Postulate on Swiss schools abroad transmitted

20010568Federal Administrative Practice (VPB)Jun 25, 1982Granted

Summary

The National Council dealt with Postulate Schüle 82.375 concerning Swiss schools abroad. The motion requested a review of their objectives and status, including the alternatives of privatization or use as an instrument of Swiss foreign and development policy. The Federal Council declared itself ready to accept the postulate, and the Council transmitted it.

Regest

Postulate concerning Swiss schools abroad; transmission of a parliamentary postulate after the Federal Council's readiness to accept it. The Council resolves only to require examination and reporting by the Federal Council; no substantive determination on the merits of the proposed policy alternatives is made.

Full text

Postulat Humbel

968

N

25 juin 1982

82.375 Postulat Schüle Schweizerschulen im Ausland Ecoles suisses à l'étranger

Wortlaut des Postulate vom 18. März 1982

Der Bundesrat wird ersucht, Zielsetzung und Stellung der Schweizerschulen im Ausland zu überprüfen und darüber zu berichten. Dabei sind auch die Alternativen Privatisie- rung oder Ausbau der Schulen zu einem Instrument der schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik zu prü- fen.

Texte du postulat du 18 mars 1982

Le Conseil fédéral est prié d'examiner les objectifs et la situation des écoles suisses à l'étranger et d'informer le Parlement à ce sujet. En effectuant cet examen, il convien- dra d'envisager deux solutions possibles: doter ces écoles d'un statut d'institution privée ou leur donner des moyens et un statut permettant d'en faire un instrument de notre politique étrangère et de notre politique du développement.

Mitunterzeichner - Cosignataire: Reiniger

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Das Bundesgesetz über die Unterstützung von Schweizer- schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974 ist vorwiegend ein Subventionierungsgesetz. Die darin vorgesehene Oberauf- sicht durch das Eidgenössische Departement des Innern konzentriert sich denn auch auf die Überprüfung der Sub- ventionsvoraussetzungen und Kontrolle der Rechnungen. Eine weitergehende Einflussnahme, um die gesetzlich geforderte «Führung der Schulen in schweizerischem Gei- ste» sicherzustellen oder gar die Schulen zu einem Bestandteil schweizerischer Aussen- und Entwicklungspoli- tik zu machen, ist nicht möglich. So musste das EDI in einem Schreiben an die Schweizerschule Rio de Janeiro beispielsweise feststellen: «Sie sprechen uns die Zustän- digkeit zur Abklärung der uns bekanntgewordenen schulin- ternen Schwierigkeiten ab.» (Brief des Eidgenössischen Amtes für Kulturelle Angelegenheiten vom 23. Mai 1979.) Es stellt sich auch die Frage, ob die «Kommission für Fragen der Schweizerschulen im Ausland» ihrer Aufgabe heute genügen kann.

Trotz dem jeweiligen Umfeld - die meisten Schulen befin- den sich in den Zentren von Entwicklungsländern - ist bei den Schweizerschulen kein grosses soziales Engagement festzustellen. Eine Öffnung der Schulen für die einheimi- sche Bevölkerung wird zwar vom Gesetz dadurch ermög- licht, dass lediglich ein Mindestanteil an Schweizer Schülern von 30 Prozent vorgesehen ist. In der Praxis vermögen die Schweizerschulen aber dem Anliegen, einen Entwicklungs- beitrag zu leisten, kaum zu genügen. Sie stehen offenbar sogar unter einem gewissen Druck, wie beispielsweise aus dem Jahresbericht 1979 der Schweizerschule Rio de Janeiro zu entnehmen ist: «Aus diplomatischen Kreisen wurde besonders in der Frage der Promotion massiver Druck auf die Schulleitung und Lehrerschaft ausgeübt.» Andererseits kann auch nicht übersehen werden, dass nur etwa 10 Prozent aller Auslandschweizerkinder überhaupt eine Schweizerschule besuchen können.

