projects
Ro 2023/03/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/03/0036
Ro 2023/03/0036Supreme Administrative CourtNov 6, 2024
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Ermessen VwRallg8
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.