Federal subsidy for Lake Geneva regulation works

20013600Federal Administrative Practice (VPB)Jun 4, 1985Confirmed

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Omnilex summary

The Council of States debated a federal subsidy for rebuilding the Lake Geneva regulation weir. Although the Federal Council had proposed a 40% contribution, the chamber followed the National Council and approved 50%, emphasizing the special circumstances and the cantons' prior financing decisions based on that rate. Entry into consideration was approved without opposition, and the draft decree was adopted in the final vote.

Omnilex headnote

Art. 23 BV; federal financial aid for water-regulation works; determination of subsidy rates. The chamber may, in view of special circumstances and the financing decisions already taken by the affected cantons, approve a subsidy rate exceeding the Federal Council's proposal. The decisive factor is the concrete situation of the project; the ruling does not establish a general rule that the higher rate must apply in future cases. Considerations of the recipient cantons' financial capacity remain relevant in principle, but may be overridden by specific circumstances (consid. not indicated).

Full text

E 4 juin 1985

268

Congrès de l'Union postale. Actes

84.083 Genferseeregulierung. Finanzhilfe Régularisation du lac Léman. Aide financière

Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 (BBI III, 1050) Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 (FF III, 1058)

Beschluss des Nationalrates vom 22. März 1985 Décision du Conseil national du 22 mars 1985

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national

Cavelty, Berichterstatter: Wegen der saisonalen Schwan- kungen des Wasserstandes in unseren Seen sind an ihren Ausflüssen Regulieranlagen nötig. Das Regulierwehr in Genf wurde 1886 vom Kanton Genf mit finanzieller Beteili- gung der Uferkantone Waadt und Wallis sowie mit Unter- stützung des Bundes gebaut. Nun ist dieses Wehr reparatur- anfällig. Der Kanton Genf hat einen Neubau beschlossen. Darin soll ein Wasserkraftwerk integriert werden. Hier geht es um die Bundessubvention an das Regulierwehr, unter Ausschluss der Kosten des Kraftwerkes. Die Kantone Genf, Waadt und Wallis ersuchen den Bundesrat um einen Bun- desbeitrag von 50 Prozent, was auf der Preisbasis von 1982 total 51 Millionen Franken ausmacht. Die verfassungsmäs- sige Basis bildet Artikel 23 BV.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft die Zuspre- chung eines Bundesbeitrages von lediglich 40 Prozent. Im Nationalrat, der Priorität hatte, entstand eine längere Diskus- sion wegen des Subventionssatzes. Schliesslich obsiegte der Subventionssatz von 50 Prozent mit 124 zu 9 Stimmen. Den Ausschlag gab wohl die Überlegung, dass die betroffe- nen Kantone ihre Kredite bereits auf der Basis einer Subven- tion von 50 Prozent beschlossen hatten und nun bei einer Subventionierung von bloss 40 Prozent das ganze Entschei- dungsverfahren nochmals hätte aufgerollt werden müssen. Angesichts dieser Situation schloss sich Herr Bundesrat Schlumpf namens des Bundesrates in unserer Kommission dem Beschluss des Nationalrates auf Zusprechung einer 50prozentigen Subvention an.

Dies soll aber auch nach der Meinung der Kommission nicht heissen, dass in Zukunft grundsätzlich die Finanzkraft der Subventionsempfänger nicht berücksichtigt werden soll. Vielmehr handelt es sich beim vorliegenden Beschluss um die Berücksichtigung der geschilderten Sondersituation. Die Kommission beschloss daher einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und in der Detailberatung den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen, so wie sie aus den verteilten schriftlichen Anträgen hervorgehen.

Bundesrat Schlumpf: Ich will lediglich zuhanden des Proto- kolles das, was Herr Ständerat Cavelty sagte, bestätigen. Ich danke ihm für seine Ausführungen.

Es trifft zu, dass der Bundesrat sich 50 Prozent und damit dem Mehraufwand von etwa 4,5 Millionen anschliesst, obwohl unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der Tatsache, dass drei Kantone beteiligt sind, der Antrag auf 40 Prozent, der auch nicht im Widerspruch zu irgendwel- chen Zusicherungen stand, die gegeben worden wären, durchaus begründet war. Es ist so, wie Herr Ständerat Cavelty sagte, dass wir natürlich künftig bei der Bemessung der Beitragsquoten schon auf die unterschiedliche Finanz- kraft der Empfängerkantone Rücksicht nehmen müssen. Wenn man beim Kanton Jura seinerzeit und beim Kanton Tessin aus besonderen Gründen auf diese 50 Prozent

gegangen ist und das hier aus besonderen Gründen wieder tut, darf das nicht heissen, dass diese 50-Prozent-Leistung des Bundes nun generell quasi zum Gesetz wird.

In diesem Sinne stimmt der Bundesrat, auch etwa aus Gründen der «force majeure» im Hinblick auf das ganz eindeutige Resultat im Nationalrat und die Stimmung in Ihrer Kommission - sie ist übrigens begreiflich - diesen 50 Prozent zu.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entre en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.009 Weltpostverkehr. Urkunden. Genehmigung Congrès de l'Union postale. Actes

Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI I, 1001) Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF 1, 985)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Cavelty, Berichterstatter: Vor einem Jahr, vom 18. Juni bis 27. Juli 1984, fand in Hamburg der 19. Weltkongress des Weltpostvereins statt. Dabei wurde eine Reihe von Beschlüs- sen allgemeiner Natur gefasst, insbesondere auch über die technische Hilfe an Entwicklungsländer. Um die Geldent- wertung der letzten Jahre auszugleichen, wurden die entsprechenden Kredite um 40 Prozent angehoben. Durch die Kongressbeschlüsse erhöhen sich die von unserer PTT an die ausländische Postverwaltung jährlich zu bezahlenden Beträge. Für die Postkunden ist mit einer Erhöhung der Auslandposttaxen von 12 bis 50 Prozent je nach Sendungs- gattung zu rechnen, was total rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmachen wird. Für einen gewöhnlichen Brief ins Ausland beträgt die Erhöhung 10 Rappen bzw. 20 Rappen, wenn es sich um einen Brief nach Übersee handelt. Bis zu 50 Prozent beträgt die Erhöhung der Paketposttaxen ins Aus- land. Die Beschlüsse wurden von der Schweizer Delegation unter Ratifikationsvorbehalt bereits unterzeichnet. Hier geht es um die Genehmigung und um die Ratifikationsermächti- gung an den Bundesrat.

Die Verkehrskommission hat sich zur Vorlage ohne grössere Diskussion positiv geäussert, wobei man wieder einmal der Erwartung Ausdruck verlieh, der Weltpostverein möge sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken und sich nicht in allgemeinen politischen Fragen verlieren, für die er nicht zuständig ist. Konkret lauten die einstimmig beschlos- senen Anträge der Kommission wie folgt: Eintreten, Behandlung in globo und Zustimmung zum Beschlussent- wurf des Bundesrates.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Genferseeregulierung. Finanzhilfe Régularisation du lac Léman. Aide financière

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1985

Année

Anno

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III

Volume

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.083

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite

268-268

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20 013 600

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Keywords

subsidypublic workscantonal financingfederal aidwater regulationlegislative approval

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Key legal question

Whether to enter into consideration and approve the draft federal decree on financial aid for the Lake Geneva regulation works.

Extracted holding

The Council entered into consideration and approved the draft decree.

Extracted reasoning

The chamber accepted the commission's view that the 50% subsidy reflected the special situation and matched the prior cantonal financing decisions.

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