Nicht sichergestellt ist auch, dass die Gesetze des Landes durch die Schulbehörden stets eingehalten werden. Das trifft vorab für die Arbeits- und Steuergesetzgebung zu. Stossend und auch im Widerspruch zu den ausländischen Gesetzesbestimmungen beispielsweise von Brasilien ist die Tatsache, dass den einheimischen Lehrkräften tiefere Besoldungen bezahlt werden.

Die schweizerischen Lehrer, die an Schweizerschulen tätig sind, erhalten in der Regel einen Teil ihrer Besoldung in der Schweiz. Soweit am Orte nur über den direkt und in lokaler

Währung ausbezahlten Lohnanteil eine Bescheinigung aus- gestellt wird, was offenbar die Regel zu sein scheint, führt dies zu einer unvollständigen Besteuerung des gesamten Einkommens.

Es ist mir ein Fall bekannt, da ein an der Schweizerschule Rio tätiger Lehrer entgegen den Anweisungen der Schule auch den in der Schweiz ausbezahlten Lohnanteil in Brasi- lien voll versteuert hat, um den gesetzlichen Verpflichtun- gen nachzukommen. Da er beim Vertragsabschluss über diese Verpflichtung nicht orientiert worden war, hat er eine entsprechende Forderung gegenüber den Schweizerschu- len erhoben. Mit der Anweisung eines Checks in der Höhe der Forderung durch das die Interessen der Schweizer- schule Rio wahrende Rechtsanwaltsbüro Dr. iur. Peter Duft am 29. Juli 1981, hat die Schule klar zu erkennen gegeben, dass illegale Praktiken vorgekommen sind.

Solches steht jedoch in offensichtlichem Widerspruch zu diesem «schweizerischen Geist», in dem die Schulen zu führen sind.

Die heutige Lösung, dass die Schweizerschulen als vom Bund subventionierte Privatschulen mit einem weitgehen- den Eigenleben geführt werden, scheint kaum mehr haltbar. Es dürfte sich eine volle Privatisierung und Übernahme der ganzen Verantwortung durch die lokale Trägerschaft oder aber eine Lösung aufdrängen, die den Ausbau dieser Schu- len zu einem wirksamen Instrument schweizerischer Aus- sen- und Entwicklungspolitik vorsieht. Damit müsste wohl auch eine Neuunterstellung der Schweizerschulen im Aus- land unter das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verbunden werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis

81.498 Postulat Humbel Schutz des Wehrmannes Protection du militaire

Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1981

Gestützt auf die Zielsetzung des Armeeleitbildes 1980 wird der Bundesrat beauftragt,

a. die bisherigen Massnahmen für den Schutz des Wehr- mannes im allgemeinen und auf dem Gefechtsfeld im besonderen zu überprüfen;

b. das Konzept für einen besseren Schutz des Wehrman- nes dem Parlament beförderlichst zu unterbreiten.

Texte du postulat de 1er octobre 1981

Conformément aux objectifs du plan directeur-armée 1980, j'invite le Conseil fédéral

a. à réexaminer les mesures en vigueur destinées à assurer la protection du militaire d'une manière générale et sur le champ de bataille en particulier;

b. à soumettre au Parlement, dans les plus brefs délais, des propositions pour une meilleure protection du militaire.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Barras, Bider- bost, Blunschy, Bürer-Walenstadt, Cantieni, Chopard, Dar- bellay, Dirren, Eisenring, Feigenwinter, Flubacher, Frei- Romanshorn, Früh, Ganz, Huggenberger, Hunziker, Iten, Jung, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landolt, Loretan, Meier Fritz, Meier Josi, Müller-Luzern, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Röthlin, Rüttimann, Schärli, Seg-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schüle Schweizerschulen im Ausland Postulat Schüle Ecoles suisses à l'étranger

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1982

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III

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

82.375

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Datum 25.06.1982 - 08:00

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Keywords

parliamentary postulateSwiss schools abroadforeign policydevelopment policyprivatization