Council took note of anti-alcoholism cantonal reports

20012641Federal Administrative Practice (VPB)Jun 4, 1984Confirmed

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Omnilex summary

The Council of States considered the Federal Council's report on the cantons' 1981/82 reports concerning the use of their share of alcohol revenue for combating alcoholism. The rapporteur noted that all cantons had complied with the constitutional spending purpose and that expenditure focused increasingly on treating the effects rather than preventing alcoholism. The commission proposed to take note of the report, no contrary motion was made, and the Council accordingly took note.

Omnilex headnote

Federal report on cantonal use of alcohol-revenue shares; parliamentary taking note of a report entails no substantive adjudication, but merely records acceptance of the reporting exercise where no divergent proposal is made. The Council may rely on the commission's recommendation and the plenary may dispose of the item without further vote on the merits (cf. considerandum in the bulletin).

Full text

  1. Juni 1984 S

217

Bekämpfung des Alkoholismus

nachzugehen und vor allem auch die Alkoholdelegation zu orientieren. Insbesondere scheint es mir wichtig, dass diese Abklärung in den Expertenauftrag, der offenbar gegenwär- tig formuliert wird, aufgenommen wird.

Bundesrat Stich: Ich gebe gerne zur Frage von Herrn Stän- derat Affolter Auskunft. Es ist richtig, dass diese Zentral- stelle integriert worden ist. Ich habe dieser Integration zuge- stimmt, und zwar mit rascher Wirkung, also ohne ein Budget abzuwarten. Dies aus dem einfachen Grund, weil es auch meines Erachtens unhaltbar ist, dass eine Zentralstelle, aus- serhalb des Budgets und ohne direkt integriert zu sein, durch die Alkoholverwaltung unterstützt wird. Dabei muss man sich bewusst sein, dass diese Zentralstelle früher durch private Organisationen mit Beiträgen unterstützt worden ist. Damals mag es richtig gewesen sein, dass sie selbständig war; seit Jahren trägt die Alkoholverwaltung die ganzen Kosten dafür. Deshalb scheint es mir richtig, dass man diese Zentralstelle in die Alkoholverwaltung integriert hat.

Sie haben festgestellt, dass man den Personalplafond wegen dieser sieben Leute nicht erhöht, sondern ihn beibe- halten hat. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass inner- halb der Alkoholverwaltung diese sieben Stellen eingespart worden sind. Das war für mich die Voraussetzung, um diese Übung überhaupt vorzunehmen.

Zum zweiten, der Frage der Expertise: Da muss ich einfach sagen, dass die Integration diese Expertise nicht beeinträch- tigt. Ich finde es selbstverständlich, dass die Frage ebenfalls überprüft wird, ob die Aufgabenverteilung in der Alkoholver- waltung gegenüber anderen Departementen richtig ist oder nicht. Aber im ganzen spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob diese Zentralstelle noch als selbständiges Gebilde weiterbesteht oder ob sie integriert ist. Aus diesen Überle- gungen heraus habe ich gefunden, es sei eine administra- tive Vereinfachung, die auch die Kontrolle durch das Parla- ment erleichtert. Deshalb meine ich, man müsse eine solche Massnahme sofort treffen, und ich bitte Sie dafür um Ver- ständnis.

Zum Antrag des Herrn Kommissionspräsidenten möchte ich nur festhalten, dass ich ihm ebenfalls zustimme.

Angenommen - Adopté

Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

84.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982

Bericht des Bundesrates vom 5. März 1984 (BBI I, 705) Rapport du Conseil fédéral du 5 mars 1984 (FF 1, 709)

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht

Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Zumbühl, Berichterstatter: Artikel 15 der Übergangsbestim- mungen der Bundesverfassung bestimmt in der Fassung vom 30. November 1980, dass die Kantone von 1980/81 bis 1984/85 5 Prozent der Reineinnahmen der Alkoholverwal- tung erhalten. Diesen Anteil haben sie vollumfänglich zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkohol- missbrauches zu verwenden. Artikel 45 des Alkoholgesetzes von 1932 verpflichtet die Kantone, dem Bundesrat gemäss einem speziellen Rubrikenschema jährlich über die Verwen- dung ihrer Anteile zu berichten. Die Alkoholverwaltung überprüft die Berichte der Kantone und überwacht dadurch den verfassungskonformen Einsatz der Gelder. Sie steht in laufendem Kontakt mit den zuständigen kantonalen Stellen. Im Berichtsjahr 1981/82 sind alle Kantone ihrer verfassungs- mässigen Pflicht nachgekommen und haben ihren ganzen Anteil am Reinertrag der Alkoholverwaltung für die Bekämp- fung des Alkoholismus verwendet. Die Gesamtaufwendun- gen betrugen 13,9 Millionen Franken. Für die Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus wurden 5,8 Millionen oder 40 Prozent - im Vorjahr waren es 43 Prozent - aufgewendet. Auf die Bekämpfung der Wirkungen entfielen 8,3 Millionen Franken oder 57 Prozent, im Vorjahr 54 Prozent. Die restli- chen 3 Prozent dienten der Bekämpfung sowohl der Ursa- chen als auch der Wirkungen. Für die Bekämpfung der Wirkungen wird somit zusehends mehr aufgewendet als für die Vorbeugung, was eigentlich bedauerlich ist.

In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, warum der Bericht eine derart veraltete Terminologie verwendet. Man hatte uns erklärt, die Eidgenössische Kommission für Alko- holfragen sei bereits mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für einen neuen Berichtsrahmen beauftragt worden. Diese Kommission hätte aber - das ist sicher richtig so - mit der Arbeit zugewartet, bis die Reinertragsverteilung der Alkohol- verwaltung endgültig geklärt ist. Die Alkoholkommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Le président: La commission vous propose de prendre connaissance du rapport. Y a-t-il une proposition diver- gente? Je constate que ce n'est pas le cas. Le Conseil a donc pris acte du rapport.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982

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Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

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Année

1984

Anno

Band

III

Volume

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.024

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

04.06.1984 - 18:15

Date

Data

Seite

217-217

Page

Pagina

Ref. No

20 012 641

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Keywords

alcoholismcantonal reportspublic revenueparliamentary oversighttaking note

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the Council should take note of the Federal Council's report on the cantons' use of alcohol-tax revenue for combating alcoholism.

Extracted holding

The Council took note of the report.

Extracted reasoning

The rapporteur explained that all cantons had used their share of the alcohol revenue in line with the constitutional purpose, and no divergent motion was made.

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