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Ra 2022/20/0194•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0194
Ra 2022/20/0194Supreme Administrative CourtNov 16, 2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen Spruchpunkt VIII. des Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 9. Februar 2021 betreffend den Ausspruch des Verlusts des Aufenthaltsrechts richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem übrigen Umfang wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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