Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0455

Ra 2019/19/0455Supreme Administrative CourtApr 27, 2020

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0455

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190455.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde betreffend die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die Beschwerde des Revisionswerbers gegen die übrigen Spruchpunkte (Nichtgewährung von subsidiärem Schutz und die darauf aufbauenden Spruchpunkte) abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.