Non-entry on subsidiarity complaint against tax debt remission

2D_70/2009Federal Supreme Court / Public Law Division IINov 19, 2009Inadmissible

Summary

X. and Y. sought remission of their 2007 cantonal and municipal taxes. After the Aargau Tax Appeals Court rejected their appeal against the municipal refusal, they filed a subsidiary constitutional complaint to the Federal Supreme Court. The Court held that ordinary appeals are excluded for tax remission decisions and that a subsidiary constitutional complaint is available only for constitutional rights violations. Because the appellants did not identify any constitutional right or adequately reason their complaint, the Court did not enter into the case and ordered court costs of CHF 200 against them jointly and severally.

Regest

Art. 83 lit. m, Art. 113 ff., Art. 116, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Nichteintreten auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen Steuererlassentscheid wegen unzureichender Rügebegründung. Gegen Entscheide über Stundung oder Erlass von Abgaben ist die ordentliche Beschwerde ausgeschlossen; zulässig bleibt einzig die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Mit ihr kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte geltend gemacht werden, und solche Rügen unterliegen strengen Begründungsanforderungen. Werden keine verfassungsmässigen Rechte bezeichnet und substanziiert angerufen, fehlt es offensichtlich an einer hinreichenden Beschwerdebegründung, weshalb im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten ist (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Die Kostenfolgen richten sich nach dem Unterliegensprinzip und der Solidarhaft.

Full text

{T 0/2}
2D_70/2009

Urteil vom 19. November 2009
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Müller, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Verfahrensbeteiligte

  1. X.________,
  2. Y.________,
    Beschwerdeführer,

gegen

Gemeinderat und Finanzverwaltung Muri,
Steueramt des Kantons Aargau.

Gegenstand
Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern 2007,

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Steuerrekursgerichts des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2009.

Nach Einsicht
in das Urteil des Steuerrekursgerichts des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2009, womit der Rekurs gegen den das für die Steuern 2007 gestellte Erlassgesuch von X.________ und Y.________ ablehnenden Entscheid des Gemeinderates Muri vom 29. Juni 2009 abgewiesen wurde,
in die subsidiäre Verfassungsbeschwerde von X.________ und Y.________ vom 2. November 2009 gegen das Urteil des Steuerrekursgerichts,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gegen Entscheide über die Stundung oder den Erlass von Abgaben gemäss Art. 83 lit. m BGG unzulässig ist, mithin gegen solche Entscheide nur das ausserordentliche Rechtsmittel der subsidiären Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 113 ff. BGG offensteht, wie in der insofern zutreffenden Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz festgehalten ist,
dass mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden kann (Art. 116 BGG), wobei entsprechende Rügen spezifisch zu erheben und zu begründen sind (Art. 106 Abs. 2 BGG),
dass die Beschwerdeführer kein verfassungsmässiges Recht nennen, welches durch das angefochtene Urteil verletzt worden sei, weshalb es offensichtlich an einer hinreichenden Beschwerdebegründung fehlt (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG),
dass mithin auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG nicht einzutreten ist,
dass die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen und unter solidarischer Haftung aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 BGG),

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte unter Solidarhaft auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Steuerrekursgericht des Kantons Aargau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 19. November 2009

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Müller Feller

Keywords

tax remissionconstitutional complaintinadmissibilityreasoned appealcourt costs