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ZZ.1997.6 ΓÇó 13th-month salary may not raise debtor's subsistence minimum
ZZ.1997.6Other CourtOct 29, 1997Confirmed
The Obergericht Zivilkammer dealt with a maintenance-debt instruction under Art. 177 ZGB. It held that where the debtor's subsistence minimum is not covered, a 13th-month salary may not be prorated over the entire year to raise the monthly income used for maintenance calculations. The court reasoned that essential living expenses accrue monthly, so such a recalculation would unduly encroach on the protected minimum. It noted, however, that an order to pay over an actually disbursed 13th salary or bonus remains possible.
Art. 177 ZGB; Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten; ist das Existenzminimum des Schuldners nicht gedeckt, so darf ein 13. Monatslohn nicht anteilsmässig auf das ganze Jahr verteilt und dadurch das monatliche Einkommen rechnerisch erhöht werden. Massgebend ist, dass der Notbedarf monatlich anfällt und ein bloss rechnerisches Aufrechnen zu einem über den bloss marginalen Eingriff hinausgehenden Zugriff auf das Existenzminimum führt (E. 6). Zulässig bleibt hingegen, die Abführung eines tatsächlich ausbezahlten 13. Monatslohns oder einer Gratifikation anzuordnen, soweit dies erforderlich ist.
| Geschäftsnummer: | ** ZZ.1997.6** |
|---|---|
| Instanz: | Zivilkammer |
| Entscheiddatum: | 30.10.1997 |
| FindInfo-Nummer: | O_ZK.2015.38 |
| Titel: | ** Anweisung an den Schuldner, Existenzminimum, 13. Monatslohn** |
| Resümee: | ** Art. 177 ZGB. Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten. Wird das Existenzminimum nicht erreicht, ist es unzulässig, den 13. Monatslohn eines Ehegatten anteilsmässig auf das ganze Jahr zu verteilen, mithin das Monatseinkommen rechnerisch zu erhöhen.** |
| SOG 1997 Nr. 6 ** Art. 177 ZGB.*Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten. Wird das Existenzminimum nicht erreicht, ist es unzulässig, den 13. Monatslohn eines Ehegatten anteilsmässig auf das ganze Jahr zu verteilen, mithin das Monatseinkommen rechnerisch zu erhöhen. 6. Damit ist die Frage nicht beantwortet, ob der 13. Monatslohn anteilsmässig auf das ganze Jahr verteilt werden darf. Bei der Kalkulation der Unterhaltsbeiträge ist dieses Vorgehen üblich (Bräm/Hasenböhler: Zürcher Kommentar, Das Familienrecht, Zürich 1993, N 71 zu Art. 163 ZGB). Gerade diese Autorin weist aber darauf hin, diese Aufrechnung könne unangemessen sein, wenn der monatlich ausgerichtete Lohn zur Deckung des Notbedarfes nicht ausreiche. Genau dies trifft hier zu. Nimmt man die ratio der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ernst, verbietet sich ein mehr als marginaler Eingriff in das schuldnerische Existenzminimum, denn die absolut notwendigen Auslagen für Essen, Wohnen etc. fallen monatlich und nicht erst im Dezember an. Entschärft wird die Situation allerdings dadurch, dass nichts hindert, die Verpflichtung zur Nachzahlung anzuordnen, sofern und soweit ein 13. Monatslohn (oder eine Gratifikation) tatsächlich ausbezahlt wird (Bräm, a.a.O.). * Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 30. Oktober 1997 |
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