projects
Fr 2020/22/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/22/0013
Fr 2020/22/0013Supreme Administrative CourtAug 11, 2020
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.