National Council accepts cantonal alcoholism report and revised supplementary budget

20011470Federal Administrative Practice (VPB)Jun 15, 1983Modified

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Omnilex summary

The National Council dealt first with the Federal Council's report on the cantons' use of the alcoholism tenth and simply took note of it. It then examined the 1983 supplementary budget. The commission proposed acceptance of Articles 1, 2 and 4, but deletion of Article 3, which concerned an increase of the federal personnel ceiling by 71 posts. The plenary accepted the commission's position and adopted the budget with Article 3 struck out.

Omnilex headnote

Art. 15 trans. BV; Art. 45 Alcohol Act; cantonal reports on use of the alcoholism tenth and approval of the supplementary budget: where the competent commission proposes mere taking note of a report, the plenary may so decide without further debate. In budget matters, the legislature may approve appropriations while deleting a specific provision of the draft, in particular a personnel-extension clause, without affecting the remaining budget items. The voting result reflects a differentiated acceptance of the draft, with the contested provision excluded (consid. record of vote).

Full text

Lutte contre l'alcoolisme

759

N

15 juin 1983

len, ob die Ernte gross oder klein wird. Das ist nicht nur bei den Kirschen, das ist auch beim Kernobst, bei den Kartof- feln usw. der Fall. Trotzdem hat man bis jetzt an diesen Durchschnittszahlen festgehalten, allerdings in Kenntnis, dass bei grossen Ernten der Posten Verwertung dann eben höher als budgetiert wird.

Wenn man jetzt den Posten von 800 000 Franken auf 2 Mil- lionen erhöhen will - wir haben diese Frage in der Kommis- sion nicht behandelt -, weil man sieht, dass die Ernte sehr gross und damit die Verwertung schwieriger wird, habe ich persönlich nichts dagegen einzuwenden. Das scheint mir richtig zu sein, und ich könnte einem derartigen Antrag ohne weiteres zustimmen. Ich bin allerdings nicht der Auf- fassung, dass mit dieser Erhöhung des Postens eine Ände- rung der Politik der Alkoholverwaltung eingeleitet werden sollte, dass man also generell die Verwertungsbeiträge erhöhen sollte, unabhängig von der Quantität. Das mag eine Differenz zu Herrn Alder sein, aber ich bin der Meinung, dass die Aktionen, die die Alkoholverwaltung bis jetzt zur Verwertung der Kirschenernte durchführt, gut sind und nicht intensiviert werden müssen. Die Gebirgsaktionen, die Exportaktionen, die Propagandamassnahmen sind an sich gut, so dass ich nicht glaube, dass eine Änderung der quali- tativen Politik durchgeführt werden sollte. Aber wenn man nur quantitativ ändern will, weil man sieht, dass die Ernte entsprechend höher wird, habe ich dagegen nichts einzu- wenden und kann mich dem Antrag Alder anschliessen.

M. Tochon, rapporteur: M. Alder nous propose au point 384, page 10 du budget 1983/1984 de la Régie fédérale des alcools, d'introduire une somme de 2 millions de francs pour l'utilisation des cerises, c'est-à-dire leur mise en valeur, au lieu des 800 000 proposés. Devons-nous accep- ter sans autre cette proposition? Ne peut-on craindre de créer un précédent et que demain chacun vienne demander un crédit pour les pommes, les poires et autres, d'autant plus que la somme budgétisée est toujours appelée à varier selon les récoltes de l'année. Simple exemple: en 1981, 17 000 francs ont été dépensés pour la mise en valeur des cerises et, en 1982, 2 694 000 francs.

Cependant, le Conseil fédéral ne semblant pas vouloir s'opposer à cette proposition d'adjonction de 2 millions et ne voulant pas être responsable d'un échec éventuel de MM. Alder ou Nebiker, voire de M. Nussbaumer cet automne (nous sommes en année électorale), nous vous prions d'accepter cette proposition qui ne change rien sur le plan pratique mais qui nous obligera à changer les chif- fres qui sont à l'article 1er de l'arrêté fédéral du budget de la Régie.

Pour répondre avec plus de précision à M. Nussbaumer, nous savons qu'actuellement, au sujet des importations d'alcools aux frontières, des discussions sont en cours entre le Département des finances, les douanes, ainsi qu'avec la Régie des alcools, pour savoir s'il faut diminuer de 25 pour cent les possibilités d'importation, ceci d'ailleurs sur la demande, semble-t-il, des commerçants en spiri- tueux. Nous savons que ces discussions sont difficiles puisque, sur le plan européen, nous avons tendance à une libéralisation des échanges internationaux. Je crois que c'est une affaire à suivre mais qui sort du domaine de nos débats d'aujourd'hui.

