Constitutional appeal dismissed for insufficient substantiation

BGE 27 I 480Federal Supreme Court Official Reports (BGE) / Band IJun 12, 1901Dismissed

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Omnilex summary

B. Scheuner filed a constitutional appeal against a decision of the Obergericht of the Canton of Lucerne, asking the Federal Court to annul the cantonal proceedings in a dispute with his lessor Häfliger. He incorporated by reference a prior cantonal cassation complaint instead of setting out the grounds in the appeal itself. The Federal Court held that this did not satisfy the statutory duty to reason the appeal and dismissed the matter.

Omnilex headnote

Art. 178 Ziff. 3 Org.-Ges.; staatsrechtlicher Rekurs: Die Beschwerdeschrift muss innert Frist die Anträge und deren Begründung selber enthalten. Ein blosses Verweisen auf eine frühere, im kantonalen Verfahren eingereichte Kassationsbeschwerde genügt der Substanziierung nicht. Es ist nicht Sache des Bundesgerichts, aus den kantonalen Akten die für den staatsrechtlichen Rekurs massgebenden Vorbringen zusammenzusuchen oder umfangreiche, auch andere Fragen behandelnde Rechtsschriften zu durchsuchen. Die Rüge der Rechtsverweigerung bzw. der Verletzung verfassungsmässiger Rechte ist in der Rekursschrift selbst darzutun.

Full text

  1. Urteil vom 24. Oktober 1901 in Sachen Scheuner gegen Häfliger. Mangel genügender Substanziierung eines staatsrechtlichen Rekurses wegen Rechtsverweigerung, Art. 178 Ziff. 3 Org.-Ges. Mit staatsrechtlichem Rekurs vom 11./12. September 1901 beschwert sich B. Scheuner, gewesener Gutspächter in Mehlsecken (Luzern) über ein Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 12. Juni 1901, durch welches eine Kassationsbeschwerde abgewiesen worden sei, die er gegenüber einem Schiedsgerichts urteil in einem zwischen dem Rekurrenten und dessen Verpächter Häfliger obwaltenden Rechtsstreite eingereicht habe. Der Rekurrent beantragt: Es sei in Abänderung des Urteils des Obergerichts des Kantons Luzern die von Scheuner eingereichte Kassations beschwerde zuzusprechen und es seien infolgedessen die Verhand lungen des Schiedsgerichtes zu kassieren. Zur Begründung dieses Antrages wird auf die hievor erwähnte Kassationsbeschwerde hin gewiesen und dieselbe zum integrierenden Bestandteil des Rekurses erklärt; es solle gehalten werden, als wie wenn dieselbe hier wörtlich abgeschrieben wäre. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: Nach Art. 178 Ziff. 3 des Org. Ges. soll im staatsrechtlichen Verfahren vor Bundesgericht die innert der 60tägigen Frist ein zureichende Rekursschrift die Anträge des Beschwerdeführers so wie deren Begründung enthalten. Die vorliegende Beschwerde schrift enthält keine genügende Begründung... Der Mangel an Substanzierung kann dadurch nicht ge hoben werden, daß eine seiner Zeit beim Obergericht des Kantons Luzern eingereichte Kassationsbeschwerde zum integrierenden Be standteil des Rekurses erklärt wird. Es ist dem Bundesgericht nicht zuzumuten, die integrierenden Bestandteile eines von ihm zu beurteilenden staatsrechtlichen Rekurses in den Akten kantonaler Civilprozesse zusammenzusuchen und zu diesem Zwecke langatmige Rechtsschriften zu studieren, die neben etwaigen für die Beurtei lung des vorliegenden staatsrechtlichen Rekurses maßgebenden Punkten naturgemäß noch hiemit in keinem Zusammenhang stehende Fragen erörtern. Vielmehr ist es Sache des Rekurrenten, in der Rekursschrift selber die Gründe anzugeben, gestützt auf welche er die Verletzung eines verfassungsmäßigen Rechtes behauptet. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Der Rekurs wird abgewiesen.

Keywords

constitutional appealsubstantiationreasoning requirementright to be heardreferral by incorporation

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Key legal question

Whether the constitutional appeal was sufficiently substantiated under Art. 178 No. 3 of the Organic Act.

Extracted holding

The appeal was not sufficiently reasoned because the appellant did not set out the grounds in the appeal itself and could not cure this defect by referring to a prior cantonal cassation complaint.

Extracted reasoning

The Federal Court held that the constitutional appeal must, within the time limit, contain the requests and their reasons. It is not for the court to search the cantonal file for incorporated arguments or to study lengthy prior pleadings that may concern unrelated issues; the appellant must state in the appeal the reasons for the alleged constitutional violation.

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