Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0367

Ra 2021/20/0367Supreme Administrative CourtJan 24, 2022

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0367

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200367.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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