsam die elterli- che Gewalt über ein Kind ausüben können, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.

Texte du postulat du 19 juin 1987

Après s'être vu transmettre le postulat Mascarin 83.346

(art. 297 CCS) le 24 juin 1983, le Conseil fédéral est prié d'étudier l'élaboration de dispositions légales permettant aux parents non mariés d'exercer l'autorité parentale en commun lorsque l'intérêt de l'enfant le commande.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Bratschi, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhau- ser, Fehr, Fetz, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gurtner, Herczog, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Bachs, Nauer, Ott, Pitte- loud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Riesen-Freiburg, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Walter, Stap- pung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Weder- Basel, Zehnder (50)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Am 24. Juni 1983 hat der Nationalrat diskussionslos das Postulat 83.346 (Art. 297 ZGB) überwiesen, dass die «gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt durch beide Elternteile auch nach der Scheidung» vorschlug. Eher noch dringlicher ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt durch Eltern, die nicht verheiratet waren und es auch nicht sind. Immer wieder kommt es vor, dass sie gemeinsam die persönliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Kind tragen, dass aber dieser Wille durch die Gesetzgebung beschränkt wird, indem sie die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt nur für die verheirateten Eltern vorsieht. Für viele Eltern ist dies unverständlich, wenn nicht gar verletzend.

Es würde dem Wohle des Kindes dienen, und dieses Wohl ist für das Kindesrecht bestimmend, wenn auch unverheira- tete Eltern die elterliche Gewalt gemeinsam ausüben könn- ten und dürften.

Das Risiko einer durch Scheidung beendeten Ehe, das für ein Kind vorhanden ist, besteht für ein Kind von Eltern nicht, die nie miteinander verheiratet waren und die Belastung einer Scheidung nicht erlebt haben.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 19. August 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 19 août 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

87.477

Postulat Müller-Bachs Militärische Helikoptertransporte von Pferden Transport à l'armée de chevaux par hélicoptère

Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, geeignete Massnahmen zu treffen, damit auf Helikoptertransporte von Pferden im Trag- netz zu militärischen Uebungszwecken verzichtet werden kann.

Texte du postulat du juin 1987 Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures qui s'imposent afin que l'armée renonce à transporter des che- vaux dans un filet accroché à un hélicoptère, à titre d'exer- cice militaire.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Bratschi, Eisenring, Grendelmeier, Hubacher, Jaeger, Maeder-Appenzell, Mauch, Oester, Renschler, Seiler, Stappung, Uchtenhagen, Weder-Basel (14)

  1. Oktober 1987 N

1465

Postulat Kühne

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 21. Januar des laufenden Jahres stürzte ein Pferd, das per Helikopter, in einer Tragvorrichtung hängend, von Flüe- len nach Erstfeld hätte transportiert werden sollen, zu Tode. In der Presse wurde mitgeteilt, das Pferd sei narkotisiert gewesen. Auch beim Pferd bedarf eine Vollnarkose der ständigen Ueberwachung. Zudem würde sich bei einem Helikoptertransport im Winter mittels Tragnetz das Problem der Unterkühlung stellen. Für derartige Zwecke steht daher lediglich eine Beruhigungsspritze zur Verfügung.

Pferde sind äusserst schreckhafte und ängstliche Flucht- tiere. Das Drum und Dran eines Transports im Tragnetz, Lärm und Wind des Helikopters, das Verlieren des Bodens unter den Füssen beeindrucken ein Pferd unvorstellbar stark. Die medikamentelle Beruhigung zeigt von Pferd zu Pferd unterschiedliche Resultate und schaltet die Erlebnis- fähigkeit nie völlig aus.

Es gibt eine Fülle von vordringlichen Aufgaben, die sich dem Train im Zusammenhang mit der Ausbildung sämtli- cher von der Pferdestellung erfassten Trainpferde und mit dem Ausbau des Saumwegnetzes nach taktischen Gesichts- punkten stellen. Man sollte sich auf diese konzentrieren und die Armeepferde nicht ohne Not vergewaltigen und äng- stigen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. September 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 Transporte von Trainpferden mit Helikoptern werden nur in Ausnahmefällen - insbesondere zur Bergung von verletzten Tieren in schwer zugänglichem Gelände - und unter sach- verständiger Aufsicht durchgeführt.

Das Pferd, das am 22. Januar 1987 im Rahmen einer Uebung einer Veterinärabteilung aus dem Tragnetz eines Militärheli- kopters abstürzte, war vor dem Transport ordnungsgemäss von einem erfahrenen Veterinäroffizier (Spezialist für Pferde-Anästhesie) medikamentös beruhigt worden. Zum Absturz kam es infolge ungenügender Fixierung des Tiers im Tragnetz. Die ungenügende Befestigung beruhte darauf, dass der Flugmechaniker die von der Rettungsflugwacht für zivile Grossviehtransporte erlassenen Vorschriften, die auch für die Armee gelten, nicht kannte.

