Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0013

Ra 2022/18/0013Supreme Administrative CourtJul 15, 2022

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180013.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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