projects
Ra 2020/13/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/13/0051
Ra 2020/13/0051Supreme Administrative CourtAug 27, 2020
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.