Non-entry for failure to pay cost advance in appeal

BEZ.2019.45Supreme Court / Single JudgeSep 3, 2019Inadmissible

Extracted by Omnilex

Omnilex summary

A____ appealed against the Basel City Civil Court president’s refusal of legal aid. The Appellationsgericht ordered a CHF 200 cost advance, then set an additional ten-day deadline after non-payment. Because the appellant still did not pay, the court held that the appeal could not be entered upon under Art. 101(3) ZPO. It also waived court costs.

Omnilex headnote

Art. 101 Abs. 3 ZPO; Nichteintreten bei Nichtleistung des Kostenvorschusses trotz angesetzter Nachfrist: Wird der verlangte Kostenvorschuss innert der gesetzten Frist und auch innert der Nachfrist nicht bezahlt, tritt das Gericht auf das Rechtsmittel nicht ein. Die Nachfrist nach Art. 101 Abs. 3 ZPO ist mit Säumnisfolgen verbunden; ein weiteres Eintreten setzt die rechtzeitige Leistung des Vorschusses voraus. Eine ausdrückliche Kostenauflage kann dennoch unterbleiben, wenn das Gericht dies verfügt.

Full text

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Einzelgericht

BEZ.2019.45

ENTSCHEID

vom 3. September 2019

Mitwirkende

Dr. Claudius Gelzer

und a.o. Gerichtsschreiber M.A. HSG Nick Mezger

Parteien

A____ Beschwerdeführerin

[...] Gesuchstellerin

gegen

Kanton Basel-Stadt Beschwerdegegner

4001 Basel Gesuchsgegner

vertreten durch Steuerverwaltung Basel-Stadt,

Fischmarkt 10, 4001 Basel

Gegenstand

Beschwerde gegen eine Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin

vom 14. Juni 2019

betreffend Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Erwägungen

A____ (Beschwerdeführerin) erhob am 23. Juni 2019 Beschwerde gegen eine Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin vom 14. Juni 2019 (V.2019.410). Mittels Verfügung vom 28. Juni 2019 forderte der Verfahrensleiter die Beschwerdeführerin auf, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einen Kostenvorschuss von CHF 200.– zu leisten. Nachdem die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte, wurde ihr unter Hinweis auf die Säumnisfolgen gemäss Art. 101 Abs. 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) eine Nachfrist von zehn Tagen gesetzt (vgl. Verfügung vom 15. Juli 2019). Auch innert dieser Nachfrist leistete die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht. Auf die Beschwerde ist daher im Einklang mit Art. 101 Abs. 3 ZPO nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet.

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Einzelgericht):

://: Auf die Beschwerde gegen die Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin vom 14. Juni 2019 (V.2019.410) wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Mitteilung an:

Beschwerdeführerin

Beschwerdegegner

Zivilgericht Basel-Stadt

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der a.o. Gerichtsschreiber

M.A. HSG Nick Mezger

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt dies nur dann, wenn der Streitwert die Beschwerdesumme gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. a oder b BGG erreicht (CHF 15'000.– bei Streitigkeiten aus Miete oder Arbeitsverhältnis bzw. CHF 30'000.– in allen übrigen Fällen) oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

Keywords

legal aidcost advancenon-entrydefault consequencesappealcourt costs

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the appeal had to be entertained despite non-payment of the required cost advance.

Extracted holding

The court did not entertain the appeal because the appellant failed to pay the cost advance within the original and additional deadline.

Extracted reasoning

Under Art. 101(3) ZPO, failure to pay the ordered advance after a final reminder triggers the procedural consequence of non-entry.

Key legal question

Whether court costs should be imposed for the non-entry decision.

Extracted holding

No court costs were charged.

Extracted reasoning

The court expressly waived the collection of court costs.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.