projects
4A_334/2010 ΓÇó Appeal withdrawn; proceedings struck off and costs imposed
4A_334/2010Federal Supreme Court / Civil Division INov 1, 2010Withdrawn
The appellant withdrew his civil law appeal against the Thurgau High Court judgment. The Federal Supreme Court therefore struck the proceedings off under Art. 32(2) BGG and ordered the appellant to pay court costs of CHF 500 under Art. 66(3) BGG. The decision was issued by the instructing judge and notified to the parties and the cantonal court.
Art. 32 Abs. 2 BGG; Rückzug der Beschwerde im bundesgerichtlichen Verfahren; bei rechtsgültigem Rückzug wird das Verfahren abgeschrieben. Die Kostenfolge richtet sich nach Art. 66 Abs. 3 BGG und fällt grundsätzlich zulasten der zurückziehenden Partei. Die Abschreibung ist prozessualer Natur und enthält keine materielle Beurteilung des angefochtenen Entscheids.
{T 0/2}
4A_334/2010
Verfügung vom 1. November 2010
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Kiss, Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiberin Sommer.
Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Max Auer,
Beschwerdeführer,
gegen
Y.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Kurt Schwander,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Innominatvertrag,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 14. Januar 2010.
In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde in Zivilsachen gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 14. Januar 2010 mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 zurückgezogen hat;
dass die Beschwerde demnach im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass die Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 3 BGG);
verfügt die Instruktionsrichterin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 1. November 2010
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Instruktionsrichterin: Die Gerichtsschreiberin:
Kiss Sommer