National Council accepts Council of States decision on geothermal drilling financing

20015224Federal Administrative Practice (VPB)Mar 20, 1987Granted

Summary

The National Council debated business 86.054 on geothermal drilling financing and, on the commission’s proposal, voted to adhere to the Council of States decision on Article 1. The related SRG interpellation debate was discussed separately. The commission proposal was adopted, so the National Council took no divergent position on the financing provision.

Regest

Parliamentary vote on divergence; when the second chamber adopts the commission proposal to adhere to the first chamber’s decision, the divergence is removed and the chamber position is aligned with the prior decision. The record reflects only the vote result; no substantive reasoning beyond acceptance of the proposal is stated.

Full text

Interpellation Müller-Meilen

487

  1. März 1987 N

86.054

Geothermiebohrungen. Finanzierung Forages géothermiques. Financement

Siehe Jahrgang 1986, Seite 1841 - Voir année 1986, page 1841 Beschluss des Ständerates vom 17. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1987

Differenzen - Divergences

Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Le président: La Commission de l'énergie vous propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats à l'article premier.

Angenommen - Adopté

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

86.920

Interpellation Sager SRG. Repräsentativität der Trägerschaft SSR. Représentativité des organes

Siehe Jahrgang 1986, Seite 2076 - Voir année 1986, page 2076

Diskussion - Discussion

Sager: Der Bundesrat hat in seiner Antwort festgestellt, dass die Trägerschaft der SRG eine Repräsentation aufweisen muss. Das hat der Direktor von Radio DRS mit einiger Arroganz der Macht bestritten.

Es ist ausserordentlich wichtig, nicht dass die Regierung Einfluss auf die SRG nimmt, sondern dass der Pluralismus in den konzessionierten Medien, der merkwürdigerweise in der französischen und italienischen Schweiz gesichert und lediglich in der deutschen Schweiz gefährdet scheint, erhal- ten bleibt. Mit der Haltung des Radio-Direktors lässt sich zeigen, wie eng die Extreme verwandt sein können. Es war der rechtskonservative Philosoph de Maistre, der anfangs des letzten Jahrhunderts den Liberalen zurief: «Si vous avez le pouvoir, je vous demande la liberté, car tel est votre principe. Si je possède le pouvoir, je vous refuse la liberté, car tel est mon principe.» Heute tönt es aus der anderen Ecke ähnlich, darum wären vielleicht vom Bundesrat nach den deutlichen Worten auch noch dezidierte Massnahmen notwendig.

Der Bestand der Trägerschaftsorganisationen SRG in der deutschen Schweiz, das heisst alle jene Mitglieder und Genossenschafter, die die demokratische Abstützung von Radio und Fernsehen DRS darstellen sollen, beträgt gut 9000 Mitglieder. Er ist seit 1985 rückläufig.

Die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung hat demgegenüber gut 6000 Einzelmitglieder. In den letzten Monaten waren Hunderte von Neueintritten zu verzeichnen.

Dieses eindrückliche Zahlenverhältnis von 9000 zu 6000 stimmt natürlich auch im Hinblick auf die kommende Radio- und Fernsehgesetzgebung etwas nachdenklich. Es verdeut- licht auf dem Hintergrund unserer Diskussion, dass eine im Verhältnis zur Trägerschaft DRS gewichtige Gruppierung nicht angemessen in den verschiedenen Gremien vertreten ist. Man darf hoffen, dass dies in der nächsten Amtsdauer 1989/93 korrigiert werde. Damit würde das in der Tendenz SRG-konforme, doch etwas selbstgefällige Eigenleben der Trägerschaften geöffnet und könnte neue Impulse erfahren; denn darin dürfte ja wohl Konsens herrschen: Kritik an bestehenden Verhältnissen, hier an jenen bei Radio und Fernsehen DRS, widerspricht keineswegs der Auffassung von Pluralismus, wie sie in diesem Rat von einer Mehrheit geteilt wird. Ausserdem wäre es neu und auch pikant, wenn institutionalisierte Kritik, so wie sie zum Beispiel die Schwei- zerische Fernseh- und Radiovereinigung übt, unvereinbar wäre mit der Uebernahme eines Mandates in der visierten Institution. Sonst wären ja jetzt kaum Vertreter der vierten Gewalt hier anwesend.

Bundesrat Schlumpf: Wir haben in der schriftlichen Stel- lungnahme zu den Fragen von Nationalrat Sager Stellung bezogen. Wir haben unterstrichen, dass die Trägerorganisa- tionen der SRG eine Funktion repräsentativer Natur haben, dass sie auch föderalistisch-demokratisch strukturiert sein sollen. Wir haben auch gesagt, dass die Mitglieder - auch diejenigen die ernannt werden, beispielsweise vom Bundes- rat - ohne Weisungen stimmen, und dass sie in ihren Stel- lungnahmen völlig frei sind. Sie haben auch nicht einseitig einfach pro SRG oder contra irgend jemand zu handeln. Das ist die Stellungnahme des Bundesrates, es bleibt dabei. Er lässt sich bei der Bezeichnung seiner Delegierten - Zentral- vorstand SRG und Regionalorganisationen - davon leiten. Wir haben eine Revision der SRG-Konzession in Bearbei- tung. Der Entwurf liegt vor, das Mitberichtsverfahren läuft. In diesem Entwurf ist ausdrücklich gesagt, dass die Regional- und Mitgliedgesellschaften der SRG die Anliegen des Publi- kums ihres Einzugsbereiches vertreten und sich so organi- sieren, dass die verschiedenen Bevölkerungskreise in ihren Organen vertreten sind. In einem anderen Artikel, in dem die Ernennungsbefugnis des Bundesrates als Konzessionsbe- hörde umschrieben wird, wird auch ausdrücklich gesagt: Die Ernannten üben ihr Mandat ohne Instruktionen aus. Sie haben somit nach eigener Ueberzeugung zu handeln. Es dürfte in der definitiven Fassung dabei bleiben.

Präsident: Herr Sager ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.

85.474 Interpellation Müller-Meilen SRG. Struktur Organisation de la SSR

Siehe Jahrgang 1985, Seite 1856 - Voir année 1,985, page 1856

Diskussion - Discussion

Müller-Meilen: Seit der Einreichung meiner Interpellation im Juni 1985 nach dem Brüsseler Fussball-Cupfinal hat sich in zahlreichen weiteren Situationen die Problematik der Struk- turen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft gezeigt. Die damit in Zusammenhang stehende Kritik in der Oeffentlichkeit über mangelnde Sachbezogenheit und Fair- ness einzelner Sendungen hat denn auch nicht aufgehört. Ein neuestes Beispiel liefert die einseitige Behandlung der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Geothermiebohrungen. Finanzierung Forages géothermiques. Financement

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1987

Année

Anno

Band

I

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.054

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

20.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite

487-487

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Keywords

geothermal energyparliamentary votedivergencefinancingradio and television