Die militärischen Kommandostellen haben aus dem Unfall die nötigen Lehren gezogen und werden die erforderlichen Weisungen erlassen, um ähnliche Unfälle inskünftig auszu- schliessen.

Wenn Bergungstransporte von Pferden auf dem Luftweg ohne Zwischenfall verlaufen sollen, müssen solche Trans- porte auch in Zukunft von Zeit zu Zeit geübt werden. Es kann deshalb nicht generell darauf verzichtet werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Müller-Bachs: Die Antworten des Bundesrates auf meine zwei Postulate sind unbrauchbar. Trotzdem habe ich dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, um dieses sinnlose Spiel zu beenden.

Abgelehnt - Rejeté

87.489

Postulat Kühne Gemeindeversammlungen. Urlaub für Militärdienstleistende

Assemblées communales. Congé des militaires

Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1987

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob bei der Ge- samtrevision der Verordnung des Eidgenössischen Militär- departements über die Erfüllung der Instruktionsdienst- pflicht eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wer- den soll, damit den im Dienste stehenden stimmberechtig- ten Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Ausübung ihrer politischen Rechte auf Gemeindeebene zu gewähren ist.

Texte du postulat du 18 juin 1987

Le Conseil fédéral est invité à examiner si, lors de la révision totale de l'ordonnance du Département militaire fédéral concernant l'accomplissement du service d'instruction, l'on ne devrait pas adopter une disposition permettant d'accor- der aux militaires sous les drapeaux qui en font la demande le congé dont ils ont besoin pour exercer leurs droits politi- ques au niveau communal.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni, Chopard, Colum- berg, Darbellay, Dünki, Engler, Fischer-Sursee, Hösli, Iten, Jung, Keller, Nef, Nussbaumer, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruck- stuhl, Rutishauser, Schärli, Schmidhalter, Seiler, Stamm Judith, Wanner, Wellauer, Ziegler (27)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zur Zeit ist in der Verfügung des Eidgenössischen Militärde- partements über die Erfüllung der Instruktionsdienstpflicht stimmberechtigten im Dienste stehenden Wehrmännern auf Gesuch hin der nötige Urlaub zur Teilnahme an der Lands- gemeinde zu erteilen. Mit diesem Artikel wurde beabsichtigt, die Ausübung der politischen Rechte zu gewährleisten. Die ausdrückliche Erwähnung der Landsgemeinde als Urlaubs- grund ergibt sich nicht nur aus der jahrhundertealten politi- schen Tradition dieser Institution, sondern auch daraus, dass in diesen Kantonen die briefliche Stimmabgabe in kantona- len Angelegenheiten und in Angelegenheiten des Bundes nicht möglich ist.

Die Ausübung der politischen Rechte sollte auch in Gemein- deangelegenheiten vollumfänglich gewährleistet sein. Besonders die Beschlüsse innerhalb der Gemeinde treffen den Bürger viel unmittelbarer als die meisten Beschlüsse in Bundesangelegenheiten. Hier ist die Möglichkeit auch viel eher gegeben, dass der politisch interessierte Bürger zu Wort kommt und seine politischen Interessen artikulieren kann. Deshalb tragen z.B. gerade Bürgerversammlungen viel zur Pflege der politischen Kultur in unserem Lande bei. Ein Land, dessen Armee den «Bürger in Uniform» postuliert, ist darauf angewiesen, dass der Bürger seine Recht, die er letztlich auch bereit ist, mit militärischen Mitteln zu verteidi- gen, auch ausüben kann. Aus diesem Grund sollen die politischen Rechte auch auf Gemeindeebene während des Militärdienstes ausgeübt werden können.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. September 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Bachs Militärische Helikoptertransporte von Pferden Postulat Müller-Bachs Transport à l'armée de chevaux par hélicoptère

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1987

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.477

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1987 - 08:00

Date

Data

Seite

1464-1465

Page

Pagina

Ref. No

20 015 787

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Keywords

postulatemilitary transporthelicoptershorsestrainingparliamentary procedure

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the postulate requesting a ban on military helicopter transport of horses should be transmitted to the Federal Council.

Extracted holding

The postulate was not transmitted; it was rejected.

Extracted reasoning

After the Federal Council explained that helicopter transports of horses occur only exceptionally and remain necessary for rescue training, the mover accepted the rejection proposal.

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