Bundesrat Ritschard: Ich habe dem, was die Herren Kom- missionsreferenten gesagt haben, eigentlich nichts beizufü- gen. Die Alkoholverwaltung kann ja die Ernte nie genau schätzen, wenn sie ihren Voranschlag macht. Aber sie muss für die brennlose Verwertung sorgen. Dieses Jahr bestehen besondere Gründe dafür, weil wir noch ziemlich grosse Lager an Kirschwasser haben. Bis jetzt wurden, unbekümmert um den Budgetbetrag, die notwendigen Aus- gaben formlos getätigt. Herr Kunz hat die Zahlen genannt. Letztes Jahr hatten wir auch 800 000 Franken im Budget. Die Verwertung kostete 2,7 Millionen Franken. Das erscheint dann einfach in der Rechnung. Ob man 800 000 Franken oder 2 Millionen Franken einsetzt, ändert an der

Aktivität der Alkoholverwaltung nichts. Wir haben aber nichts dagegen, wenn Sie 2 Millionen Franken vorsehen. Es kann auch weniger sein.

Ich möchte Herrn Nussbaumer sagen, dass ich seinen Ein- wand für sehr berechtigt halte. 1976 - mein Kollege Cheval- laz hatte damals diese Einsicht auch - wurde der freie Import auf einen halben Liter reduziert. Gegen diese Mass- nahme erhob sich nicht nur Widerstand, sondern fast ein Aufstand, wie Sie sich vielleicht noch erinnern. Nach einem Vierteljahr musste man diese Massnahme wieder aufheben. Aber wir wollen uns damit nicht zufrieden geben. Wir haben die Grenzorgane schon vor ziemlich langer Zeit beauftragt, eine Erhebung über den Schnapsimport durchzuführen, und hoffen, die Resultate noch in diesem oder im nächsten Monat zu erhalten. Wir werden nachher die entsprechenden Massnahmen beantragen und zählen dann auch auf die Unterstützung in unserem Volk. Tatsächlich wird heute ja sehr viel Schnaps und Likör importiert. Sie können also sicher sein, dass dieses Problem weiterbehandelt wird.

Abstimmung - Vote Für den Antrag Alder Dagegen

57 Stimmen 14 Stimmen

Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 120 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

83.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone (1980/81) Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons (1980/1981)

Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI 1, 1494) Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF I, 1472)

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht

Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt folgenden schriftlichen Bericht:

Artikel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung bestimmt, dass die Kantone vom Reinertrag der Aiko- holverwaltung der Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85 nur den Alkoholzehntel, d. h. 5 Prozent, erhalten. Diese Einnah- men hat jeder Kanton zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus zu verwenden.

Artikel 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 verpflich- tet die Kantone, jährlich über die vorgenommene Verteilung des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten. Im Berichtsjahr 1980/81 sind alle Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht nachgekommen und haben mindestens ihren Anteil

  1. Juni 1983 N

760

Voranschlag 1983. Nachtrag I

am Reinertrag der Alkoholverwaltung für «Zehntelszwecke» verwendet. Die Gesamtaufwendungen betrugen 14,399 Mil- lionen Franken. Das Geld wird beispielsweise für die Aufklä- rung, aber auch für die Unterstützung von Trinkerfürsorge- stellen oder Heilstätten aufgewendet.

Die Kommission für Gesundheit und Umwelt beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Präsident: Die Kommission für Gesundheit und Umwelt beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Es gibt kein Wortbegehren. Sie haben so beschlossen.

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Zu Ad 82.052

Voranschlag 1983. Nachtrag I Budget 1983. Supplément I

Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1983 Message et projet d'arrêté du 4 mai 1983

Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern

S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du maté- riel, Berne

Antrag der Kommission Art. 1, 2 und 4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 3 Streichen

Antrag Biel

S. 14 707 Bundesamt für Landwirtschaft 433.91 Bekämpfungsmassnahmen (400 000 Fr.) Streichen

Proposition de la commission Art. 1, 2 et 4 Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 3 Biffer

Proposition Biel p. 14 707 Office fédéral de l'agriculture 433.91 Mesures de lutte (400 000 frs) Biffer

Hofmann, Berichterstatter: Was ist beim ersten Nachtrag zum Voranschlag für 1983 hervorzuheben? Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 1983 sind im Vergleich zu den Vorjahren verhältnismässig wenig Nach- tragskreditbegehren eingereicht worden. Sie umfassen 23 Budgetpositionen und belaufen sich auf 15,2 Millionen Fran- ken. Das sind knapp 0,08 Prozent der budgetierten Gesamtsumme. Der Hauptbetrag ergibt sich aus den fol- genden vier Kreditbegehren:

  1. 7,1 Millionen Franken für die letzte Zahlung an die teue- rungsbedingten Mehrkosten beim Bau des Basis-Eisen- bahntunnels Oberwald-Realp. Diese Zahlen liegen im Rah- men der vorgenommenen Abklärungen, sind also keine neuen Überraschungen.

  2. 2,8 Millionen Franken für die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge.

  3. 1,2 Millionen Franken für kollektive Auslandwerbung gemäss einem Bundesbeschluss von 1978.

  4. 1 Million Franken für Hilfskräfte der Sektion für Flücht- lingsfragen des Bundesamtes für Polizeiwesen.

Die Kreditbegehren sind durch die einzelnen Sektionen der Finanzkommission geprüft worden. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, erstens den Kreditübertragungen, zwei- tens den Nachtragskreditbegehren und drittens den Ver- pflichtungskrediten, also den Artikeln 1 und 2 des Bundes- beschlusses auf Seite 9 der Botschaft, zuzustimmen.

