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Ra 2021/18/0301•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0301
Ra 2021/18/0301Supreme Administrative CourtJul 7, 2023
Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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