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Ra 2023/02/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0068
Ra 2023/02/0068Supreme Administrative CourtJul 6, 2023
Verfahrensbestimmungen
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 19. Mai 2022, VStV/922300279027/2022, als verspätet zurückgewiesen wird.
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