Noch einige Ausführungen zu Artikel 3 des Bundesbe- schlusses, also zum Begehren um Erhöhung der Personal- bestände der Bundesverwaltung. Wie lautet das diesbezüg- liche Begehren des Bundesrates?

Der Bundesrat stellt das Begehren, den mit dem Voran- schlag 1983 bewilligten Personalbestand um 71 Stellen, d. h. von 33 429 auf 33 500 zu erhöhen. Die Finanzkommis- sion beantragt Ihnen, dieses Begehren abzulehnen.

Worum geht es? Bisher galt der von den eidgenössischen Räten jährlich bewilligte Personalbestand als höchstmögli- cher Effektivbestand, der in keinem Zeitpunkt des Jahres überschritten werden darf.

Erfahrungsgemäss dauert es immer mehrere Monate, bis eine unerwartet frei gewordene Stelle wieder besetzt wer- den kann. Das bedeutet, dass der bewilligte Personalbe- stand wegen der sogenannten strukturellen Vakanzen in der Vergangenheit gar nie erreicht werden konnte.

Mit verfeinerten Methoden der Stellenbewirtschaftung gelang es der Verwaltung mit der Zeit, diese strukturellen Vakanzen abzubauen. Der Effektivbestand näherte sich deshalb immer mehr dem vom Parlament bewilligten Höchstbestand. Dazu kam, dass mit der Verschlechterung der Wirtschaftslage die Zahl der Kündigungen zurückging und die freigewordenen Stellen relativ rasch wieder besetzt werden konnten. Ferner ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die für das Departement für auswärtige Angelegenheiten und die Zollverwaltung festgelegten Per- sonalbestände Durchschnittsbestände, also nicht Höchst- bestände, sind. Das Parlament hat für die erwähnten Berei- che diese largere Berechnungsmethode ausdrücklich bewilligt.

Alle diese Umstände führten dazu, dass bereits im letzten November der bewilligte Höchstbestand um zehn Stellen überschritten wurde. Eine ähnliche Situation zeichnete sich auch für das laufende Jahr ab. Der Bundesrat will aber alles daran setzen, dass im Jahresdurchschnitt der bewilligte Personalbestand nicht überschritten wird.

Zurzeit behandeln wir in den eidgenössischen Räten das Bundesgesetz über die Stellenplafonierung. Nach Inkraft- setzen dieses Bundesgesetzes werden nicht mehr Höchst- bestände, sondern überall Durchschnittsbestände gelten. Von den vom Bundesrat beantragten 71 Stellen entfallen 51 auf die sogenannten «grünen» Stellen. Das sind Stellen, die vom Bundesrat über den festgelegten Plafond hinaus bewil- ligt worden sind. Diese 51 «grünen» Stellen, die der Bun- desrat bereits 1978 einzelnen Ämtern zugeteilt hat, stellen eine der Massnahmen zur besseren Ausnützung der struk- turellen Vakanzen dar. Es wurden also mehr Stellen freige- geben, als bewilligt waren, wobei diese Überschreitung aber immer durch vorübergehend unbenutzte Stellen, eben die strukturellen Vakanzen, aufgefangen werden konnten. Doch wollen wir Sie nun nicht länger mit solchen arithmeti- schen Übungen hinhalten und einfach folgendes festhalten: Der Bundesrat hat in eigener Kompetenz 1978 die vorer- wähnten 51 «grünen» Stellen den damaligen Prioritäten ent- sprechend zugeteilt. Für Einzelheiten verweisen wir auf Seite 6 der Botschaft. Eine Ablehnung der 71 Stellen hat nicht zur Folge, dass die 51 «grünen» Stellen, die für die innere und äussere Sicherheit, für Energiefragen und für das Sozialwesen zugeteilt worden sind, aufgehoben werden müssen. Diese Stellen sind seit Jahren besetzt. Sie sind - wie erwähnt - für Aufgaben zugeteilt worden, die der Bun- desrat als prioritär eingestuft hat. Aber sie müssen - wie wir ausgeführt haben - bundesweit kompensiert werden.

Der Bundesrat verlangt aber noch 20 weitere Stellen für das Militärdepartement, genauer für das Bundesamt für Militär- flugplätze, für den Unterhalt der Tiger-Flugzeuge. Dieser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone (1980/81) Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons (1980/1981)

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1983

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.024

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1983 - 08:00

Date

Data

Seite

759-760

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Ref. No

20 011 470

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Keywords

alcoholismbudgetsupplementary creditpersonnel ceilingparliamentary votereport acceptance

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the National Council should take note of the cantonal reports on alcoholism for 1980/81.

Extracted holding

The Council took note of the report.

Extracted reasoning

The competent commission recommended simple acknowledgment of the report, and no objection was raised in the plenary.

Key legal question

Whether the supplementary budget 1983 should be approved with the commission's amendments, including deletion of Article 3.

Extracted holding

The supplementary budget was approved; Articles 1, 2 and 4 were accepted, and Article 3 was deleted.

Extracted reasoning

The commission supported the budget items but rejected the proposed increase in federal personnel strength.

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