Neighbor standing in building permit appeals

VVGE 1971/75 Nr. 100Other CourtNov 19, 1974Granted

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Omnilex summary

The Regierungsrat held that a neighboring owner is entitled to appeal in a building-permit matter when he invokes provisions of the building law that protect neighboring interests, such as setback rules, and when his own property is directly adjacent to the project. A. G. was therefore recognized as having standing, even though he also sought to preserve view and light, because the decisive point was his concrete legal detriment under the building statutes.

Omnilex headnote

Art. 5 Abs. 4 VV zum BauG; Beschwerdelegitimation des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren. Die Beschwerdelegitimation setzt ein schutzwürdiges eigenes Interesse und damit eine Betroffenheit in der Rechtsstellung voraus. Im Baupolizeiverfahren ist der Nachbar zur Beschwerde legitimiert, soweit er sich auf Vorschriften berufen kann, welche nicht bloss öffentliche, sondern zugleich nachbarliche Interessen schützen, namentlich Abstandsvorschriften und Gebäudehöhen. Zusätzlich ist eine nachbarliche Beziehung zum Baugesuchsteller erforderlich. Massgebend sind die konkreten rechtlichen Auswirkungen der angefochtenen Baubewilligung, nicht die subjektiven, auch ideellen Beschwerdemotive (vgl. Erw. 1).

Full text

Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 100, S. 114:

Art. 5 Abs. 4 VV zum BauG.

Beschwerdelegitimation des Nachbarn.

Entscheid des Regierungsrates vom 19. November 1974 (Nr. 765).

Wer eine Verfügung oder einen Entscheid durch Beschwerde anfechten will, muss ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen können. Dies ist der Fall, wenn der Beschwerdeführer in seiner Rechtsstellung betroffen und beschwert ist. Der Nachweis dieser Auswirkungen einer Verwaltungshandlung, die Legitimation, ist eine formelle Voraussetzung für die Zulassung der Beschwerde (vgl. Imboden, Max: Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Band II, S. 663 ff. 4. Auflage). Im Baubewilligungsverfahren ist die Legitimation des Nachbarn zur Beschwerde gegeben, wenn es um die Anwendung von Bauvorschriften geht, die nicht nur im öffentlichen Interesse liegen, sondern auch dem Schutz des Nachbarn dienen (Imboden Max: a.a.O. S. 667/668; Zimmerlin, Erich: Bauordnung der Stadt Aarau, 1960,N. 14 zu § 6, S. 46; BGE 91 I 415 ff;92 I 208). Das ist insbesondere der Fall bei den Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände und Gebäudehöhen. Als weitere Voraussetzung der Beschwerdelegitimation wird eine nachbarliche Beziehung des Beschwerdeführers zum Baugesuchsteller verlangt (Zimmerlin: a.a.O; Kuttler: Die Legitimation Dritter zum Rekurse im baupolizeilichen Bewilligungsverfahren, in: BJM 1954, insb. S. 13; Imboden: a.a.O. S. 668; ZBl, 1966, S. 273 unten; Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, Schriftenfolge Nr. 11: Die Baubewilligung, S. 21).

Im vorliegenden Fall ist A. G. nach diesen Kriterien zur Beschwerde legitimiert. Sein Grundstück stösst an die Liegenschaft des Baugesuchstellers, und er stützt seine Beschwerde in erster Linie auf die baugesetzlichen Abstandsvorschriften von Art. 7 BauG. Damit ist dargetan, dass der Beschwerdeführer durch einen baugesetzwidrigen Ausbau des Nachbarhauses nicht nur in seiner Rechtsstellung berührt, sondern auch aktuell und materiell benachteiligt würde. Dass es dem Beschwerdeführer letztlich um die Erhaltung der Aussicht und des Lichteinfalls geht, worauf er an sich keinen Rechtsanspruch besitzt, ändert nichts an seiner Beschwerdelegitimation. Massgebend sind nicht die ideellen Ziele, die mit der Beschwerde verfolgt werden, sondern die Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer auf konkrete Bestimmungen des kantonalen oder, wo eine Gemeindebauordnung besteht, des kommunalen Baurechts berufen kann, deren Verletzung ihm eine Benachteiligung bringen würde.

Keywords

standingneighborbuilding permitsetback rulesprotective normslegal interest

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Key legal question

Whether the neighbor had standing to appeal a building permit-related decision.

Extracted holding

A neighboring owner has standing when he is affected in his legal position by alleged violations of building rules that protect neighbors, especially setback provisions, and he has a neighboring relationship to the applicant.

Extracted reasoning

Standing requires a legally protected own interest and a concrete detriment. In building cases, neighbor standing exists for rules serving not only the public interest but also neighbor protection, particularly setback, building-distance, and height provisions. The appellant's plot bordered the applicant's land and he relied on setback rules, so he was directly and materially affected even if his practical aim was to preserve view and light.

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