projects
Fr 2020/22/0016•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/22/0016
Fr 2020/22/0016Supreme Administrative CourtOct 30, 2020
Die Fristsetzungsanträge werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.