Validity of jurisdiction clause despite dispute over contract party status

11 97 106/260Other CourtOct 23, 1997

Summary

In a preliminary decision on local jurisdiction in an architectural-services dispute, the court held that the written forum clause in the SIA contract was valid under § 35 ZPO. The defendant’s arguments that it was not a contractual party and that the underlying contracts were invalid were treated as substantive-law objections relating to passive legitimacy and contract validity, not as jurisdictional objections. Those questions were left to the merits court, which may also decide the validity of the contract containing the forum clause.

Regest

§ 35 ZPO; forum clause and relationship to contract validity and passive legitimacy: A written prorogation agreement is valid if the formal requirements are met and no mandatory forum rule stands in the way. Objections that the defendant is not the proper contractual party or that the underlying contract is void concern the merits and do not preclude jurisdiction. The invalidity of the main contract does not automatically entail invalidity of the forum clause, since the parties typically intend the chosen court to decide on validity as well (cf. consid. 6.1–6.2).

Full text

Das Amtsgericht Luzern-Land, I. Abteilung, hat in Anwendung der §§ 105 und 202 Abs. 2 ZPO einen Vorentscheid betreffend die örtliche Zuständigkeit gefällt. Im dagegen erhobenen Rekurs hat das Obergericht erwogen:

    • Bei der Beurteilung der Frage der örtlichen Zuständigkeit ist vorab zu prüfen, ob die in den beiden Verträgen für Architekturleistungen vereinbarte Gerichtsstandsklausel gültig ist.

6.1. Gemäss § 35 ZPO kann durch schriftliche Abrede der Parteien ein Gerichtsstand begründet werden, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Für das Zustandekommen und die Auslegung des Inhalts einer sogenannten Prorogationsklausel sind die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts heranzuziehen (Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, Kriens 1994, N 1 zu § 35 ZPO).

Die Beklagte bestreitet vorliegend die Gültigkeit der Gerichtsstandsklausel zu Recht nicht, sind doch die formellen Erfordernisse offensichtlich erfüllt (SIA-Formularvertrag); und für die im Hauptverfahren zu beurteilende Forderung ist auch kein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben.

6.2. Hingegen macht die Beklagte geltend, die in den Verträgen aufgeführte Gerichtsstandsklausel gelte für sie nicht, da sie nicht Vertragspartnerin der Klägerin sei und damit nicht für die eingeklagte Forderung in Anspruch genommen werden könne. Ob die eingeklagten Ansprüche zu Recht gegen die konkrete Beklagte erhoben werden, beschlägt die Frage ihrer Passivlegitimation. Dies ist indes eine Frage des materiellen Rechts und für die in diesem Verfahren zu beurteilende örtliche Zuständigkeit damit nicht massgebend. Das gleiche gilt auch für den Einwand der Ungültigkeit der schriftlichen Architekturverträge. Auch dies ist eine Frage des materiellen Rechts und daher hier nicht näher zu prüfen. Die Ungültigkeit des schriftlichen Vertrags, in welchem eine Gerichtsstandsklausel enthalten ist, umfasst nicht notwendigerweise auch diese selber, weil regelmässig gerade auch die Gültigkeitsfrage dem prorogierten Gericht unterbreitet werden soll (vgl. Vogel Oscar, Grundriss des Zivilprozessrechts, 5. Aufl., Bern 1997, 4. Kapitel, N 73). Über die Passivlegitimation der Beklagten und die Gültigkeit der schriftlichen Architekturverträge ist somit im Hauptverfahren zu befinden.

Keywords

jurisdictionforum clauseprorogationpassive legitimacycontract validityarchitectural services