Non-entry due to insufficiently reasoned traffic-law appeal

1C_362/2013Federal Supreme Court / Public Law Division IMay 17, 2013Inadmissible

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Omnilex summary

The appellant challenged a cantonal decision that had reduced a driver's license withdrawal from seven to five months. The Federal Supreme Court held that the appeal did not meet the statutory substantiation requirements because it contained only general criticism and failed to engage with the cantonal reasoning. The court therefore issued a non-entry decision in simplified procedure. It also decided not to levy court costs.

Omnilex headnote

Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG; ungenügende Begründung der Beschwerde im Verfahren vor Bundesgericht. Das Rechtsmittel hat in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt; bei Rügen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte gilt zudem das strenge Rügeprinzip. Bloss allgemeine Kritik oder appellatorische Ausführungen genügen nicht. Ist der Begründungsmangel offensichtlich, kann auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht eingetreten werden (consid. 1).

Full text

{T 0/2}

1C_362/2013

Urteil vom 17. Mai 2013

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Verkehrsamt des Kantons Schwyz, Administrativmassnahmen, Schlagstrasse 82,
Postfach 3214, 6431 Schwyz.

Gegenstand
Strassenverkehrsrecht; Führerausweisentzug,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 12. März 2013 des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz,
Kammer III.

In Erwägung,
dass das Verkehrsamt Schwyz X.________ mit Verfügung vom 25. Oktober 2012 den Führerausweis für die Dauer von sieben Monaten entzog, dies gestützt auf einen am 4. Juni 2012 ergangenen, unangefochten gebliebenen und damit in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und wegen Tätlichkeiten;

dass X.________ hiergegen mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz gelangte;

dass dessen Kammer III die Beschwerde mit Entscheid vom 12. März 2013 insofern teilweise guthiess, als sie die Entzugsdauer um zwei auf fünf Monate reduziert hat, wobei sie im Übrigen die Beschwerde, soweit darauf eingetreten wurde, im Sinne der dem Entscheid zugrunde liegenden Erwägungen abgewiesen hat;

dass X.________ gegen diesen Entscheid mit Eingabe vom 19. April (Postaufgabe: 20. April) 2013 Beschwerde ans Bundesgericht führt;

dass er den angefochtenen Entscheid nur ganz allgemein kritisiert und dabei nicht darlegt, inwiefern die ihm zugrunde liegende einlässliche Begründung bzw. der Entscheid selbst im Ergebnis rechts- bzw. verfassungswidrig sein soll;

dass die Beschwerde somit den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG; BGE 136 I 65 E. 1.3.1 S. 68 mit Hinweisen ) nicht zu genügen vermag, weshalb auf sie nicht einzutreten ist;

dass der genannte Mangel offensichtlich ist, weshalb über die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG entschieden werden kann;

dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, für das bundesgerichtliche Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird erkannt:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Verkehrsamt und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Kammer III, sowie dem Bundesamt für Strassen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Mai 2013
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp

Keywords

driver's license withdrawalinadmissibilitysubstantiation requirementssimplified procedureroad traffic lawcourt costs

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Key legal question

Whether the federal appeal met the formal reasoning requirements under the Federal Supreme Court Act.

Extracted holding

No. The appellant only criticized the cantonal decision in general terms and did not explain why its reasoning or result was unlawful or unconstitutional.

Extracted reasoning

The appeal failed to comply with Art. 42(2) and Art. 106(2) BGG; the defect was manifest, so the court could decide in simplified procedure under Art. 108(1) BGG.

Key legal question

Whether court costs should be charged in the federal proceedings.

Extracted holding

No costs were imposed.

Extracted reasoning

Given the circumstances, the court found it justified not to levy costs.

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